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   OLG Köln, 08.05.2009 - 20 U 165/08   

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https://dejure.org/2009,8595
OLG Köln, 08.05.2009 - 20 U 165/08 (https://dejure.org/2009,8595)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.05.2009 - 20 U 165/08 (https://dejure.org/2009,8595)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Mai 2009 - 20 U 165/08 (https://dejure.org/2009,8595)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BB-BUZ § 2; ; BB-BUZ § 7; ; AGBG § 5

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ §§ 1; BB-BUZ § 2; BB-BUZ § 7
    Maßstab für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Auszubildenden im Rahmen der Nachprüfung ist die im Zeitpunkt der Änderungsmitteilung ausgeübte Tätigkeit im erlernten Beruf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ § 2; BB-BUZ § 7; AGBG § 5
    Maßgeblicher Zeitpunkt des Wegfalls der Berufsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitsversicherung ist Karriereversicherung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Karriereversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 1105
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Koblenz, 17.12.1993 - 10 U 968/93

    Anforderungen an die Substantiierung von Leistungsansprüchen aus einer

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2009 - 20 U 165/08
    Nach den Umständen des Einzelfalls hat auch das OLG Koblenz in einem Urteil vom 17. Dezember 1993 (RuS 1994, 195) entschieden, das darüber hinaus eine gewisse Neigung dahingehend hat erkennen lassen, generell bei Bestehen eines Ausbildungsverhältnisses für die Frage der Berufsunfähigkeit die Anforderungen und die die Lebensstellung prägenden Umstände der vollen Ausübung des angestrebten Ausbildungsberufs für die Beurteilung ausschlaggebend sein zu lassen oder sie jedenfalls mit zu berücksichtigen.

    Er vertritt in dieser Frage mit dem OLG Koblenz (RuS 1994, 195) und Voit/Neuhaus (aaO Rdn. 36) die Auffassung, dass die Anforderungen der vollen Ausübung des angestrebten Ausbildungsberufs schon bei der Beurteilung des Eintritts der Berufsunfähigkeit während der Ausbildung zu berücksichtigen sind, weil es mit Sinn und Zweck der Berufsunfähigkeitsversicherung, so wie sie der Versicherungsnehmer verstehen muss, schlecht vereinbar wäre, einen Versicherungsnehmer in einer Ausbildung als berufsfähig anzusehen, die zu einem Beruf führt, den er nicht ausüben könnte.

  • OLG München, 27.01.2005 - 14 U 273/04

    Berufsunfähigkeit eines Auszubildenden

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2009 - 20 U 165/08
    Unproblematisch ist noch der Ausgangspunkt, dass - wenn eine Versicherung - wie hier - in einem Vertrag ohne Sonderklauseln einen Auszubildenden gegen Berufsunfähigkeit versichert, damit zumindest stillschweigend der Berufsbegriff auf die Ausbildung ausgedehnt wird, letztere mithin wie ein Beruf anzusehen ist (OLG Zweibrücken, VersR 1998, 1364; OLG München, VersR 2005, 966; Voit/Knappmann in: Prölss/Martin, Versicherungsrecht 27. Aufl. § 2 BUZ Rdn. 11; Voit/Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung 2. Aufl. 2009 F Rdn. 34).

    Das OLG München stellt allein auf die konkrete Tätigkeit in der Ausbildung ab (OLG München VersR 2005, 966).

  • OLG Zweibrücken, 09.04.1997 - 1 U 19/96

    Anforderungen an die Substantiierung einer vertragsgemäßen Berufsunfähigkeit zur

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2009 - 20 U 165/08
    Unproblematisch ist noch der Ausgangspunkt, dass - wenn eine Versicherung - wie hier - in einem Vertrag ohne Sonderklauseln einen Auszubildenden gegen Berufsunfähigkeit versichert, damit zumindest stillschweigend der Berufsbegriff auf die Ausbildung ausgedehnt wird, letztere mithin wie ein Beruf anzusehen ist (OLG Zweibrücken, VersR 1998, 1364; OLG München, VersR 2005, 966; Voit/Knappmann in: Prölss/Martin, Versicherungsrecht 27. Aufl. § 2 BUZ Rdn. 11; Voit/Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung 2. Aufl. 2009 F Rdn. 34).

    Nach Auffassung des OLG Zweibrücken (RuS 1999, 390) hängt die Frage, auf welche Tätigkeit abzustellen ist, von den Umständen des Einzelfalls, insbesondere der Dauer der vorgehabten Ausbildung und der bereits absolvierten Zeit bis zum Wegfall der Leistungsfähigkeit ab.

  • OLG Dresden, 18.06.2007 - 4 W 618/07

    Berufsunfähigkeit; Versicherungsvertrag; Auszubildender; Verweisungsberuf

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2009 - 20 U 165/08
    Begründet wird dies im Urteil des OLG Koblenz damit, dass aus der Sicht des Versicherungsnehmers der Versicherer, der mit einem Auszubildenden eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließe, diesem nicht nur Schutz gegen den vollständigen Wegfall jeder Möglichkeit zur Berufstätigkeit versprechen dürfte, sondern gerade auch Schutz gegen den Wegfall der Möglichkeit, den mit der begonnenen Ausbildung beschrittenen beruflichen Lebensweg fortführen zu können (so auch OLG Dresden VersR 2008, 1251).
  • BGH, 03.11.1999 - IV ZR 155/98

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Begriff der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2009 - 20 U 165/08
    Sie ist aber aus Sicht des Senats kaum mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 2000, 171) vereinbar, nach der der Begriff der Berufsunfähigkeit in BB-BUZ §§ 2 und 7 inhaltlich deckungsgleich ist, eine Differenzierung im Prüfungsmaßstab bei Eintritt von Berufsunfähigkeit einerseits und deren Fortbestand andererseits nicht in Betracht kommt.
  • OLG Hamm, 30.03.1990 - 20 U 143/89
    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2009 - 20 U 165/08
    Eine zukünftige berufliche Tätigkeit könne nicht einmal dann als ausgeübter Beruf im Sinne von § 2 BB-BUZ verstanden werden, wenn insoweit bereits ein Arbeits- oder Anstellungsvertrag vorliege (OLG München aaO; vgl. auch OLG Hamm RuS 1990, 355).
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   OLG Düsseldorf, 16.12.2008 - I-20 U 165/08   

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OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.12.2008 - I-20 U 165/08 (https://dejure.org/2008,25323)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - I-20 U 165/08 (https://dejure.org/2008,25323)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Kontaminiertes Popcorn

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 178
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