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   OLG Hamm, 26.11.2004 - 20 U 152/04   

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https://dejure.org/2004,9586
OLG Hamm, 26.11.2004 - 20 U 152/04 (https://dejure.org/2004,9586)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.11.2004 - 20 U 152/04 (https://dejure.org/2004,9586)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. November 2004 - 20 U 152/04 (https://dejure.org/2004,9586)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 10 (Leitsatz)

    Wann muss sich ein Versicherer das Wissen seines Versicherungsagenten zurechnen lassen?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 123; VVG § 22
    Zurechnung des Wissens des Agenten bei arglistigem Handeln des Versicherungsnehmers

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 06.07.2001 - 20 U 200/00

    Versicherungsvertrag - kollusives Zusammenwirken von Agent und

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2004 - 20 U 152/04
    Ein Versicherungsnehmer handelt arglistig, wenn er erkennt und billigt, daß der Agent dem Versicherer erhebliche Umstände nicht mitteilen werde, um diesen zur Annahme des Antrags zu bewegen (Senat, Urteil vom 06.07.2001 - 20 U 200/00 - NVersZ 2002, 108).

    Der Vorwurf arlistigen Verhaltens trifft einen Antragsteller, wenn er erkennt und billigt, daß ein Agent erhebliche Umstände dem Versicherer vorenthalten wird, um ihn zur Antragsannahme zu bewegen, wobei auf Seiten des Antragstellers schon bedingter Vorsatz ausreicht (Senat, Urteil vom 06.07.2001, aaO.).

  • BGH, 30.01.2002 - IV ZR 23/01

    Evidenz des Vollmachtsmißbrauchs

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2004 - 20 U 152/04
    Im Verhältnis eines Antragstellers zu einem seinen Versicherungsantrag aufnehmenden Agenten ist allerdings an die für § 242 BGB geforderte Evidenz des Mißbrauchs ein strenger Maßstab anzulegen, der der besonderen Stellung eines Versicherungsagenten gerecht werden muß (BGH, Urteil vom 30.01.2002 - IV ZR 23/01 - VersR 2002, 425 [426 re.Sp.]).

    Gibt der Agent dem künftigen Versicherungsnehmer falsche Auskunft im Zusammenhang mit der Beantwortung der Gesundheitsfragen, so kann das dazu führen, daß der Vorwurf der Anzeigepflichtverletzung nicht greift, weil es nicht Sache des Antragstellers ist, den Agenten hinsichtlich seiner Auskünfte zu kontrollieren (so BGH, Urteil vom 30.01.2002, aaO).

  • BGH, 07.03.2001 - IV ZR 254/00

    Zurechnung von Wissen des Arztes

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2004 - 20 U 152/04
    Bei Arglist des Versicherungsnehmers scheidet die sonst übliche Wissenzurechnung (zur "Auge und Ohr"- Rechtsprechung vgl. nur Prölss/Martin, VVG §§ 16, 17, Rn. 27 mit Nachweisen) aus, weil der Antragsteller in diesem Fall den mit der Wissenszurechnung verbundenen Schutz nicht verdient (Langheid in Römer/Langheid, VVG, §§ 16, 17 Rn. 43; BGH, Urteil vom 07.03.2001 - IV ZR 254/00 - VersR 2001, 620; Senat, Urteil vom 30.05.2001 - 20 U 231/98 - VersR 2002, 342).

    Die Zurechnung des Wissens des Agenten im Rahmen der Antragsaufnahme beruht auf der Schutzwürdigkeit des redlichen Antragstellers, der dem Agenten vollständig Auskunft über erfragte gefahrerhebliche Umstände geben will und gegeben hat, um damit dem Versicherer eine ordnungsgemäße Risikoprüfung zu ermöglichen (so BGH, Urteil vom 07.03.2001, aaO.).

  • OLG Hamm, 30.05.2001 - 20 U 231/98

    Versicherungsvertrag - Zurechnung von Kenntnissen des Agenten -

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2004 - 20 U 152/04
    Bei Arglist des Versicherungsnehmers scheidet die sonst übliche Wissenzurechnung (zur "Auge und Ohr"- Rechtsprechung vgl. nur Prölss/Martin, VVG §§ 16, 17, Rn. 27 mit Nachweisen) aus, weil der Antragsteller in diesem Fall den mit der Wissenszurechnung verbundenen Schutz nicht verdient (Langheid in Römer/Langheid, VVG, §§ 16, 17 Rn. 43; BGH, Urteil vom 07.03.2001 - IV ZR 254/00 - VersR 2001, 620; Senat, Urteil vom 30.05.2001 - 20 U 231/98 - VersR 2002, 342).
  • BGH, 29.06.1999 - XI ZR 277/98

    Offensichtlichkeit des Mißbrauchs einer umfassenden Kontovollmacht

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2004 - 20 U 152/04
    Der Vertretene ist nach § 242 BGB im Verhältnis zu seinem Vertragspartner vor den Folgen eines Vollmachtsmißbrauchs geschützt, wenn der Vertreter von seiner Vertretungsmacht in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch macht, so daß bei dem Vertragspartner begründete Zweifel entstehen müssen, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliegt (BGH, Urteil vom 29.06.1999 - XI ZR 277/98 - WM 1999, 1617 = NJW 1999, 2883).
  • LG Köln, 14.10.2009 - 26 O 219/08

    Ein berufsunfähiger Polizeikommissar erhält bei Verschweigen

    Hierfür reicht sogar auf Seiten des Antragstellers bedingter Vorsatz aus (vgl. OLG Hamm, 26.11.2004, r+s 2005, 236).
  • LG Dortmund, 10.04.2008 - 2 O 264/06

    Arglisanfechtung, Vollmachtsmissbrauch, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Bei Arglist des Versicherungsnehmers nämlich scheidet die sonst übliche Wissenszurechnung nach der sog. "Auge und Ohr"-Rechtsprechung (vgl. dazu Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 43 Rn. 17 ff.) aus, weil der Versicherungsnehmer in diesem Fall den mit der Wissenszurechnung verbundenen Schutz nicht verdient (OLG Hamm, zfs 2005, 244 = r+s 2005, 236 = NJOZ 2005, 210, m. w. N.; OLG Saarbrücken, VersR 2005, 675; OLG Zweibrücken, VersR 2004, 630).
  • OLG Düsseldorf, 21.11.2006 - 20 U 83/06

    Rechtserhaltender Gebrauch einer Marke im Falle der Anerkennung der Marke als ein

    Das bedeutet, dass nunmehr nach europäischem Recht - anders als nach traditioneller Rechtsprechung zum deutschen Markenrecht (z. B. BGH GRUR 2004, 512 - Leysieffer; Urteil des Senats vom 30.8.2005 - I-20 U 152/04) - jedenfalls ein - wie hier - ausschließlich firmenmäßiger Gebrauch eines Zeichens vom Schutzbereich der Marke ausgenommen ist (Hacker, in: Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl. 2006, § 14 MarkenG Rn. 107).
  • LG Dortmund, 15.09.2005 - 2 O 510/04

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Vollmachtsmissbrauch

    In der Rechtssprechung ist allgemein anerkannt, dass bei einem evidenten Vollmachtsmissbrauch eine Wissenszurechnung des Agenten gegenüber dem Versicherer nicht erfolgt (OLG Hamm NJOZ 2005, 210; OLG Saarbrücken VersR 2005, 675; OLG Zweibrücken VersR 2004, 630).
  • LG Hamburg, 08.07.2011 - 302 O 500/06
    Ein solcher kommt lediglich in Betracht, wenn der Versicherungsnehmer seinerseits arglistig handelt, indem er erkennt und billigt, dass der Agent dem Versicherer gefahrerhebliche Umstände nicht mitteilen werde, um diesen zur Annahme des Antrags zu bewegen (vgl. dazu OLG Hamm, Urteil vom 26.11.2004, 20 U 152/04, juris-Rdnr. 23 f., m.w.N.).
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