Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 10.11.2004

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   KG, 22.11.2004 - 20 U 139/04   

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https://dejure.org/2004,34941
KG, 22.11.2004 - 20 U 139/04 (https://dejure.org/2004,34941)
KG, Entscheidung vom 22.11.2004 - 20 U 139/04 (https://dejure.org/2004,34941)
KG, Entscheidung vom 22. November 2004 - 20 U 139/04 (https://dejure.org/2004,34941)
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   OLG Hamm, 10.11.2004 - 20 U 139/04   

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https://dejure.org/2004,23900
OLG Hamm, 10.11.2004 - 20 U 139/04 (https://dejure.org/2004,23900)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.11.2004 - 20 U 139/04 (https://dejure.org/2004,23900)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. November 2004 - 20 U 139/04 (https://dejure.org/2004,23900)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme eines Versicherungsfalls durch die Vortäuschung der Entwendung eines PKW in Polen; Glaubwürdigkeit eines Arbeitslosen hinsichtlich eines Versicherungsfalles bei Unterhalt und Besitz von mehreren Fahrzeugen; Verletzung von Anzeigeobliegenheiten des ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92

    Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls

    Auszug aus OLG Hamm, 10.11.2004 - 20 U 139/04
    Steht das äußere Bild eines versicherten Schadens fest, kann der Versicherer, der sich auf eine Vortäuschung beruft, konkrete Tatsachen darlegen und beweisen, die die Annahme einer Vortäuschung des Versicherungsfalls mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahe legen und so den VN zur Führung des Vollbeweises zwingen (st. Rspr. des BGH; vgl. z.B. VersR 1993, 571; 1996, 319; 1997, 53).
  • BGH, 16.10.1996 - IV ZR 154/95

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls beim Kauf eines Gebrauchtwagens

    Auszug aus OLG Hamm, 10.11.2004 - 20 U 139/04
    Steht das äußere Bild eines versicherten Schadens fest, kann der Versicherer, der sich auf eine Vortäuschung beruft, konkrete Tatsachen darlegen und beweisen, die die Annahme einer Vortäuschung des Versicherungsfalls mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahe legen und so den VN zur Führung des Vollbeweises zwingen (st. Rspr. des BGH; vgl. z.B. VersR 1993, 571; 1996, 319; 1997, 53).
  • BGH, 13.12.1995 - IV ZR 54/95

    Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Hamm, 10.11.2004 - 20 U 139/04
    Steht das äußere Bild eines versicherten Schadens fest, kann der Versicherer, der sich auf eine Vortäuschung beruft, konkrete Tatsachen darlegen und beweisen, die die Annahme einer Vortäuschung des Versicherungsfalls mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahe legen und so den VN zur Führung des Vollbeweises zwingen (st. Rspr. des BGH; vgl. z.B. VersR 1993, 571; 1996, 319; 1997, 53).
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