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   OLG Köln, 20.09.1996 - 20 U 140/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4985
OLG Köln, 20.09.1996 - 20 U 140/95 (https://dejure.org/1996,4985)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.09.1996 - 20 U 140/95 (https://dejure.org/1996,4985)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. September 1996 - 20 U 140/95 (https://dejure.org/1996,4985)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9; BGB §§ 675, 665; BörsGBörsG 53 Abs. 2
    Keine Börsentermingeschäfte durch den Vermögensverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 1997, 570
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.02.1995 - XI ZR 218/93

    Anforderungen an die Aufklärung über die Verlustrisiken bei

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.1996 - 20 U 140/95
    gewahrt (vgl. insoweit auch BGH WM 1995, 658 ff.; OLG Köln, OLG-Report 1996, 152).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.1990 - 6 U 234/89
    Auszug aus OLG Köln, 20.09.1996 - 20 U 140/95
    Dies gilt auch für die Beachtung von Anlagestrategien bei der Vermögensverwaltung (OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 308).
  • BGH, 22.10.1984 - II ZR 262/83

    Aktienoptionsgeschäft

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.1996 - 20 U 140/95
    Er kann auch nicht geltend machen, mangels Börsentermingeschäftsfähigkeit für die ausgeführten Börsentermingeschäfte, wozu auch Optionsscheingeschäfte gehören (BGHZ 92, 317 f.), keine wirksame Vollmacht erteilt zu haben.
  • BGH, 17.12.1992 - III ZR 133/91

    Auftragsübertragung an Dritten

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.1996 - 20 U 140/95
    Für Optionsscheingeschäfte ist eine anlegergerechte, anlagegerechte und objektgerechte Beratung erforderlich ( BGH WM 1993, 658 f.; OLG Frankfurt WM 1994, 542 f.).
  • OLG Köln, 22.01.1999 - 20 U 40/98

    Haftung des Vermögensverwalters bei mangelnder Aufklärung über eigene

    Deshalb können sich die Kläger auch nicht auf das von ihnen zitierte Urteil des erkennenden Gerichts vom 20. September 1995 ( 20 U 140/95 = BGH IX ZR 229/96 - Nichtannahmebeschluss-) berufen.
  • OLG Köln, 14.08.1998 - 20 U 189/97
    Diese unter Hinweis auf das Urteil des Berufungsgericht (vom 20.09.1996 - 20 U 140/95) geltend gemachten Ansprüche in Höhe einer zu erwartenden Rendite von 7 % wegen Schlechterfüllung des V.verwaltungsvertrages ist hier schon deshalb nicht begründet, W. in jenem Verfahren von einer dahin geschätzten Renditeerwartung wegen einer nach dem Vertragsinhalt vereinbarten und gebotenen konservativ orientierten Anlagepolitik ausgegangen werden konnte.
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