Weitere Entscheidung unten: KG, 15.03.2004

Rechtsprechung
   KG, 24.11.2003 - 20 U 146/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11901
KG, 24.11.2003 - 20 U 146/02 (https://dejure.org/2003,11901)
KG, Entscheidung vom 24.11.2003 - 20 U 146/02 (https://dejure.org/2003,11901)
KG, Entscheidung vom 24. November 2003 - 20 U 146/02 (https://dejure.org/2003,11901)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines unvollständigen Sachverständigengutachten; Fehler in der Beweisaufnahme als wesentlicher Mangel im Verfahren; Lagerung als mögliche Ursache der Schädigung des Nervus peronaeus; Rechtswidrigkeit einer ärztlichen Behandlung auf Grund unzureichender ...

  • Judicialis

    ZPO § 529; ; ZPO § 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 529; ZPO § 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
    Notwendigkeit der Beiziehung der vollständigen Krankenunterlagen im Arzthaftungsprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.01.1995 - VI ZR 60/94

    Darlegungs- und Beweislast bei einem Lagerungsschaden im Krankenhaus aufgrund

    Auszug aus KG, 24.11.2003 - 20 U 146/02
    Die Beklagte hat vorzutragen, ob, wie und in welchen zeitlichen Abständen eine Kontrolle der Lagerung erfolgte (zur Beweislastumkehr bei Lagerungsschäden und zur Ausnahme hiervon vgl. BGH NJW 1995, 1618; 1984, 1403).
  • BGH, 30.01.2001 - VI ZR 353/99

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung,

    Auszug aus KG, 24.11.2003 - 20 U 146/02
    Eine Beschränkung besteht lediglich, wenn sich gerade ein Risiko verwirklicht hat, über das aufgeklärt wurde (vgl. BGH NJW 2001, 2798; BGH NJW 2000, 1784 [1786]).
  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99

    Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern

    Auszug aus KG, 24.11.2003 - 20 U 146/02
    Eine Beschränkung besteht lediglich, wenn sich gerade ein Risiko verwirklicht hat, über das aufgeklärt wurde (vgl. BGH NJW 2001, 2798; BGH NJW 2000, 1784 [1786]).
  • BGH, 24.01.1984 - VI ZR 203/82

    Anforderungen an die Dokumentation der Lagerung des Patienten auf dem

    Auszug aus KG, 24.11.2003 - 20 U 146/02
    Die Beklagte hat vorzutragen, ob, wie und in welchen zeitlichen Abständen eine Kontrolle der Lagerung erfolgte (zur Beweislastumkehr bei Lagerungsschäden und zur Ausnahme hiervon vgl. BGH NJW 1995, 1618; 1984, 1403).
  • OLG Oldenburg, 06.02.1996 - 5 U 134/95

    Gewährung des Einblicks in Krankenunterlagen für einen Sachverständigen vor

    Auszug aus KG, 24.11.2003 - 20 U 146/02
    Da das Gericht eine tragfähige Beweiswürdigung auf ein solches unvollständiges Gutachten nicht stützen kann, sind die Krankenunterlagen daher vom Gericht von Amts wegen beizuziehen, andernfalls liegt ein schwerer Verfahrensfehler vor (vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 1997, 535; OLGR 1998, 78; vgl. auch OLG Düsseldorf MDR 1984, 1033).
  • OLG Düsseldorf, 14.06.1984 - 8 U 207/83
    Auszug aus KG, 24.11.2003 - 20 U 146/02
    Da das Gericht eine tragfähige Beweiswürdigung auf ein solches unvollständiges Gutachten nicht stützen kann, sind die Krankenunterlagen daher vom Gericht von Amts wegen beizuziehen, andernfalls liegt ein schwerer Verfahrensfehler vor (vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 1997, 535; OLGR 1998, 78; vgl. auch OLG Düsseldorf MDR 1984, 1033).
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Rechtsprechung
   KG, 15.03.2004 - 20 U 146/02   

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https://dejure.org/2004,29687
KG, 15.03.2004 - 20 U 146/02 (https://dejure.org/2004,29687)
KG, Entscheidung vom 15.03.2004 - 20 U 146/02 (https://dejure.org/2004,29687)
KG, Entscheidung vom 15. März 2004 - 20 U 146/02 (https://dejure.org/2004,29687)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Oldenburg, 06.02.1996 - 5 U 134/95

    Gewährung des Einblicks in Krankenunterlagen für einen Sachverständigen vor

    Auszug aus KG, 15.03.2004 - 20 U 146/02
    Da das Gericht eine tragfähige Beweiswürdigung auf ein solches unvollständiges Gutachten nicht stützen kann, sind die Krankenunterlagen daher vom Gericht von Amts wegen beizuziehen, andernfalls liegt ein schwerer Verfahrensfehler vor (vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 1997, 535; OLGR 1998, 78; vgl. auch OLG Düsseldorf MDR 1984, 1033).
  • BGH, 30.01.2001 - VI ZR 353/99

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung,

    Auszug aus KG, 15.03.2004 - 20 U 146/02
    Eine Beschränkung besteht lediglich, wenn sich gerade ein Risiko verwirklicht hat, über das aufgeklärt wurde (vgl. BGH NJW 2001, 2798; BGH NJW 2000, 1784 (1786)).
  • OLG Düsseldorf, 14.06.1984 - 8 U 207/83
    Auszug aus KG, 15.03.2004 - 20 U 146/02
    Da das Gericht eine tragfähige Beweiswürdigung auf ein solches unvollständiges Gutachten nicht stützen kann, sind die Krankenunterlagen daher vom Gericht von Amts wegen beizuziehen, andernfalls liegt ein schwerer Verfahrensfehler vor (vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 1997, 535; OLGR 1998, 78; vgl. auch OLG Düsseldorf MDR 1984, 1033).
  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99

    Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern

    Auszug aus KG, 15.03.2004 - 20 U 146/02
    Eine Beschränkung besteht lediglich, wenn sich gerade ein Risiko verwirklicht hat, über das aufgeklärt wurde (vgl. BGH NJW 2001, 2798; BGH NJW 2000, 1784 (1786)).
  • BGH, 24.01.1984 - VI ZR 203/82

    Anforderungen an die Dokumentation der Lagerung des Patienten auf dem

    Auszug aus KG, 15.03.2004 - 20 U 146/02
    Die Beklagte hat vorzutragen, ob, wie und in welchen zeitlichen Abständen eine Kontrolle der Lagerung erfolgte (zur Beweislastumkehr bei Lagerungsschäden und zur Ausnahme hiervon vgl. BGH NJW 1995, 1618; 1984, 1403).
  • BGH, 24.01.1995 - VI ZR 60/94

    Darlegungs- und Beweislast bei einem Lagerungsschaden im Krankenhaus aufgrund

    Auszug aus KG, 15.03.2004 - 20 U 146/02
    Die Beklagte hat vorzutragen, ob, wie und in welchen zeitlichen Abständen eine Kontrolle der Lagerung erfolgte (zur Beweislastumkehr bei Lagerungsschäden und zur Ausnahme hiervon vgl. BGH NJW 1995, 1618; 1984, 1403).
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