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   OLG Hamm, 29.01.1999 - 20 U 159/98   

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https://dejure.org/1999,3098
OLG Hamm, 29.01.1999 - 20 U 159/98 (https://dejure.org/1999,3098)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.01.1999 - 20 U 159/98 (https://dejure.org/1999,3098)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Januar 1999 - 20 U 159/98 (https://dejure.org/1999,3098)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung eines Regulierungsbetrages nach Erteilung einer vorläufigen Deckungszusage für die Kfz-Haftpflichtversicherung aufgrund einer nicht rechtzeitig gezahlten Erstprämie ; Voraussetzungen für ein rückwirkendes Entfallen einer vorläufigen Deckungszusage einer ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 1 Abs. 2 S. 4; KfzPflVV § 9; VVG § 5 a
    Belehrung über Wegfall der vorläufigen Deckung beim Vertragsabschluß nach dem Policenmodell

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 1 Nr. 2 S. 4; PflVG § 9; VVG § 5a
    Anforderungen an die Belehrung über den Verlust des Versicherungsschutzes bei verspäteter Zahlung der Erstprämie in der Kfz-Haftpflichtversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Erstprämie

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Die Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur Zahlung der Erstprämie beginnt erst mit Ablauf der in VVG § 5a genannten Widerspruchsfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1331
  • NZV 2000, 84
  • VersR 1999, 1229
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Essen, 26.02.1997 - 2 S 139/96

    Fälligkeit der Erstprämie bei Vertragabschluß nach § 5 a VVG L - Anmerkung: Prof.

    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.1999 - 20 U 159/98
    Das Landgericht Essen (VersR 1997, 993 mit zust. Anmerkung Hofmann VersR 1997, 1257, und abl. Anmerkung E. Lorenz VersR 1997, 994) hat entschieden, die Fälligkeit sei bereits mit Übersendung des Versicherungsscheins anzunehmen.

    Ein von Hofmann (VersR 1997, 1257, 1258) gesehener Widerspruch zum Wortlaut des § 9 S. 2 KfzPflVV besteht insoweit nicht.

  • OLG Schleswig, 18.12.1991 - 9 U 100/90

    Klageerhebung; Haftpflichtversicherer; Leistungsfreiheit; Klagefrist;

    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.1999 - 20 U 159/98
    Deshalb muß die Belehrung des Versicherers sich auch auf diesen Punkt erstrecken (ebenso OLG Köln r+s 1996, 388; OLG Schleswig r+s 1992, 112).
  • OLG Köln, 04.09.1996 - 11 U 33/96

    VORLÄUFIGE DECKUNGSZUSAGE

    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.1999 - 20 U 159/98
    Deshalb muß die Belehrung des Versicherers sich auch auf diesen Punkt erstrecken (ebenso OLG Köln r+s 1996, 388; OLG Schleswig r+s 1992, 112).
  • OLG Hamm, 22.09.1998 - 20 W 21/98

    Voraussetzungen einer Rechtsfolgenbelehrung bei der qualifizierten Anmahnung von

    Auszug aus OLG Hamm, 29.01.1999 - 20 U 159/98
    Diese Belehrung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (r+s 1998, 489; 1995, 403; 1991, 362; 1990, 401) bereits deshalb zu beanstanden, weil sie den Eindruck erweckt, daß jedwede Versäumung der gesetzten Zweiwochenfrist zum Verlust des Versicherungsschutzes führt, obwohl nur eine schuldhafte schadet (vgl. § 9 S. 2 KfzPflVV ).
  • BGH, 24.11.2010 - IV ZR 252/08

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige Täuschung bei sog.

    Außerdem setzte der Vertragsschluss das Ausbleiben des Widerspruchs innerhalb der 14-tägigen Widerspruchsfrist voraus; bis zu diesem Zeitpunkt war nach herrschender Meinung von einem schwebend unwirksamen Vertrag auszugehen (OLG Frankfurt, VersR 2005, 631, 633; OLG Düsseldorf, VersR 2001, 837, 838; OLG Hamm, VersR 1999, 1229, 1230; Prölss in Prölss/Martin aaO § 5a Rn. 9 f.; Römer in Römer/Langheid aaO § 5a Rn. 24 f.; BK/Schwintowski, VVG § 5a Rn. 78; Schimikowski, r+s 2000, 353, 355; Schirmer, VersR 1996, 1045, 1052; jeweils m.w.N.).
  • LG Köln, 18.08.2010 - 26 S 39/09

    Rückzahlung von Beiträgen zu einer Rentenversicherung durch einen bestehenden

    Unterbleibt ein Widerspruch des Versicherungsnehmers, wird die vertragliche Regelung rückwirkend in Geltung gesetzt (OLG Hamm, VersR 1999, 1229; OLG Düsseldorf, VersR 2001, 837).
  • LG Aachen, 05.03.2010 - 9 O 560/09

    Anspruch eines Versicherungsnehmers gegenüber der Versicherung auf Rückzahlung

    Unterbleibt ein Widerspruch des Versicherungsnehmers wird die vertragliche Regelung rückwirkend in Gang gesetzt (OLG Hamm VersR 1999, 1229; OLG Düsseldorf VersR 2001, 837).
  • AG Aachen, 01.12.2010 - 103 C 146/10

    § 5a VVG a.F. ist nicht richtlinienkonform hinsichtlich eines unbefristeten

    Unterbleibt ein Widerspruch des Versicherungsnehmers wird die vertragliche Regelung rückwirkend in Gang gesetzt (OLG Hamm VersR 1999, 1229; OLG Düsseldorf VersR 2001, 837).
  • LG Köln, 10.11.2004 - 20 O 124/04

    Rückwirkendes Entfallen einer vorläufigen Deckungszusage eines

    Auch wenn die Prämienpflicht bei dem nach dem Policenmodell zustande gekommenen Vertrag seit dem Zeitpunkt besteht, auf den der Vertragsschluss zurückwirkt, so wird die Erstprämie jedoch erst mit Ablauf der Widerspruchsfrist fällig (OLG Hamm, VersR 99, 1229, OLG Köln, VersR 00, 1266 ff.,) Die Zahlungsaufforderung musste demgemäß eine Frist enthalten, die der Widerspruchsfrist Rechnung trug und musste auch die Belehrung über die Folgen (Wegfall der vorläufigen Deckungszusage) einer nicht rechtzeitigen Zahlung der Erstprämie dahin gehen, dass die Erstprämie binnen 2 Wochen nach Ablauf der Widerspruchsfrist zu bewirken ist (OLG Köln, OLG Hamm a.a.O.).
  • LG Berlin, 09.08.2001 - 7 O 176/01

    Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Erhöhung der Beiträge für eine

    Die Frist zur Kenntnisnahme und Prüfung der erst nach Antragstellung mit dem Versicherungsschein übersandten Verbraucherinformation und Versicherungsbedingungen beträgt 14 Tage; vor Fristablauf kann ein den Versicherungsnehmer bindender Vertrag nicht zustande kommen (z.B. OLG Hamm VersR 1999, 1229 m.w.N.; Prölss/Martin-Prölss, 26. Aufl. 1998, § 5 a VVG , Rdn. 9 ff. m.w.N.).
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