Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.12.1997 - 20 U 121/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2267
OLG Hamm, 12.12.1997 - 20 U 121/97 (https://dejure.org/1997,2267)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.12.1997 - 20 U 121/97 (https://dejure.org/1997,2267)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Dezember 1997 - 20 U 121/97 (https://dejure.org/1997,2267)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,2267) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Keine Ersatzpflicht des Versicherers bei grob fahrlässigen Rettungsmaßnahmen eines Dritten

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61; VVG § 62; VVG § 63; AKB § 12 Abs. 1 I d
    Von dem Fahrer nach Überfahren eines Hasen verschuldeter Schaden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 12 Nr 1 I d; VVG § 63
    Leistungspflicht des Kaskoversicherers nach grob fahrlässigem Verhalten bei Zusammenstoß/Ausweichmanöver mit einem Kaninchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Haarwild - Wildschaden

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Steuern und Versicherungen - Hase

Verfahrensgang

  • LG Hagen - 9 O 333/95
  • OLG Hamm, 12.12.1997 - 20 U 121/97

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2372 (Ls.)
  • NJW-RR 1998, 821
  • NZV 1998, 117
  • VersR 1999, 46
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.02.1991 - IV ZR 202/90

    Erstattung von Rettungskosten zur Vermeidung eines Kfz-Unfalls mit Haarwild

    Auszug aus OLG Hamm, 12.12.1997 - 20 U 121/97
    Die Erstattung von Rettungskosten kommt auch dann in Betracht, wenn dem Dritten keine Rettungspflicht obliegt (BGH VersR 91, 459 [460]).

    Wenn die Erstattungspflicht über Rettungshandlungen des im Gesetz ausdrücklich erwähnten Versicherungsnehmers hinaus auch auf Rettungshandlungen Dritter ausgedehnt wird (so überzeugend BGH VersR 91, 459), müssen die gesetzlichen Voraussetzungen auch in der Person des Dritten erfüllt sein.

    Nur aus diesem Rechtsverständnis, und nicht schon mit versicherungsvertragsrechtlichen Überlegungen, ist auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (VersR 91, 459) gerechtfertigt, daß auch die Rettungshandlung eines Dritten, dem keine Rettungspflicht nach § 62 VVG obliegt, unter den Voraussetzungen des 63 VVG erstattungspflichtig ist.

  • BGH, 18.12.1996 - IV ZR 321/95

    Eintrittspflicht des Fahrzeugsversicherers bei Ausweichen vor einem Tier

    Auszug aus OLG Hamm, 12.12.1997 - 20 U 121/97
    Beim Überrollen eines Kleintieres besteht kein Anlaß zu einer solchen Reaktion (so BGH VersR 97, 351 [352] für das Ausweichen vor einem solchen Tier).

    Die Rettungskosten sind auch objektiv, subjektiv muß das nicht bezweckt sein, zu dem Zweck aufgewendet worden, das versicherte Risiko nicht eintreten zu lassen.(BGH VersR 97, 351).

    Ob dem Versicherungsnehmer insoweit nur ein grob fahrlässiger Irrtum über die Erforderlichkeit der Rettungsmaßnahme schadet, wie die herrschende Meinung für richtig hält (Nachweise bei BGH VersR 97, 351 unter 2 b), kann auch der erkennende Senat dahinstehen lassen.

  • BGH, 18.12.1991 - IV ZR 204/90

    Kausalität bei Wildschaden in der Fahrzeug-Teilversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.12.1997 - 20 U 121/97
    Die Wildschadenklausel erfaßt aber über Anstoßschäden hinaus auch solche Schäden, die durch eine-Fehlreaktion infolge des Aufpralls eingetreten sind BGH VersR 92, 349, OLG Hamm VersR 87, 1129; OLG Celle VersR 88, 1173; Landgericht Düsseldorf VersR 90, 300).
  • BGH, 13.07.1994 - IV ZR 250/93

    Voraussetzungen des Ersatzes von Rettungskosten

    Auszug aus OLG Hamm, 12.12.1997 - 20 U 121/97
    Dafür, daß hier die Abwendung des versicherten Schadens lediglich eine Reflexwirkung einer aus anderen Gründen eingeleiteten Rettungshandlung war (BGH VersR 94, 1181), bestehen im Streitfall keine Anhaltspunkte.
  • OLG Celle, 23.01.1987 - 8 U 87/86
    Auszug aus OLG Hamm, 12.12.1997 - 20 U 121/97
    Die Wildschadenklausel erfaßt aber über Anstoßschäden hinaus auch solche Schäden, die durch eine-Fehlreaktion infolge des Aufpralls eingetreten sind BGH VersR 92, 349, OLG Hamm VersR 87, 1129; OLG Celle VersR 88, 1173; Landgericht Düsseldorf VersR 90, 300).
  • LG Düsseldorf, 26.10.1989 - 11 O 636/87
    Auszug aus OLG Hamm, 12.12.1997 - 20 U 121/97
    Die Wildschadenklausel erfaßt aber über Anstoßschäden hinaus auch solche Schäden, die durch eine-Fehlreaktion infolge des Aufpralls eingetreten sind BGH VersR 92, 349, OLG Hamm VersR 87, 1129; OLG Celle VersR 88, 1173; Landgericht Düsseldorf VersR 90, 300).
  • OLG Saarbrücken, 07.01.2003 - 3 U 26/02

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall; Starkes Abbremsen eines PKW wegen eines auf

    Es muss vielmehr von ihm verlangt werden, dass er auch dann, wenn ein Tier auf die Fahrbahn läuft, noch eine hinreichende Konzentration und Selbstbeherrschung aufbringt, um darauf sachgerecht zu reagieren (vgl. BGH, VersR 1997, 351 (352); OLG Hamm, r+s 1998, 53 f; OLG Hamm, r+s 1999, 20 (21)).
  • OLG Hamm, 07.05.2004 - 20 U 48/04

    Schadensersatzanspruch auf Rettungskosten gegen die Versicherung bei vermiedenem

    Dabei genügt es aber nach allgemeiner Meinung, wenn die Rettungshandlung objektiv auf die Abwendung des versicherten Schadens abzielte; nicht erforderlich ist, dass der Handelnde dies auch subjektiv bezweckte (so ausdrücklich auch BGH, VersR 1994, 1181 = MDR 1995, 43 unter 3; vgl. ferner BGH, VersR 1997, 351 = NJW 1997, 1012 unter 2 a mit Verweis auf das vorgenannte BGH-Urteil; Senat, VersR 1999, 46 unter 2 b; Römer, a.a.O.).
  • OLG München, 24.07.2015 - 10 U 3566/14

    Beweis eines Wildschadens in der Kaskoversicherung - Beweisvereitelung durch

    Die Wildschadenklausel erfasst über Anstoßschäden hinaus auch solche Schäden, die wie hier durch eine Fehlreaktion infolge des Aufpralls eingetreten sind (BGH VersR 1992, 349, OLG Hamm VersR 1987, 1129; VersR 1999, 46; OLG Celle VersR 1988, 1173; Landgericht Düsseldorf VersR 1990, 300).
  • OLG Köln, 13.10.1998 - 9 U 13/98

    Entschädigungsanspruch wegen eines Wildunfalls nach Zusammenstoß des Fahrzeuges

    Zwar erfaßt die Wildschadenklausel des § 12 Nr. 1 I d AKB über Anstoßschäden hinaus auch solche Schäden, die durch eine Fehlreaktion infolge des Aufpralls eingetreten sind (BGH r+s 1992, 77, 82 = VersR 1992, 349 sowie OLG Hamm, r+s 1998, 53 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).

    Während Römer (in Römer/Langheid, VVG, 1997, § 63 Rdnr. 8) meint, eine Zurechnung finde nur statt, wenn der Dritte Repräsentant des Versicherungsnehmers sei, hat das Oberlandesgericht Hamm (r+s 1998, 53; ebenso Prölss/Martin-Voit, VVG, 26. Auflage 1998, § 63 VVG Rdnr. 10) die Auffassung vertreten, der grob fahrlässige Irrtum dieses Dritten über die Erforderlichkeit der Rettungsmaßnahme schade dem Versicherungsnehmer auch dann, wenn der Dritte nicht zum Kreis der Repräsentanten zähle.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht