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   OLG Düsseldorf, 31.01.2012 - I-20 U 175/11   

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OLG Düsseldorf, 31.01.2012 - I-20 U 175/11 (https://dejure.org/2012,2)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.01.2012 - I-20 U 175/11 (https://dejure.org/2012,2)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Januar 2012 - I-20 U 175/11 (https://dejure.org/2012,2)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Telemedicus

    Apple vs. Samsung - Galaxy Tab 10.1 ahmt iPad nach

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung des Vertriebs und der Nutzung des Tablet-Computers Samsung Galaxy Tap 10.1, da das zu Gunsten des iPad/iPad2 registrierte Gemeinschafts-Geschmacksmuster verletzt ist.

  • unalex.eu

    Art. 5 Nr. 5 EuGVÜ
    Zweigniederlassung, Agentur oder sonstige Niederlassung - Autonome Auslegung des Begriffs der Niederlassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GGV Art. 10 Abs. 2; ZPO § 935; ZPO § 940
    Anspruch auf Unterlassung des Vertriebs und der Nutzung des Tablet-Computers Samsung Galaxy Tap 10.1, da das zu Gunsten des iPad/iPad2 registrierte Gemeinschafts-Geschmacksmuster verletzt ist.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Verkaufsverbot für Galaxy Tab 8.9 und Galaxy Tab 10.1 (nicht Galaxy Tab 10.1 N) wird bestätigt

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Apple versus Samsung

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Galaxy Tab 10.1 bleibt in Deutschland verboten

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Keine Geschmacksmusterverletzung aber wettbewerbswidrige Nachahmung des Apple iPads durch Samsung Galaxy Tab 10.1 und Galaxy Tab 8.9

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Verkaufsverbot für Samsung Galaxy Tab 10.1 und 8.9

  • heise.de (Pressemeldung, 13.09.2011)

    Samsung legt Berufung gegen Tablet-Urteil ein

  • heise.de (Pressebericht, 31.01.2012)

    Verkaufsverbot für Galaxy Tab aufrechterhalten

  • heise.de (Pressebericht, 26.09.2011)

    Vetrrieb des Galaxy Tab 10.1

  • faz.net (Pressebericht, 31.01.2012)

    Samsung verliert gegen Apple die Berufung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Verkaufsverbot in Deutschland für zwei Samsung-Tablets - Galaxy Tab 10.1

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verkaufsverbot für zwei Samsung-Tablet-Modelle in Deutschland

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Samsungs Tablet-PC-Modelle Galaxy Tab 10.1 und 8.9 dürfen in Deutschland nicht verkauft werden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Samsungs Tablet-PC-Modelle Galaxy Tab 10.1 und 8.9 dürfen in Deutschland nicht verkauft werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verkaufsverbot in Deutschland für zwei Samsung-Tablet-Modelle

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verkaufsverbot in Deutschland für zwei Samsung-Tablet-Modelle

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Verletzen Samsung Tablet-PCs das Geschmacksmuster des Apple iPad?

  • stern.de (Pressemeldung, 31.01.2012)

    Schlappe für Samsung: Verkauf des Galaxy Tab bleibt verboten

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    An apple a day...Samsung verliert in Tablet-Streit

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Von Apple gegen Samsung erwirktes Verkaufsverbot wegen Galaxy Tab 10.1 bleibt bestehen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Von Apple gegen Samsung erwirktes Verkaufsverbot wegen Galaxy Tab 10.1 bleibt bestehen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verkaufsverbot für zwei Samsung-Tablet-Modelle in Deutschland - Gericht verneint jedoch Verletzung des von Apple eingetragenen Geschmacksmusters durch Samsung

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 20.12.2011)

    Apple gegen Samsung: Geschmacksklage

  • 123recht.net (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Samsung legt gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf bezüglich des Galaxy Tab 10.1 Berufung ein

Besprechungen u.ä.

  • makinggames.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Gewerbliche Schutzrechte am Beispiel von Apple ./. Samsung

Sonstiges (2)

  • futurezone.at (Sitzungsbericht, 20.12.2011)

    Apple gegen Samsung geht in die zweite Runde

  • stern.de (Pressebericht mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 21.12.2011)

    Patentstreit eskaliert: Der Krieg der Smartphone-Giganten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 200
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04

    Handtaschen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2012 - 20 U 175/11
    Ein Erzeugnis besitzt wettbewerbliche Eigenart, wenn seine konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (BGH GRUR 2007, 795 Tz. 25 - Handtaschen).

    Dabei steht der Annahme der wettbewerblichen Eigenart nicht entgegen, dass es sich um zwei verschiedene, im Detail voneinander abweichende Geräte einer Modellreihe handelt, da die wettbewerbliche Eigenart aus den übereinstimmenden Merkmalen der beiden Exemplare hergeleitet werden kann (vgl. BGH, GRUR 2007, 795 Tz. 27 - Handtaschen).

    Dabei ist zu prüfen, ob gerade die übernommenen Gestaltungsmittel diejenigen sind, die die wettbewerbliche Eigenart des Produkts ausmachen, für das Schutz beansprucht wird (BGH, GRUR 1999, 923 - Tele-Info-CD; BGH, GRUR 2007, 795 TZ. 32 - Handtaschen).

    Auch im Bereich des ergänzenden wettbewerblichen Leistungsschutzes gilt der aus dem Kennzeichenrecht stammende Erfahrungssatz, dass der Verkehr die in Rede stehenden Produkte regelmäßig nicht gleichzeitig wahrnimmt und miteinander vergleicht, sondern seine Auffassung auf Grund eines Erinnerungseindrucks gewinnt, in dem regelmäßig die übereinstimmenden Merkmale mehr hervortreten als die Unterschiede, so dass es maßgeblich nicht so sehr auf die Unterschiede als auf die Übereinstimmungen ankommt (BGH, GRUR 2007, 795 Tz. 34 - Handtaschen).

  • BGH, 22.04.2010 - I ZR 89/08

    Verlängerte Limousinen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2012 - 20 U 175/11
    Die im deutschen Geschmacksmusterrecht vor der Umsetzung der Geschmacksmusterrichtlinie erforderliche Eigentümlichkeit und Gestaltungshöhe ist nicht Voraussetzung des Schutzes des Geschmacksmusters (BGH, GRUR 2010, 718 Tz. 32 - Verlängerte Limousinen).

    Ob das Klagemuster über die erforderliche Eigenart verfügt, ist durch einen Einzelvergleich mit bereits vorhandenen Mustern zu ermitteln (BGH, GRUR 2010, 718 Tz. 33 - Verlängerte Limousinen).

    Derartige Designalternativen lassen sich für jedes Merkmal des Verfügungsgeschmacksmusters den von den Parteien vorgelegten Mustern aus dem Formenschatz und dem Marktumfeld entnehmen, die abweichende Front-, Rand- und Korpusgestaltungen aufweisen (vgl. BGH, GRUR 2010, 718 Tz. 45 - Verlängerte Limousinen).

    Ob ein Geschmacksmuster über die erforderliche Eigenart verfügt, ist durch einen Einzelvergleich mit bereits vorhandenen Mustern zu ermitteln (BGH, GRUR 2010, 718 Tz. 33 - Verlängerte Limousinen), weshalb auch die Kombination für sich jeweils vorbekannter Elemente einem Geschmacksmuster die erforderliche Eigenart zu vermitteln vermag.

  • EuGH, 09.12.1987 - 218/86

    SAR Schotte / Parfums Rothschild

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2012 - 20 U 175/11
    Nach der zu Art. 5 Nr. 5 EuGVÜ ergangenen Rechtsprechung ist mit dem Begriff der Niederlassung ein Mittelpunkt geschäftlicher Tätigkeit gemeint, der auf Dauer als Außenstelle eines Stammhauses hervortritt, eine Geschäftsführung hat und sachlich so ausgestattet ist, dass er in einer Weise Geschäfte mit Dritten betreiben kann, dass diese, obgleich sie wissen, dass möglicherweise ein Rechtsverhältnis mit dem im Ausland ansässigen Stammhaus begründet wird, sich nicht unmittelbar an dieses zu wenden brauchen, sondern Geschäfte an dem Mittelpunkt geschäftlicher Tätigkeit abschließen können, der dessen Außenstelle ist (EuGHE 1978, 2183 Tz. 12 - Somafer; EuGH, NJW 1988, 625 Tz. 10 - Schotte).

    Dabei kann es sich auch um eine rechtlich selbständige Tochtergesellschaft handeln, etwa bei einer gleichnamigen Gesellschaft mit identischer Geschäftsführung, die im Namen der Muttergesellschaft verhandelt und Geschäfte abschließt und derer sich die Muttergesellschaft wie einer Außenstelle bedient (EuGH, NJW 1988, 625 Tz. 17 - Schotte).

    Entscheidend ist nicht die interne Betriebsstruktur, sondern die Art und Weise, wie sich die Unternehmen im Geschäftsleben verhalten und sich Dritten gegenüber darstellen (EuGH, NJW 1988, 625 Tz. 17 - Schotte).

    Dritte, die Geschäfte mit einer Niederlassung abschließen, welche als Außenstelle einer anderen Gesellschaft tätig wird, müssen sich auf den so erweckten Anschein verlassen und diese Niederlassung als eine Niederlassung der anderen Gesellschaft ansehen können, selbst wenn die beiden Gesellschaften gesellschaftsrechtlich voneinander unabhängig sind (EuGH, NJW 1988, 625 Tz. 17 - Schotte).

  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 71/08

    Untersetzer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2012 - 20 U 175/11
    Der bereits vor Umsetzung der Geschmacksmusterrichtlinie anerkannte Grundsatz, dass der Schutzumfang eines Geschmacksmusters von dessen Abstand zum vorbekannten Formenschatz abhängt, gilt daher nach wie vor (BGH, GRUR 2011, 142 Rn. 17 - Untersetzer).

    Bei der Bestimmung des Gesamteindrucks sind nicht nur die Übereinstimmungen, sondern auch die Unterschiede der Muster zu berücksichtigen (BGH, GRUR 2011, 142 Rn. 20 - Untersetzer).

    Der übereinstimmende Gesamteindruck ist aus der Übereinstimmung in konkreten Gestaltungsmerkmalen abzuleiten (BGH, GRUR 2011, 142 Rn. 23 - Untersetzer).

  • BGH, 28.05.2009 - I ZR 124/06

    LIKEaBIKE

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2012 - 20 U 175/11
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen, so dass bei einer größeren wettbewerblichen Eigenart und einem höheren Grad der Übernahme geringere Anforderungen an die besonderen Umstände zu stellen sind, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (BGH, GRUR 2010, 80 Tz. 21 - LIKEaBIKE).

    Die Bekanntheit eines Produktes in Verkehr ist hierfür nicht Voraussetzung, sie kann aber zur Steigerung der wettbewerblichen Eigenart beitragen (BGH, GRUR 2010, 80 Tz. 38 - LIKEaBIKE; GRUR 2007, 339 Tz. 32 - Stufenleitern).

    Der Verkehr nimmt ein Produkt in seiner Gesamtheit wahr, ohne es einer analysierenden Betrachtung zu unterziehen (BGH, GRUR 2010, 80 Tz. 39 - LIKEaBIKE).

  • BGH, 08.11.1984 - I ZR 128/82

    Tchibo / Rolex I - Sittenwidrigkeit der Imitation exklusiver Uhren unter dem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2012 - 20 U 175/11
    Im Falle der Rufausbeutung genügt es, dass der Teil des Verkehrs, der die Nachahmungen bei den Käufern sieht, zu irrigen Vorstellungen über die Echtheit verleitet wird (BGH GRUR 1985, 876, 878 - Tchibo/Rolex).

    Das ist auch der Fall, wenn nicht die Käufer, wohl aber das Publikum, das bei den Käufern die Nachahmungen sieht, zu irrigen Vorstellungen über die Echtheit verleitet wird, denn dies ist bereits ein erheblicher Anreiz zur Kaufentscheidung für die Nachahmung (BGH GRUR 1985, 876, 878 - Tchibo/Rolex).

    Die Möglichkeit, das gattungsbegründende Original zu erwerben, appelliert an das Prestigedenken der potentiellen Käufer und nutzt den Prestigewert und den guten Ruf des fremden Erzeugnisses in unlauterer Weise zur Förderung des eigenen Absatzes (BGH, GRUR 1985, 876, 877 - Tchibo/Rolex).

  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 270/03

    Stufenleitern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2012 - 20 U 175/11
    Die wettbewerbliche Eigenart eines Produktes kann sich aus ästhetischen, aber auch aus technischen Merkmalen ergeben, solange das Erreichen eines bestimmten technischen Erfolgs die Verwendung dieser Gestaltungselemente nicht zwingend voraussetzt (BGH, GRUR 2007, 339 Tz. 27 - Stufenleitern).

    Die Bekanntheit eines Produktes in Verkehr ist hierfür nicht Voraussetzung, sie kann aber zur Steigerung der wettbewerblichen Eigenart beitragen (BGH, GRUR 2010, 80 Tz. 38 - LIKEaBIKE; GRUR 2007, 339 Tz. 32 - Stufenleitern).

  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 265/99

    Blendsegel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2012 - 20 U 175/11
    Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz gegen die Verwertung eines fremden Leistungsergebnisses können unabhängig vom Bestehen eines Schutzes aus Geschmacksmusterrecht immer dann gegeben sein, wenn besondere Begleitumstände vorliegen, die außerhalb des sondergesetzlichen Tatbestands liegen (BGH, GRUR 2002, 629, 631 - Blendsegel).

    Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit kommt es auf die Gesamtwirkung der sich gegenüberstehenden Produkte an (BGH, GRUR 2002, 629, 632 - Blendsegel; GRUR 2005, 166, 168 - Puppenausstattungen; GRUR 2005, 600, 602 - Handtuchklemmen).

  • BGH, 09.10.2008 - I ZR 126/06

    Gebäckpresse

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2012 - 20 U 175/11
    Einen für den fraglichen Wirtschaftsbereich wichtigen Markt werden die inländischen Fachkreise in ihre Beobachtung einbeziehen (BGH, GRUR 2009, 79 Tz. 23 - Gebäckpresse).

    Von dieser Zielrichtung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb unterscheidet sich die Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung, die in der Form des Gemeinschaftsgeschmacksmusters ein bestimmtes Leistungsergebnis schützt (BGH, GRUR 2009, 79 Tz. 26 - Gebäckpresse).

  • EuGH, 20.10.2011 - C-281/10

    PepsiCo / Grupo Promer Mon Graphic - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2012 - 20 U 175/11
    Dabei setzt die Bezeichnung "informiert" voraus, dass der Benutzer, ohne dass er ein Entwerfer oder technischer Sachverständiger wäre, verschiedene Geschmacksmuster kennt, die es in dem betroffenen Wirtschaftsbereich gibt, dass er gewisse Kenntnisse in Bezug auf die Elemente besitzt, die diese Geschmacksmuster für gewöhnlich aufweisen, und dass er diese Produkte aufgrund seines Interesses an ihnen mit vergleichsweise großer Aufmerksamkeit benutzt (EuGH, GRURInt 2012, 43 Tz. 59 - PepsiCo).

    In der bereits zitierten Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof ausgeführt, die Bezeichnung "informiert" setze voraus, dass der Benutzer, ohne dass er ein Entwerfer oder technischer Sachverständiger wäre, verschiedene Geschmacksmuster kennt, die es in dem betroffenen Wirtschaftsbereich gibt, dass er gewisse Kenntnisse in Bezug auf die Elemente besitzt, die diese Geschmacksmuster für gewöhnlich aufweisen, und dass er diese Produkte aufgrund seines Interesses an ihnen mit vergleichsweise großer Aufmerksamkeit benutzt (GRURInt 2012, 43 Tz. 59).

  • EuG, 14.06.2011 - T-68/10

    Sphere Time / OHMI - Punch (Montre attachée à une lanière) -

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

  • BGH, 24.03.2005 - I ZR 131/02

    Handtuchklemmen

  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96

    Tele-Info-CD

  • BGH, 06.11.1997 - I ZR 102/95

    Trachtenjanker

  • BGH, 28.10.2004 - I ZR 326/01

    Puppenausstattungen

  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 13/96

    Les-Paul-Gitarren

  • EuGH, 22.11.1978 - 33/78

    Somafer SA / Saar-Ferngas AG

  • OLG Düsseldorf, 24.07.2012 - 20 W 141/11

    Ansprüche der Firma Apple auf Unterlassung des Vertriebs des Samsung Galaxy Tab

    Die von der Antragstellerin im Parallelverfahren I - 20 U 175/11 vorgelegten Tablet-Computer aus dem Marktumfeld (dortige Anlagen ASt 18 und ASt 19) zeigen Gehäusegestaltungen, die sich deutlich vom Verfügungsgeschmacksmuster unterscheiden, ihre technische Funktion aber in gleicher Weise erfüllen.

    Der Senat hat sich im Parallelverfahren I - 20 U 175/11 - wie schon das Landgericht - mit einer Reihe von Entgegenhaltungen auseinandergesetzt, von den vorliegend nur das "Ozolins-Designs" erneut aufgegriffen wird, bei dem es sich um die mit Abstand nächstliegende vorbekannte Gestaltung handelt.

    Das "Galaxy Tab 7.7" verwirklicht nämlich - anders als das "Galaxy Tab 10.1", das Gegenstand des Parallelverfahrens I - 20 U 175/11 war, und das "Galaxy Tab 8.9" - auch die übrigen Merkmale des Verfügungsgeschmacksmusters, insbesondere die das Gehäuse betreffenden Merkmale 4. und 5., in nahezu identischer Form.

  • OLG Düsseldorf, 22.11.2018 - 15 U 74/17

    Nachahmung eines Unternehmenskonzepts & Gastronomiekonzepts

    Dazu muss die Gestaltung in ihrer Kombination dem Produkt ein Gepräge geben, das dem Verkehr einen Rückschluss auf die betriebliche Herkunft ermöglicht (BGH, GRUR 1985, 876 - Tchibo/Rolex; BGH, GRUR 2010, 80 - LIKEaBIKE; BGH, GRUR 2012, 1155 - Sandmalkasten; BGH, WRP 2013, 1189 - Regalsystem; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 200 - iPad).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.2015 - 20 U 68/15

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine unionsweite Klage

    9 et seqq.; Leible, Der Begriff der Niederlassung im Sinne von Art. 82 Abs. 1 Alt. 2 GGV und Art. 97 Abs. 1 Alt. 2 GMV, WRP 2013, 1; zur Auslegung des gleichlautenden Art. 82 Abs. 1 der Verordnung (EG) 6/2002 des Rates vom 12.12.2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster Senat, Urteil vom 31.01.2012 - I-20 U 175/11, GRUR-RR 2012, 200 - Apple/Samsung I; Senat, Urteil vom 24.07.2012 - I-20 W 141/11, NJOZ 2012, 1930 - Apple/Samsung II; Ruhl, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, Art. 82 Rn. 9; Llevat, in Hasselblatt (ed.), Community Design Regulation, Art. 82 mn.

    Bereits in seinen Urteilen vom 31.01.2012 (I-20 U 175/11, GRUR-RR 2012, 200) und 24.07.2012 (I-20 W 141/11, NJOZ 2012, 1930) hat der Senat angemerkt, dass sich bei einem letztlich gemeinsamen Marktauftritt eines Konzerns die Muttergesellschaft ihrer nationalen Vertriebstochter in gleicher Weise wie einer Niederlassung bediene, und zwar unabhängig davon, ob letztere rechtlich selbständig sei oder nicht.

    Im Anschluss daran hat der Senat (Urteil vom 31.01.2012 - I-20 U 175/11, GRUR-RR 2012, 200 und ausführlicher Urteil vom 24.07.2012 - I-20 W 141/11, NJOZ 2012, 1930) Konzernuntergesellschaften, die mit der Konzernobergesellschaft nahezu namensgleich sind, dann als "Niederlassung" der Konzernobergesellschaft angesehen, wenn der Konzern gegenüber dem Verkehr durch ihren Internet-Auftritt sowie ihren Werbeauftritt als ein Unternehmen auftritt, bei der die nationale Konzerngesellschaft nur als örtlicher Ansprechpartner des Gesamtunternehmens erscheint.

  • OLG Düsseldorf, 07.07.2016 - 20 U 124/15

    Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften

    10 Die Ansicht, die nur auf das Vorliegen einer Designalternative abstellen will, ist in der nationalen Rechtsprechung sowohl in der Bundesrepublik Deutschland (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 200 (205) - Tablet-PC; LG Düsseldorf BeckRS 2015, 05506) als auch in Europa (Court of Appeal Landor & Hawa International Ltd v Azure Designs Ltd [2006] EWCA Civ 1285 (Nr. 30ff)) und in der Praxis des Harmonisierungsamtes (jetzt: EUIPO; HABM-NA ICD 000 003 150 vom 03.04.2007 (Nr. 20) - Häckselschneider; HABM-ICD 000 002 590 vom 14.03.2007 (Nr. 27) - Stempel) etabliert (in diesem Sinne auch: Otero Lastres: Gedanken zur Richtlinie 98/71/EG über den Rechtsschutz von Mustern und Modellen, GRUR Int 2000, 406 (416); Ruhl, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, 2. Aufl., Art. 8 Rdnr. 22, der darauf abstellt, dass "sich kaum je abschließend nachweisen lasse, dass sich ein Käufer eines technischen Produkts nicht zumindest teilweise von dessen Aussehen leiten lässt").
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2014 - 15 U 49/14

    Unterlassungsansprüche wegen der Nachahmung des Marktauftritts eines

    Dazu muss die Gestaltung in ihrer Kombination dem Produkt ein Gepräge geben, das dem Verkehr einen Rückschluss auf die betriebliche Herkunft ermöglicht (BGH, GRUR 2010, 80 - LIKEaBIKE; BGH, GRUR 2012, 1155 - Sandmalkasten; BGH, WRP 2013, 1189 - Regalsystem; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 200 - iPad).

    Dabei kann grundsätzlich schon die Annäherung an die verkehrsbekannten Merkmale eines fremden Produkts zu einer für die Annahme einer Rufausnutzung erforderlichen Übertragung der Gütevorstellungen führen (BGH, GRUR 2005, 349 - Klemmbausteine III; BGH, GRUR 2007, 795 - Handtaschen; BGH, GRUR 2013, 1052 - Einkaufswagen; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 200; Köhler in: Köhler/Bornkamm, aaO, § 4 UWG Rn. 9.55).

  • LG Düsseldorf, 08.12.2022 - 14c O 46/21

    Zum Schutz des LEGO-Bausteins vor Nachahmungen

    Die wettbewerbliche Eigenart muss sich auch nicht notwendigerweise auf ein bestimmtes Produkt beziehen, sondern kann auch aus den übereinstimmenden Merkmalen verschiedener Exemplare einer Modellreihe hergeleitet werden, solange nicht nur Schutz für einzelne Stilmittel oder eine dem Sonderschutz nicht zugängliche Grundidee begehrt wird, sondern für konkrete Gestaltungsmerkmale, die jeweils allen Modellen der Reihe eigen sind und deren wettbewerbliche Eigenart begründen (BGH, Urt. v. 16.11.2017, I ZR 91/16, Rn. 18 - Handfugenpistole; BGH, Urt. v. 11.01.2007, I ZR 198/04, Rn. 27 - Handtaschen; OLG Düsseldorf, Urt. v. 31.1.2012, I-20 U 175/11, Rn. 112 - Tablet-PC, zitiert nach juris).

    Entscheidend ist vielmehr, ob sie in ihrer Kombination den Produkten ein Gepräge geben, das dem angesprochenen Verkehr einen Rückschluss auf die betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten ermöglicht (OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.11.2018, I-15 U 74/17, Rn. 60, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Urt. v. 31.1.2012, I-20 U 175/11, Rn. 111 - Tablet-PC, zitiert nach juris).

  • LG Düsseldorf, 20.07.2017 - 14c O 137/16
    Dabei kann grundsätzlich schon die Annäherung an die verkehrsbekannten Merkmale eines fremden Produkts zu einer für die Annahme einer Rufausnutzung erforderlichen Übertragung der Gütevorstellungen führen (BGH, GRUR 2005, 349 - Klemmbausteine III; BGH, GRUR 2007, 795 - Handtaschen; BGH, GRUR 2013, 1052 - Einkaufswagen; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 200).

    Das ist auch der Fall, wenn nicht die Käufer, wohl aber das Publikum, das bei den Käufern die Nachahmungen sieht, zu irrigen Vorstellungen über die Echtheit verleitet wird, denn dies ist bereits ein erheblicher Anreiz zur Kaufentscheidung für die Nachahmung (OLG Düsseldorf, Urt. v. 31.1.2012, Az. I-20 U 175/11, Tz. 120 - Tablet-PC, zitiert nach juris; BGH GRUR 1985, 876, 878 - Tchibo/Rolex).

  • OLG Köln, 16.08.2013 - 6 U 13/13

    Aufmachung von Waffelschnitten - "Knoppers"

    Hinzutreten muss vielmehr ein Element der Unangemessenheit, das sich aus irrigen Vorstellungen Dritter über die Echtheit der Nachahmung (BGH, GRUR 2007, 795 = WRP 2007, 1076 [Rn. 48] - Handtaschen; MD 2007, 964 [969] = BeckRS 2007, 12883 - iPod; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 200 [210] - Tablet-PC), im Einzelfall allerdings - nicht nur bei Luxusprodukten - auch daraus ergeben kann, dass der Nachahmer durch Anlehnung an die bekannte Aufmachung eine Produkts an dessen durch intensive und langjährige (Werbe-) Anstrengungen am Markt erworbener Wertschätzung ohne angemessene eigene Investitionen in anstößiger Weise zu partizipieren versucht (vgl. BGHZ 126, 208 = GRUR 1994, 732 [734] - McLaren; Senat, NJOZ 2010, 1130 [1132] - Der Eisbär hustet nicht).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2012 - 20 W 126/11

    Rechtsschutzbedürfnis für ein Unterlassungsbegehren

    Das Konkurrenzprodukt "Galaxy Tab 10.1" der Antragsgegnerinnen ist Gegenstand des Parallelverfahrens I-20 U 175/11, in dem die Antragstellerin einen auf ihr Geschmacksmuster gestützten gemeinschaftsweiten, hilfsweise einen auf ergänzenden wettbewerblichen Leistungsschutz gestützten Unterlassungsantrag verfolgt.

    Zwar fehlt es nicht an einer internationalen Zuständigkeit gemäß Art. 82 Abs. 1 GGV bezüglich beider Antragsgegnerinnen, insoweit kann auf die Ausführungen im Parallelverfahren I-20 U 175/11 verwiesen werden.

    Der im Verfahren I-20 U 175/11 erstrittene Titel enthält derartige einschränkende Maßangaben jedoch nicht, er erfasst folglich zweifelsohne auch das "Galaxy Tab 8.9".

  • OLG Düsseldorf, 31.03.2016 - 15 U 51/14

    Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruchs wegen unlauterer Nachahmung von

    Die wettbewerbliche Eigenart kann auch aus übereinstimmenden Merkmalen einzelner Exemplare einer Modellreihe hergeleitet werden (BGH, NJW-RR 2008, 124, 126 - Handtaschen; BGH, GRUR 2008, 793, 795 - Rillenkoffer; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 200, 209 - Tablet-PC).
  • OLG Düsseldorf, 24.07.2012 - 20 U 35/12

    Samsung Galaxy Tab 10.1N; Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmackmusters

  • OLG Frankfurt, 25.10.2018 - 6 U 233/16

    Wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz für Uhrenmodell nach

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2017 - C-395/16

    DOCERAM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges und gewerbliches Eigentum -

  • OLG Hamburg, 21.10.2020 - 15 U 86/19

    Vermeintlich wettbewerbswidriger Vertrieb von elektrischen Gitarren Nachahmung

  • LG Düsseldorf, 27.02.2013 - 34 O 24/12

    Unterlassung des Vertriebs einer Handfugenpistole; Unterlassungsanspruch wegen

  • OLG Köln, 02.08.2013 - 6 U 214/12

    Gefahr der wettbewerbswidrigen Herkunftstäuschung bei Anbringung einer

  • LG Düsseldorf, 25.11.2021 - 14c O 4/21
  • LG Frankfurt/Main, 24.08.2016 - 6 O 426/15
  • LG Flensburg, 25.07.2012 - 8 O 61/12

    Landzeitschriften - Wettbewerbsverstoß: Herkunftstäuschung bzw. gezielte

  • OLG Düsseldorf, 23.12.2021 - 20 U 90/21

    Ob die Einstellung der beanstandeten Handlung durch den Antragsgegner der

  • BPatG, 21.10.2021 - 30 W (pat) 805/18
  • OLG Hamburg, 08.09.2016 - 3 U 54/14

    Zahnfarbschlüssel - Wettbewerbsverstoß durch Verwendung des Zahnfarbschlüssels

  • OLG Hamburg, 22.08.2012 - 5 U 49/10

    Gemeinschaftsgeschmacksmusterrecht: Gewichtung der Gestaltungsfreiheit und des

  • LG Frankfurt/Main, 17.04.2019 - 3 O 296/18

    Ergänzender wettbewerbrechtlicher Leistungsschutz, Vermeidbare

  • LG Düsseldorf, 03.11.2022 - 14c O 21/21

    Lichterkette

  • LG Köln, 10.01.2017 - 31 O 191/16
  • OLG Düsseldorf, 07.07.2022 - 20 U 23/22
  • OLG Düsseldorf, 07.07.2022 - 20 U 33/22

    Abweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2017 - 20 U 107/16
  • LG Düsseldorf, 26.10.2021 - 14c O 70/21
  • LG Düsseldorf, 20.05.2015 - 2a O 308/13

    Nichtbestehen eines Unterlassungsanspruchs wegen der Verwendung eines Musters auf

  • LG Düsseldorf, 22.07.2013 - 4c O 22/13

    Abschluss eines Kaufvertrages über technisches Know-How und Patente von

  • LG Düsseldorf, 16.07.2015 - 14c O 82/15

    Anspruch auf Aufrechterhaltung einer einstweiligen Verfügung bzgl. der

  • LG Düsseldorf, 22.07.2014 - 4c O 22/13

    Müllverbrennungsanlage

  • LG Düsseldorf, 24.11.2015 - 14c O 218/14
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