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   OLG Düsseldorf, 13.11.2001 - 20 U 114/01   

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OLG Düsseldorf, 13.11.2001 - 20 U 114/01 (https://dejure.org/2001,3247)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.11.2001 - 20 U 114/01 (https://dejure.org/2001,3247)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. November 2001 - 20 U 114/01 (https://dejure.org/2001,3247)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JurPC

    UWG § 25; MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1
    "Top Ticket"

  • stroemer.de

    Top Ticket

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dringlichkeitsvermutung; Interessenabwägung; Untersagung einer Zeichenbenutzung; Top Ticket; TopTicketLine; Markenverletzung; Eintrittskarten

  • Judicialis

    UWG § 25; ; MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 25; MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Die Dringlichkeitsvermutung des § 25 UWG gilt nicht für Unterlassungsansprüche nach dem Markengesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 212
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 01.02.2001 - I ZB 55/98

    LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; Unterscheidungskraft bei beschreibender werblicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2001 - 20 U 114/01
    Dies gilt auch für Werbeslogans, Anpreisungen und anderen Werbeaussagen allgemeiner Art; auch bei ihnen kann es genügen, wenn der Bedeutungsinhalt unscharf ist und ohne ergänzende weitere Angaben sich ein eindeutig beschreibender Inhalt nicht ergibt (vgl. BGH WRP 2001, 1080 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2000, 323 - "Partner with the Best").

    Der hierdurch eröffnete Phantasiespielraum ist indes zu klein, um für den Verkehr Unterscheidungskraft zu begründen (vgl. hierzu auch BGH GRUR 2001, 735, 736 - Testit: mangelnde Unterscheidungskraft der Wortmarke "Testit" für Genussmittel; WRP 2001, 1080, 1082: mangelnde Unterscheidungskraft von LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER für die Organisation von Reisen, Leistungen eines Tourismusbüros sowie Hotelreservierungen; BPatG GRUR 2001, 509, 510 - EUROTAX, mangelnde Unterscheidungskraft für Steuerberatungsleistungen; Gericht Erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften GRUR Int. 2001, 239 - "Investorworld"; GRUR Int. 2001, 241 - Trustedlink).

  • BGH, 23.05.1984 - I ZB 6/83

    Reichweite eines Eintragungsverbots für Zeichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2001 - 20 U 114/01
    Zwar führt die "Indorektal"-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1984, 815; 1993, 969), die im neuen Markenrecht nach der Entscheidung "Tour de culture" (GRUR 1999, 238) fortgilt, weithin zur Eintragungsfähigkeit von Bezeichnungen, die beschreibenden bzw. freihaltebedürftigen Begriffen angenähert sind, im Konfliktsfall dann aber auch zu strengen Anforderungen an einen zeichenmäßigen Gebrauch bzw. zu einer großzügigen Anwendung von § 23 MarkenG und zu strengen Anforderungen an die Verwechslungsgefahr.
  • BGH, 16.06.1993 - I ZB 14/91

    Zulassungsbeschränkung bei Rechtsbeschwerde - Rechtskraftwirkung im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2001 - 20 U 114/01
    Zwar führt die "Indorektal"-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1984, 815; 1993, 969), die im neuen Markenrecht nach der Entscheidung "Tour de culture" (GRUR 1999, 238) fortgilt, weithin zur Eintragungsfähigkeit von Bezeichnungen, die beschreibenden bzw. freihaltebedürftigen Begriffen angenähert sind, im Konfliktsfall dann aber auch zu strengen Anforderungen an einen zeichenmäßigen Gebrauch bzw. zu einer großzügigen Anwendung von § 23 MarkenG und zu strengen Anforderungen an die Verwechslungsgefahr.
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97

    Partner with the Best

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2001 - 20 U 114/01
    Dies gilt auch für Werbeslogans, Anpreisungen und anderen Werbeaussagen allgemeiner Art; auch bei ihnen kann es genügen, wenn der Bedeutungsinhalt unscharf ist und ohne ergänzende weitere Angaben sich ein eindeutig beschreibender Inhalt nicht ergibt (vgl. BGH WRP 2001, 1080 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2000, 323 - "Partner with the Best").
  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 25/96

    Tour de culture

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2001 - 20 U 114/01
    Zwar führt die "Indorektal"-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1984, 815; 1993, 969), die im neuen Markenrecht nach der Entscheidung "Tour de culture" (GRUR 1999, 238) fortgilt, weithin zur Eintragungsfähigkeit von Bezeichnungen, die beschreibenden bzw. freihaltebedürftigen Begriffen angenähert sind, im Konfliktsfall dann aber auch zu strengen Anforderungen an einen zeichenmäßigen Gebrauch bzw. zu einer großzügigen Anwendung von § 23 MarkenG und zu strengen Anforderungen an die Verwechslungsgefahr.
  • BPatG, 09.01.2001 - 33 W (pat) 185/00

    Fehlende Unterscheidungskraft bei rein beschreibender Angabe einer Dienstleistung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2001 - 20 U 114/01
    Der hierdurch eröffnete Phantasiespielraum ist indes zu klein, um für den Verkehr Unterscheidungskraft zu begründen (vgl. hierzu auch BGH GRUR 2001, 735, 736 - Testit: mangelnde Unterscheidungskraft der Wortmarke "Testit" für Genussmittel; WRP 2001, 1080, 1082: mangelnde Unterscheidungskraft von LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER für die Organisation von Reisen, Leistungen eines Tourismusbüros sowie Hotelreservierungen; BPatG GRUR 2001, 509, 510 - EUROTAX, mangelnde Unterscheidungskraft für Steuerberatungsleistungen; Gericht Erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften GRUR Int. 2001, 239 - "Investorworld"; GRUR Int. 2001, 241 - Trustedlink).
  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/98

    Test it; Fehlende Unterscheidungskraft bei Aufforderung zum Testkauf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2001 - 20 U 114/01
    Der hierdurch eröffnete Phantasiespielraum ist indes zu klein, um für den Verkehr Unterscheidungskraft zu begründen (vgl. hierzu auch BGH GRUR 2001, 735, 736 - Testit: mangelnde Unterscheidungskraft der Wortmarke "Testit" für Genussmittel; WRP 2001, 1080, 1082: mangelnde Unterscheidungskraft von LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER für die Organisation von Reisen, Leistungen eines Tourismusbüros sowie Hotelreservierungen; BPatG GRUR 2001, 509, 510 - EUROTAX, mangelnde Unterscheidungskraft für Steuerberatungsleistungen; Gericht Erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften GRUR Int. 2001, 239 - "Investorworld"; GRUR Int. 2001, 241 - Trustedlink).
  • BGH, 15.06.2000 - I ZB 4/98

    Buchstabe "K"; Unterscheidungskraft eines als Wortmarke angemeldeten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2001 - 20 U 114/01
    Hierbei ist grundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen, das heißt, eine noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl. BGH GRUR 2001, 1080, 1081 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; GRUR 2001, 161 - Buchstabe "K").
  • OLG Düsseldorf, 27.05.1997 - 20 U 38/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2001 - 20 U 114/01
    Der Senat hat daher schon mit Urteil vom 27.5.1997 (20 U 38/97, auszugsweise wiedergegeben bei Peters a.a.O.) eine analoge Anwendung auf das Markenrecht verneint und hält daran nach erneuter Prüfung fest.
  • EuG, 26.10.2000 - T-345/99

    Harbinger / HABM (TRUSTEDLINK)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2001 - 20 U 114/01
    Der hierdurch eröffnete Phantasiespielraum ist indes zu klein, um für den Verkehr Unterscheidungskraft zu begründen (vgl. hierzu auch BGH GRUR 2001, 735, 736 - Testit: mangelnde Unterscheidungskraft der Wortmarke "Testit" für Genussmittel; WRP 2001, 1080, 1082: mangelnde Unterscheidungskraft von LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER für die Organisation von Reisen, Leistungen eines Tourismusbüros sowie Hotelreservierungen; BPatG GRUR 2001, 509, 510 - EUROTAX, mangelnde Unterscheidungskraft für Steuerberatungsleistungen; Gericht Erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften GRUR Int. 2001, 239 - "Investorworld"; GRUR Int. 2001, 241 - Trustedlink).
  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 199/93

    "COTTON LINE"; Unterscheidungsfähigkeit einer Unternehmenskennzeichnung

  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91

    Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung

  • OLG Köln, 23.12.1999 - 6 U 102/99

    Vermutung der Dringlichkeit in Verletzungsverfahren nach Markengesetz -

  • OLG Hamburg, 25.03.1999 - 3 U 226/98
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96

    FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis

  • OLG Stuttgart, 27.09.1996 - 2 U 134/96
  • OLG Braunschweig, 19.10.2000 - 2 W 238/00

    Widerlegung der Dinglichkeitsvermutung durch Zeitablauf

  • OLG Hamburg, 26.09.1996 - 3 H 83/96
  • OLG Dresden, 29.09.1998 - 14 U 433/98

    Dringlichkeit im gewerblichen Rechtsschutz; Voraussetzungen der Vorverlagerung

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2018 - 20 U 113/17

    Voraussetzungen der Erschöpfung gem. Art. 15 UMV

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats gilt § 12 Abs. 2 UWG allerdings - auch nicht analog - für Ansprüche aus dem Markenrecht (vgl. Senat, GRUR-RR 2002, 212).
  • LG Düsseldorf, 29.11.2019 - 38 O 96/19

    "Malle" - als eingetragene Unionsmarke

    Allerdings ist vor Einführung der Dringlichkeitsvermutung in § 140 Abs. 3 MarkenG in der seit dem 14. Januar 2019 geltenden Fassung der Einwand der Schutzunfähigkeit der Marke insoweit berücksichtigt worden, als mangels einer § 12 Abs. 2 UWG entsprechenden Regelung die Dringlichkeit im Markenrecht positiv durch eine Abwägung der Interessen der Parteien festgestellt werden musste und in diesem Rahmen die Erfolgsaussichten eines anhängigen Löschungsverfahrens insoweit berücksichtigt werden konnten, als in Fällen offenkundiger Schutzunfähigkeit der Marke der Verfügungsgrund verneint werden konnte (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. November 2001 - 20 U 114/01, GRUR-RR 2002, 212 [212 f.]; OLG Köln, Urteil vom 31. Oktober 2014 - 6 U 55/14, BeckRS 2015, 11697 [unter II 1]; OLG Hamburg, Urteil vom 13. Februar 2014 - 3 U 113/13, BeckRS 2014, 9531 [unter B I 1 b bb]).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 20 U 1/11

    Belieferung von Dritten mit Produkten mit dem Zeichen "e-sky" entgegen einer

    Der Gesetzgeber hat die die Dringlichkeitsvermutung anlässlich der Übernahme des § 16 UWG a.F. in das Markengesetz nicht auf das Markenrecht ausgedehnt, obwohl der Streit, in welchem Umfang eine Analogie zu § 25 UWG a.F. (jetzt § 12 Abs. 2 UWG) möglich ist, schon lange bestand (Senat, GRUR-RR 2002, 212 - TopTicket).

    Dies hindert das Gericht jedoch nicht, die Erfolgsaussicht eines anhängigen Löschungsantrages in die Prüfung der Dringlichkeit einer Rechtsverfolgung einzubeziehen (Senat, GRUR-RR 2002, 212 - TopTicket).

  • OLG Köln, 18.03.2005 - 6 U 203/04

    Aufhebungsklage im Verletzungsverfahren wegen Entwicklung des

    Die von der ihr herangezogene Entscheidung "TopTicket" des OLG Düsseldorf (GRUR-RR 2002, 212) rechtfertigt keine andere Beurteilung.
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 20 W 38/03

    Ladung des im Ausland weilenden Verfügungsbeklagten zur Verhandlung über den

    b) Die Abwägung der gegenseitigen Interessen, die nach der Rechtsprechung des Senats mangels Anwendbarkeit des § 25 UWG im Markenrecht stattzufinden hat (GRUR-RR 2002, 212 - Top Ticket), spricht für die Antragstellerin.
  • OLG Hamm, 25.01.2011 - 4 U 144/10

    Dringlichkeit der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen

    Die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats als Ausnahmeregelung auf markenrechtliche Ansprüche nicht anwendbar (Senat K & R 2000, 90; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2002, 212; OLG Frankfurt GRUR 2002, 1096; OLG München GRUR 2007, 174; OLG Hamburg WRP 2010, 953 - T-Shirt Springender Pudel; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl. Kap. 54, Rn 20 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.2007 - 20 U 35/07

    Abwendung eines Unterlassungsanspruchs durch eine Einrede aus einem

    Zudem ist bei der Prüfung des Verfügungsgrundes, für die nicht die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG gilt (Senatsurteil vom 13.11.2001, GRUR-RR 2002, 212) und bei der eine Interessenabwägung stattzufinden hat, zu berücksichtigen, dass die Firma O. F. inzwischen beim Landgericht München Klage auf Übertragung und Einwilligung in die Umschreibung der Marke der Antragstellerin DE xxx, hilfsweise Löschungsklage erhoben hat.
  • OLG Düsseldorf, 18.03.2021 - 20 U 290/20
    Aus dem Löschungsantrag ergeben sich daher keine Gründe, die der Dringlichkeit entgegenstehen (vergl. zu derartigen Konstellationen - allerdings noch vor Einführung der Dringlichkeitsvermutung des § 140 Abs. 3 MarkenG - die Senatsentscheidung vom 13.11.2001 - 20 U 114/01 - TopTicket, GRUR-RR 2002, 212 - Berücksichtigung von Nichtigkeitseinwänden im Rahmen der Dringlichkeit).
  • LG Düsseldorf, 20.04.2018 - 38 O 16/18
    b) Unter Berücksichtigung dessen haben die Antragstellerinnen - was, weil für kennzeichenrechtliche Auseinandersetzungen eine Dringlichkeitsvermutung in analoger Anwendung von § 12 Abs. 2 UWG nicht besteht (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. Januar 2015 - 20 U 114/14, BeckRS 2015, 18753 [Rn. 21]; Urteil vom 13. November 2001 - 20 U 114/01, GRUR-RR 2002, 212), in solchen Streitigkeiten regelmäßig erforderlich ist - einen Verfügungsgrund vorgetragen und glaubhaft gemacht.
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 20 U 114/14

    Voraussetzungen der Durchsetzung von Kennzeichenrechten im Wege einstweiliger

    Der Gesetzgeber hat die Dringlichkeitsvermutung anlässlich der Übernahme des § 16 UWG a.F. in das Markengesetz nicht auf das Markenrecht ausgedehnt, obwohl der Streit, in welchem Umfang eine Analogie zu § 25 UWG a.F. (jetzt § 12 Abs. 2 UWG) möglich ist, schon lange bestand (vgl. Senat, GRUR-RR 2002, 212 - TopTicket).
  • LG Düsseldorf, 17.06.2008 - 4a O 195/04

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Aufhebung einer einstweiligen Verfügung wegen

  • OLG Düsseldorf, 18.01.2018 - 20 U 120/17
  • LG München I, 14.02.2008 - 7 O 23161/07

    Unternehmenskennzeichenschutz: Farbmarke für verbandsangehörige Unternehmen;

  • LG München I, 07.11.2019 - 7 O 10831/19

    Anordnung eines Übertragungsverbots im einstweiligen Verfügungsverfahren

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