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   OLG Düsseldorf, 28.10.2014 - I-20 U 168/13   

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https://dejure.org/2014,34057
OLG Düsseldorf, 28.10.2014 - I-20 U 168/13 (https://dejure.org/2014,34057)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.10.2014 - I-20 U 168/13 (https://dejure.org/2014,34057)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Oktober 2014 - I-20 U 168/13 (https://dejure.org/2014,34057)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JurPC

    "X-Kundenanwalt" eines Versicherungskonzerns

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines Versicherers mit der Bezeichnung "Kundenanwalt" für einen Mitarbeiter bzgl. Annahme der Anliegen der Kunden

  • Anwaltsblatt

    § 3 UWG 2004, § 5 UWG 2004, § 8 UWG 2004
    Versicherung darf nicht mit "Kundenanwalt" werben

  • ra.de
  • rewis.io
  • BRAK-Mitteilungen

    Irreführung eines Versicherungsunternehmens mit der Bezeichnung "Kundenanwalt"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines Versicherers mit der Bezeichnung "Kundenanwalt" für einen Mitarbeiter, der sich der Anliegen der Kunden annimmt

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Der "ERGO-Kundenanwalt" ist kein Anwalt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Kundenanwalt der Rechtsschutzversicherung

  • lto.de (Kurzinformation)

    ERGO-Versicherung - Der "Kundenanwalt" ist kein Anwalt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Versichererwerbung mit "Kundenanwalt" untersagt

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 3 UWG 2004, § 5 UWG 2004, § 8 UWG 2004
    Versicherung darf nicht mit "Kundenanwalt" werben

  • juve.de (Kurzinformation)

    Kundenanwalt: Ergo scheitert erneut gegen RAK Berlin

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kundenanwalt: Eine Versicherung darf auf ihrer Homepage nicht mit einem sog. Kundenanwalt werben, wenn es sich dabei nicht tatsächlich um einen Rechtsanwalt handelt

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    "Kundenanwalt" einer Versicherungsgesellschaft

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 3 UWG 2004, § 5 UWG 2004, § 8 UWG 2004
    Versicherung darf nicht mit "Kundenanwalt" werben

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 166
  • MMR 2015, 388
  • AnwBl 2015, 273
  • AnwBl Online 2015, 134
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2014 - 20 U 168/13
    Ob eine Werbeaussage unwahre Angaben enthält, richtet sich nach dem Verständnis des situationsadäquat aufmerksamen, durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers (BGH, GRUR 2004, 244, 245 - Marktführerschaft).

    Der Einholung eines auf eine Verkehrsbefragung gestützten Sachverständigengutachtens, um das Verständnis des Verkehrs zu ermitteln, bedarf es nicht (BGH, GRUR 2004, 244, 245 - Marktführerschaft).

  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95

    Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2014 - 20 U 168/13
    Ein Verbotsantrag darf nicht derart undeutlich gefasst sein, dass sich der Beklagte nicht erschöpfend verteidigen kann und es in der Zwangsvollstreckung, wenn dem im Erkenntnisverfahren gestellten Antrag Rechnung getragen würde, die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen wäre (BGH, GRUR 1998, 489, 491 - Unbestimmter Unterlassungsantrag III).
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99

    Elternbriefe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2014 - 20 U 168/13
    Zur Feststellung der Verkehrsauffassung ist der Tatrichter als Teil dieser Allgemeinheit regelmäßig ohne weiteres in der Lage (BGH, GRUR 2002, 550, 552 - Elternbriefe).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 252/01

    Mindestverzinsung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2014 - 20 U 168/13
    Denn auch durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher können eine Werbeangabe unterschiedlich auffassen (BGH, GRUR 2004, 162, 163 - Mindestverzinsung).
  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2014 - 20 U 168/13
    Da es für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung regelmäßig nur um die konkret beanstandete Wettbewerbshandlung geht, genügt es, dass die Parteien durch eine Handlung miteinander in Wettbewerb getreten sind, auch wenn ihre Unternehmen im Übrigen unterschiedlichen Branchen angehören (BGH, GRUR 2004, 877, 878 - Werbeblocker).
  • BGH, 06.04.2006 - I ZR 272/03

    Zahnarztbriefbogen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2014 - 20 U 168/13
    Die Klägerin ist als berufsständische Vertretung befugt, Wettbewerbsverstöße zu verfolgen, die von ihren Kammerangehörigen oder deren Wettbewerbern begangen werden (BGH, GRUR 2006, 598 Rn. 12 - Zahnarztbriefbogen).
  • BGH, 25.01.2007 - I ZR 133/04

    Testfotos III

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2014 - 20 U 168/13
    Eine blickfangmäßig herausgestellte Angabe darf für sich genommen nicht unrichtig oder auch nur für den Verkehr missverständlich sein; eine irrtumsausschließende Aufklärung kann in solchen Fällen nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen kann, wenn dieser am Blickfang teilhat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (BGH, GRUR 2007, 802 Rn. 19 - Testfotos III).
  • BGH, 02.02.2012 - I ZR 81/10

    Tribenuronmethyl - Wettbewerbsrecht: Erforderlichkeit des Verbleibens des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2014 - 20 U 168/13
    Vorliegend ist der Tenor schon deshalb hinreichend bestimmt, weil er auf die konkrete Verletzungsform und auf diese allein Bezug nimmt (vgl. BGH, GRUR 2012, 945 Rn. 16 - Tribenuronmethyl).
  • LG Düsseldorf, 26.07.2013 - 34 O 8/13

    Irreführung: Der "ERGO Kundenanwalt" ist kein Anwalt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.2014 - 20 U 168/13
    Die Beklagte beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 26. Juli 2013, Az. 34 O 8/13, die Klage abzuweisen;.
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