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OLG Düsseldorf, 21.10.2008 - I-20 U 133/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
Verwechslungsgefahr zweier Marken - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 20.12.2001 - I ZR 60/99
"FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; Markenverletzung durch Ausstattung eines Produkts
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.10.2008 - 20 U 133/08
Dabei referiert die Antragstellerin richtig die für diese Kombinationsart nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geltende Regel, dass für den der Prüfung der klanglichen Verwechslungsgefahr zugrunde zu legenden phonetischen Gesamteindruck meist der Wortbestandteil maßgebend ist, da er für den Verkehr als Kennwort regelmäßig die einfachste Benennungsmöglichkeit darstellt (z.B. BGH GRUR 2002, 809, 811 - FRÜHSTÜCKS-DRINK I sowie weitere Nachweise bei Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 14 Rdnr. 592). - BGH, 08.11.2001 - I ZR 139/99
IMS; Verwechslungsgefahr zweier Marken
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.10.2008 - 20 U 133/08
Damit gilt, dass den Verfügungsmarken, weil sie sich für die beteiligten Verkehrskreise unschwer erkennbar an einen beschreibenden Begriff anlehnen, von Hause aus keine durchschnittliche, sondern nur geringe Kennzeichnungskraft zukommen kann (BGH Urteil vom 03.04.2008 -I ZR 49/05 - Schuhpark; BGH GRUR 2002, 626, 628 f. - IMS). - EuGH, 22.06.1999 - C-342/97
Lloyd Schuhfabrik Meyer
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.10.2008 - 20 U 133/08
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (WRP 1999, 806 - Lloyd) genießen Marken, die (was hier nicht der Fall ist) von Hause aus oder wegen ihrer Bekanntheit auf dem Markt eine hohe Kennzeichnungskraft besitzen, einen umfassenderen Schutz als Marken, deren Kennzeichnungskraft geringer ist.
- BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99
BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.10.2008 - 20 U 133/08
Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens liegt vor, wenn die Zeichen in einem Bestandteil übereinstimmen, den der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens ansieht und deshalb nachfolgende Bezeichnungen, die einen identischen oder wesensgleichen Stamm aufweisen, dem gleichen Zeicheninhaber zuordnet (BGH WRP 2002, 534, 536 - BIG). - BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05
Schuhpark
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.10.2008 - 20 U 133/08
Damit gilt, dass den Verfügungsmarken, weil sie sich für die beteiligten Verkehrskreise unschwer erkennbar an einen beschreibenden Begriff anlehnen, von Hause aus keine durchschnittliche, sondern nur geringe Kennzeichnungskraft zukommen kann (BGH Urteil vom 03.04.2008 -I ZR 49/05 - Schuhpark; BGH GRUR 2002, 626, 628 f. - IMS). - BPatG, 16.01.2008 - 26 W (pat) 34/06
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.10.2008 - 20 U 133/08
Ein unmittelbar beschreibender Bezug, wie ihn das Bundespatentgericht (Beschluss vom 16.01.2008 - 26 W (pat) 34/06) für die Marke "kurz-mal-weg.de" angenommen und ihr deshalb jegliche Unterscheidungskraft versagt hat, haben die Schutz beanspruchenden Marken nach Auffassung des Senats daher nicht, allerdings einen stark beschreibenden Anklang.
- OLG Köln, 22.01.2010 - 6 U 141/09
Verwechslungsgefahr und Schutzfähigkeit der Marken "weg.de" und "mäcweg.de"
Die Kennzeichnungskraft der (nationalen) Klagemarke ist aus den bereits von dem Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 21.10.2008 - I-20 U 133/08- dargelegten Gründen von Hause aus gering.