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   OLG Düsseldorf, 06.12.2011 - I-20 U 115/11   

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https://dejure.org/2011,28462
OLG Düsseldorf, 06.12.2011 - I-20 U 115/11 (https://dejure.org/2011,28462)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.12.2011 - I-20 U 115/11 (https://dejure.org/2011,28462)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Dezember 2011 - I-20 U 115/11 (https://dejure.org/2011,28462)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • vsw.info PDF, S. 4 (Leitsatz)

    "Der Marktführer"

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2011 - 20 U 115/11
    Ob eine Werbeaussage unwahre Angaben enthält, richtet sich nach dem Verständnis des situationsadäquat aufmerksamen, durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers (BGH, GRUR 2004, 244, 245 - Marktführerschaft).
  • BGH, 27.02.2003 - I ZR 25/01

    Geimeinützige Wohnungsgesellschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2011 - 20 U 115/11
    Bei Dauerhandlungen wie einem Internetauftritt beginnt die Verjährung von Unterlassungsansprüchen erst mit deren Beendigung (BGH, GRUR 2003, 448, 450 - Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft).
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99

    Elternbriefe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2011 - 20 U 115/11
    Bei Aussagen, die sich an die Allgemeinheit richten, ist der Tatrichter als Teil dieser Allgemeinheit zur Feststellung der Verkehrsauffassung regelmäßig ohne weiteres in der Lage (BGH, GRUR 2002, 550, 552 - Elternbriefe).
  • BGH, 14.11.1996 - I ZR 164/94

    Geburtstagswerbung II - Sonderveranstaltung/Sonderangebote

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2011 - 20 U 115/11
    Für das Vorhandensein der erforderlichen personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung spricht beim Kläger, der seit vielen Jahren entsprechend tätig ist und in dieser Zeit immer als entsprechend ausgestattet angesehen worden ist (zuletzt BGH, NJW 2006, 2630 - Arzneimittelwerbung im Internet), eine tatsächliche Vermutung (BGH, GRUR 1997, 476 - Geburtstagswerbung II).
  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 116/03

    Brillenwerbung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2011 - 20 U 115/11
    Die Voraussetzungen der Angehörigkeit einer erheblichen Zahl von Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben, und einer für die Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Aufgabe erforderlichen personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung betreffen nicht nur die sachlich-rechtliche Anspruchsberechtigung, sondern auch die prozessuale Klagebefugnis (BGH, GRUR 2006, 873, 874 - Augenoptiker-Mittelstandsvereinigung) und sind daher von Amts wegen zu prüfen.
  • BGH, 23.10.2008 - I ZR 197/06

    Sammelmitgliedschaft VI

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2011 - 20 U 115/11
    Es reicht, dass die Gewerbetreibenden aus der einschlägigen Branche im Verband - bezogen auf den maßgeblichen Markt - in der Weise repräsentativ sind, dass ein missbräuchliches Vorgehen des Verbandes ausgeschlossen werden kann; es kommt nicht entscheidend darauf an, ob den Verbandsmitgliedern nach Anzahl, Bedeutung oder Umsatz im Verhältnis zu allen auf diesem Markt tätigen Unternehmen eine repräsentative Stellung zukommt (BGH, GRUR 2009, 692, 693 - Sammelmitgliedschaft VI).
  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03

    Arzneimittelwerbung im Internet

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2011 - 20 U 115/11
    Für das Vorhandensein der erforderlichen personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung spricht beim Kläger, der seit vielen Jahren entsprechend tätig ist und in dieser Zeit immer als entsprechend ausgestattet angesehen worden ist (zuletzt BGH, NJW 2006, 2630 - Arzneimittelwerbung im Internet), eine tatsächliche Vermutung (BGH, GRUR 1997, 476 - Geburtstagswerbung II).
  • LG Duisburg, 21.03.2012 - 25 O 54/11

    Zulässigkeit der Werbung für Zahnersatz mit Veröffentlichungen von Äußerungen

    Denn bei Dauerhandlungen kann die Verjährung eines Unterlassungsanspruches nicht beginnen, solange der Eingriff selbst noch fort dauert (BGH, GRUR 2003, 448; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.12.2011, AZ 20 U 115/11; Köhler/Bornkamm, UWG, 29 Aufl., 2011, § 11 Nr. 1.21).

    Nach dem Verständnis der Kammer erwartet der situationsadäquat aufmerksame, durchschnittlich informierte und verständigen Verbraucher (BGH GRUR 2004, 244 - Marktführerschaft; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.12.2011 AZ 20 U 115/11 - Der Marktführer) von einem Bewertungsportal, das sich als unabhängig darstellt und das mit "garantiert echte Kundenmeinungen" wirbt, nicht nur, dass die Kundenmeinungen tatsächlich unbeeinflusst ausschließlich von tatsächlichen Kunden des bewerteten Unternehmens abgegeben werden.

  • LG Düsseldorf, 24.03.2016 - 9 S 13/15

    Widerruf eines Versicherungsvertrags im Wege des Antragsmodells

    Ein gesondert unterschriebenes Empfangsbekenntnis reicht zur Wirksamkeit der Bestimmung nur dann nicht aus, wenn sich der Verwender zugleich auch Rechtstatsachen oder die rechtliche Bewertung von Tatsachen bestätigen lässt (OLG Köln, Beschluss vom 13.09.2011, Az. 20 U 115/11; vorgelegt als Anlage BfB 1).

    Da sie die Unterschriftsleistung als solche nicht bestreitet, müsste sie zumindest plausibel darlegen, aus welchem Grund sie die Erklärung unterschrieben hat, ohne die Unterlagen erhalten zu haben (so auch OLG Köln, Beschluss vom 13.09.2011, Az. 20 U 115/11; OLG Hamm, Beschluss vom 24.10.2014, 20 U 73/14: "Denn der Kläger hat schon keine plausible Erklärung dafür liefern können, vor welchem Hintergrund er ein Empfangsbekenntnis unterzeichnet haben will, wenn ihm tatsächlich überhaupt keine Unterlagen, deren Erhalt er aber bestätigt hat, übergeben worden sein sollen." ).

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