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   OLG Hamm, 02.11.1994 - 20 U 165/94   

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https://dejure.org/1994,3990
OLG Hamm, 02.11.1994 - 20 U 165/94 (https://dejure.org/1994,3990)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.11.1994 - 20 U 165/94 (https://dejure.org/1994,3990)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. November 1994 - 20 U 165/94 (https://dejure.org/1994,3990)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 286; AKB § 12 Abs. 1; AKB § 13
    Berechnung der Zeitwert- und Neupreisentschädigung in Leasingfällen

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kasko-Versicherung; Lederpolsterung; Neupreis-Entschädigung; Bemessung; Verzugsschaden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 12 Nr. 1 § 13 Nr. 2, Nr. 10 (a.F.)
    Neupreisentschädigung in Leasingfällen - Begriff "serienmäßig" - Höhe des Verzugsschadens

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1057
  • VersR 1995, 1348
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 26.10.2016 - IV ZR 193/15

    Kraftfahrzeugkaskoversicherung: Neupreisentschädigung bei Leasing-Fahrzeugen;

    a) Allerdings trifft es zu, dass dann, wenn das versicherte Fahrzeug geleast ist, für die Frage, ob eine Wiederbeschaffung im Sinne von A.2.6.3 AKB 09/2009 (Verwendung der Entschädigung zum "Erwerb eines anderen Fahrzeuges") sichergestellt ist, die Leasinggeberin als im Rahmen der Fremdversicherung versicherte Fahrzeugeigentümerin in den Blick zu nehmen ist (vgl. Senatsurteil vom 14. Juli 1993 - IV ZR 181/92, VersR 1993, 1223 unter 1 [juris Rn. 7] und 2 b [juris Rn. 13] m.w.N. zu § 13 (10) AKB; OLG Hamm r+s 1995, 87, 88).
  • OLG Hamm, 01.02.2012 - 20 U 207/11

    Ersatzfähigkeit der Mehrwertsteuer bei Totalschaden eines geleasten Fahrzeugs in

    Gleichwohl hat sich der Senat der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Interesse der Rechtseinheit bereits in der Vergangenheit ausdrücklich angeschlossen (vgl. Senatsentscheidung v. 02.11.1994, 20 U 165/94, RuS 1995, 87) und hält daran auch weiterhin fest.
  • OLG Frankfurt, 21.04.2008 - 20 W 342/07

    Unternehmensmitbestimmung: Pflicht des inländischen Konzernzwischenunternehmens

    Ein Konzernzwischenunternehmen gilt auch dann als herrschendes Unternehmen im Sinn von § 5 Abs. 3 MitbestG, wenn die ausländische Konzernleitung die anderen inländischen Konzernunternehmen nur über die kapitalmäßige Allein- bzw. Mehrheitsbeteiligung beherrscht, die Leitungsfunktion im Gesamtkonzern aber virtuellen Ebenen übertragen sind (Anschluss an OLG Stuttgart, ZIP 1995, 1004 ff = NJW-RR 1995, 1057 ff und OLG Düsseldorf, ZIP 2006, 2375 ff = NJW-RR 2007, 330 ff - beide zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 21.04.2008 - 20 W 8/07

    Unternehmensmitbestimmung: Pflicht eines einer Konzernmutter nachgeordneten

    Für die Frage der Pflicht zur Bildung eines mitbestimmten Aufsichtsrates gemäß § 5 Abs. 3 MitbestG ist allein die Beherrschung des Konzerns durch Kapitalmehrheit maßgeblich, da aus ihr jederzeit auch Leitungsstrukturen folgen können (Fortführung von OLG Stuttgart NJW-RR 1995, 1057 ff; OLG Düsseldorf NJW-RR 2007, 330 ff; Senatsbeschluss vom 21.04.2008 - 20 W 342/07).
  • OLG Köln, 18.02.2003 - 9 U 94/02

    Anspruch auf Ersatz anfallender Mehrwertsteuer; Wiederbeschaffung eines

    Dies gilt jedenfalls, wenn - wie hier - ein Totalschaden oder eine Entwendung abzurechnen ist und es daher auf den Wiederbeschaffungswert und nicht auf Reparaturkosten ankommt (BGH VersR 1993, 1223; OLG Köln VersR 1997, 870; OLG Koblenz VersR 2000, 449; OLG Hamm VersR 1995, 1348; Knappmann in Prölss/Martin § 13 AKB Rdnr. 12; Reinking DAR 1998, 333, 334).
  • OLG Koblenz, 26.01.2001 - 10 U 258/00

    Nachweis des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls; Zurückweisung von

    Bei der Berechnung der Kaskoentschädigung für ein geleastes Fahrzeug und den üblichen Leasingbedingungen ist nach der Rechtsprechung regelmäßig auf die Verhältnisse des Leasinggebers als Eigentümer des Fahrzeugs abzustellen (vgl. BGH, NJW 1993, 2870; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 1057; OLG Köln, VersR 1997, 870; Senat, NVersZ 1998, 123; Senat, NVersZ 2000, 91 = VersR 2000, 449).
  • OLG Köln, 02.09.1997 - 9 U 184/96

    Versicherung Kaskoversicherung Beweis Versicherungsgrundsatz

    Da es sich um ein vom Kläger geleastes Fahrzeug handelte und somit nicht der Kläger, sondern der Leasinggeber Träger des in der Kaskoversicherung versicherten Eigentuminteresses ist, ist nicht der Steuerstatus des Versicherungsnehmers, sondern derjenige des Leasinggebers maßgebend (vgl. dazu BGH r+s 1993, 329, OLG Hamm r+s 1995, 87, 88).
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