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   OLG Köln, 27.04.1979 - 20 U 148/78   

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OLG Köln, 27.04.1979 - 20 U 148/78 (https://dejure.org/1979,2265)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.04.1979 - 20 U 148/78 (https://dejure.org/1979,2265)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. April 1979 - 20 U 148/78 (https://dejure.org/1979,2265)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • VersR 1979, 965
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Köln, 10.12.1975 - 19 O 235/75
    Auszug aus OLG Köln, 27.04.1979 - 20 U 148/78
    Der mit einem solchen Ansinnen (vgl. dazu aber BGH, ES Kfz-Schaden D-1/34) konfrontierte Geschädigte könnte der Gegenseite hier jedenfalls den Gesichtspunkt des entschädigungspflichtigen Nutzungsausfalls entgegenhalten, denn fühlbar wäre sein - zudem unfreiwilliger - »Verzicht« auf einen Mietwagen in dieser Zeit allemal! Hingegen hat sich der Weg, dem Betroffenen wegen der (fiktiv) »geopferten« Urlaubstage eine Entschädigung wegen «vergeudeten Urlaubs« zuzusprechen - so LG Köln (Urteil - 19 - 235/75, in VersR 1977, 48) - als nicht gangbar erwiesen, da nach der BGH-Rechtsprechung (vgl. BGHZ 86, 212 sowie hier unter ES Kfz-Schaden G-6/3) die für das Reisevertragsrecht entwickelten Grundsätze zum »kommerzialisierten Urlaubsgenuß« im Bereich der deliktischen Haftung nicht tragfähig sind.

    Wie das OLG Köln erörtern auch das KG, hier vorstehend ES Kfz-Schaden D-1/21, und das OLG Nürnberg (Urteil - 1 U 59/73 - 21.9.1973, in VersR 1974, 677) für vergleichbare Fälle - Unfall nach Antritt der Urlaubsfahrt in die Heimat Türkei - die Fragen, ob die Fortsetzung der Reise mit der Bahn zumutbar war (jeweils verneint) und ob zur Kostengeringhaltung ein Ersatzfahrzeug hätte angeschafft werden müssen; dabei belastet das OLG Nürnberg - ähnlich auch das hier vorstehend genannte Urteil des LG Köln (Urteil - 19 O 235/75 - 10.12.1975, in VersR 1977, 48) - den Geschädigten mit immerhin fünf Tagen für die Schadensregulierung, während das KG eine eher einschränkende Tendenz erkennen läßt.

  • OLG Nürnberg, 21.09.1973 - 1 U 59/73
    Auszug aus OLG Köln, 27.04.1979 - 20 U 148/78
    Wie das OLG Köln erörtern auch das KG, hier vorstehend ES Kfz-Schaden D-1/21, und das OLG Nürnberg (Urteil - 1 U 59/73 - 21.9.1973, in VersR 1974, 677) für vergleichbare Fälle - Unfall nach Antritt der Urlaubsfahrt in die Heimat Türkei - die Fragen, ob die Fortsetzung der Reise mit der Bahn zumutbar war (jeweils verneint) und ob zur Kostengeringhaltung ein Ersatzfahrzeug hätte angeschafft werden müssen; dabei belastet das OLG Nürnberg - ähnlich auch das hier vorstehend genannte Urteil des LG Köln (Urteil - 19 O 235/75 - 10.12.1975, in VersR 1977, 48) - den Geschädigten mit immerhin fünf Tagen für die Schadensregulierung, während das KG eine eher einschränkende Tendenz erkennen läßt.
  • OLG Celle, 04.07.1968 - 5 U 57/68
    Auszug aus OLG Köln, 27.04.1979 - 20 U 148/78
    Damit dürfte auch der Versuch des LG Hamburg (Urteil - 6 S 167/67 - 23.2.1968, in VersR 1968, 1197 ), eine solche Entschädigung mit »Verdienstausfall« infolge nur fiktiven nachgeholten, unbezahlten Urlaubs zu begründen, rechtlich kaum haltbar sein.
  • BGH, 11.01.1983 - VI ZR 222/80

    Umfang des Schadensersatzes wegen entgangenen Urlaubs

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.1979 - 20 U 148/78
    Der mit einem solchen Ansinnen (vgl. dazu aber BGH, ES Kfz-Schaden D-1/34) konfrontierte Geschädigte könnte der Gegenseite hier jedenfalls den Gesichtspunkt des entschädigungspflichtigen Nutzungsausfalls entgegenhalten, denn fühlbar wäre sein - zudem unfreiwilliger - »Verzicht« auf einen Mietwagen in dieser Zeit allemal! Hingegen hat sich der Weg, dem Betroffenen wegen der (fiktiv) »geopferten« Urlaubstage eine Entschädigung wegen «vergeudeten Urlaubs« zuzusprechen - so LG Köln (Urteil - 19 - 235/75, in VersR 1977, 48) - als nicht gangbar erwiesen, da nach der BGH-Rechtsprechung (vgl. BGHZ 86, 212 sowie hier unter ES Kfz-Schaden G-6/3) die für das Reisevertragsrecht entwickelten Grundsätze zum »kommerzialisierten Urlaubsgenuß« im Bereich der deliktischen Haftung nicht tragfähig sind.
  • LG Hamburg, 23.02.1968 - 6 S 167/67
    Auszug aus OLG Köln, 27.04.1979 - 20 U 148/78
    Damit dürfte auch der Versuch des LG Hamburg (Urteil - 6 S 167/67 - 23.2.1968, in VersR 1968, 1197 ), eine solche Entschädigung mit »Verdienstausfall« infolge nur fiktiven nachgeholten, unbezahlten Urlaubs zu begründen, rechtlich kaum haltbar sein.
  • KG, 11.10.2010 - 12 U 241/07

    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkaufvertrag: Nutzungsausfallanspruch und

    Ein Interimsfahrzeug, das den Zeitraum bis zur Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs überbrückt und den Nutzungsausfallzeitraum begrenzt, muss zwar nicht zwingend vollständig gleichwertig im Verhältnis zu dem beschädigten oder mangelhaften Kfz sein (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. August 2007 - I - 1 U 258/06, Juris-Tz. 35; a. A. Eggert, NZV 1988, 121, 123 f: "gleichwertig" unter Hinweis auf OLG Köln, VersR 1979, 965).
  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 86/84

    Anmietung eines Unfallersatzwagens für eine längere Urlaubsreise

    So ist es durchaus denkbar, die Zumutbarkeit von Umdispositionen, die freilich nur wenige Urlaubstage betreffen können, im Interesse einer Ersatzbeschaffung vor Fortsetzung der Reise anders zu beurteilen, wenn der Unfall sich während der Woche ereignet und der Geschädigte innerhalb kürzester Zeit übersehen kann, dass ihm eine alsbaldige Ersatzbeschaffung unschwer möglich ist (vgl. zur Frage der Zumutbarkeit des Verzichts auf einige Urlaubstage zum Zweck einer Ersatzbeschaffung: bejahend OLG Nürnberg VersR 1974, 677; OLG Köln VersR 1979, 965; LG Köln VersR 1977, 48; Born VersR 1978, 777, 787; Köhnken VersR 1979, 788, 791; verneinend: KG DAR 1977, 185; OLG München VersR 1983, 1064; vgl. auch Koller DAR 1979, 289, 296).

    Entgegen einer gelegentlich vertretenen Auffassung (OLG Köln VersR 1979, 965; Himmelreich/Klimke, Kfz-Schadensregulierung Rdn. 1521) ist die Höhe der Reparaturkosten oder der Wiederbeschaffungskosten bei der Prüfung der Erforderlichkeit der für eine längere Urlaubsreise angefallenen Mietwagenkosten ohne Bedeutung.

  • OLG Koblenz, 23.11.2017 - 10 U 322/17

    Mercedes GL kaputt: VW Touran ist taugliches Interimsfahrzeug!

    In Bezug auf Größe und Ausstattung können die Möglichkeiten zur Nutzung eines Interimsfahrzeuges zwar unter Umständen hinter dem beschädigten Fahrzeug zurückbleiben mit der Folge, dass trotz Verfügbarkeit des Interimsfahrzeuges eine fühlbare Nutzungsbeeinträchtigung verbleibt (in Anknüpfung an KG Berlin, Urteil vom 11.10.2010 - 12 U 241/07; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.08.2007 - 1 U 258/06; OLG Köln, Urteil vom 27.04.1979 - 20 U 148/78).*).

    Mit Recht führt aber das Landgericht an, dass ein Interimsfahrzeug, das den Zeitraum bis zur Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs überbrücke und den Nutzungsausfall begrenzt, nicht zwingend vollständig gleichwertig im Verhältnis zu dem beschädigten oder mangelhaften Kfz sein muss (KG Berlin, Urteil vom 11.10.2010 - 12 U 241/07; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.08.2007 - 1 U 258/06; OLG Köln, Urteil vom 27.04.1979 - 20 U 148/78, - RuS 1979, 262 ff.  = VersR 1979, 965 f.).

  • KG, 12.12.2012 - 25 U 11/12

    Berechtigung zum Werkunternehmerpfandrecht eines Herstellers und Garantiegebers

    Darüber hinaus ist der Geschädigte mit Blick auf § 254 Abs. 2 BGB ohnehin gehalten, einen längeren Nutzungsausfall gegebenenfalls durch die Anschaffung eines Interimsfahrzeugs zu überbrücken (vgl. BGH NJW 2010, 2426; BGH NJW 2009, 1663; BGH NJW 1982, 1518; OLG Hamm ZfSch 1991, 234; OLG Schleswig DAR 1991, 24; OLG Frankfurt VersR 1982, 859; OLG Köln VersR 1979, 965).
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