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   OLG München, 16.05.2007 - 20 U 1641/07   

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https://dejure.org/2007,9715
OLG München, 16.05.2007 - 20 U 1641/07 (https://dejure.org/2007,9715)
OLG München, Entscheidung vom 16.05.2007 - 20 U 1641/07 (https://dejure.org/2007,9715)
OLG München, Entscheidung vom 16. Mai 2007 - 20 U 1641/07 (https://dejure.org/2007,9715)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung eines Ausgleichs wegen Annullierung des Fluges; Gerichtsstand bei einem Schadensersatzanspruch wegen Verspätung des Fluges

  • unalex.eu

    Art. 24, 5 Nr. 1 Brüssel I-VO
    Vertragsgerichtsstand - Erfüllungsort bei Kauf- und Dienstleistungsverträgen - Ort der Erbringung der Dienstleistung - Rügelose Einlassung - Rüge der Zuständigkeit - Zuständigkeitsrüge und hilfsweise Verteidigung in der Sache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1428
  • NJW-RR 2008, 1240 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 19.02.2002 - C-256/00

    Besix

    Auszug aus OLG München, 16.05.2007 - 20 U 1641/07
    Vielmehr ist der Begriff des Erfüllungsortes in Art. 5 Nr. 1 b. EuGVVO losgelöst von rechtlichen Kategorien der einzelnen Mitgliedstaaten gemeinschaftsrechtlich autonom auszulegen (vgl. BGH, Urteil vom 2.3.2006, NJW 2006, 1806 mwN); nach Sinn und Zweck der Regelung des Art. 5 Nr. 1.b) EuGVVO ist in einer Gesamtschau für alle Leistungen aus dem Dienstleistungsverhältnis ein einheitlicher Gerichtsstand für sämtliche Klagen zu schaffen (BGH aaO mwN, vgl. auch zur Vorläuferregelung des Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ die Entscheidung des EuGH in NJW 2002, 1407).

    Ist wie im vorliegenden Fall die Dienstleistung vertragsgemäß in mehreren Mitgliedstaaten zu erbringen, ist für die Findung des einheitlichen Erfüllungsortes maßgebend, wo der örtliche Schwerpunkt der Dienstleistung gewesen wäre (BGH aaO), der Ort zu dem der Streitgegenstand die engste Verknüpfung aufweist (EuGH, NJW 2002, 1407[1408].

  • BGH, 02.03.2006 - IX ZR 15/05

    Begriff des Erfüllungsorts bei einem Vertrag mit einem ausländischen Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG München, 16.05.2007 - 20 U 1641/07
    Vielmehr ist der Begriff des Erfüllungsortes in Art. 5 Nr. 1 b. EuGVVO losgelöst von rechtlichen Kategorien der einzelnen Mitgliedstaaten gemeinschaftsrechtlich autonom auszulegen (vgl. BGH, Urteil vom 2.3.2006, NJW 2006, 1806 mwN); nach Sinn und Zweck der Regelung des Art. 5 Nr. 1.b) EuGVVO ist in einer Gesamtschau für alle Leistungen aus dem Dienstleistungsverhältnis ein einheitlicher Gerichtsstand für sämtliche Klagen zu schaffen (BGH aaO mwN, vgl. auch zur Vorläuferregelung des Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ die Entscheidung des EuGH in NJW 2002, 1407).
  • EuGH, 10.01.2006 - C-344/04

    DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST

    Auszug aus OLG München, 16.05.2007 - 20 U 1641/07
    Dieses Abkommen regelt die internationale Zuständigkeit der Gerichte für die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadenersatz bei der Beförderung im internationalen Luftverkehr vorrangig vor den Bestimmungen des abgeleiteten Gemeinschaftsrechts (Art. 71 EuGVVO; EuGH, EuZW 2006, 112 Nr. 35, 36) und unterwirft diese Schadenersatzansprüche, auf welchem Rechtsgrund sie auch beruhen, den Voraussetzungen und Beschränkungen aus dem vorgenannten Abkommen (vgl. Art. 29 M.U.).
  • BGH, 16.12.2003 - XI ZR 474/02

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

    Auszug aus OLG München, 16.05.2007 - 20 U 1641/07
    Die Begründung der internationalen Zuständigkeit tritt nicht ein, wenn die Beklagte die internationale Zuständigkeit rügt und sich gleichzeitig hilfsweise zur Hauptsache einlässt, vgl. BGH NJW 2004, 1456.
  • BGH, 12.11.2009 - Xa ZR 76/07

    Außergewöhnliche Umstände als Befreiungsgrund für die i.R.e. Annullierung

    Es hat die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte verneint (OLG München RRa 2007, 182 = NJW-RR 2007, 1428).
  • BGH, 22.04.2008 - X ZR 76/07

    Begriff des Erfüllungsorts bei einer Flugreise

    Es hat die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte verneint (OLG München RRa 2007, 182 = NJW-RR 2007, 1428).
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