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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.08.2017 - I-20 U 184/15   

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https://dejure.org/2017,29279
OLG Hamm, 09.08.2017 - I-20 U 184/15 (https://dejure.org/2017,29279)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.08.2017 - I-20 U 184/15 (https://dejure.org/2017,29279)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. August 2017 - I-20 U 184/15 (https://dejure.org/2017,29279)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    AKB 2008
    AKB 2008

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Klausel zur Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung in den AKB 2008

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 28; VVG § 32; AKB 08 Nr. E.1.3; AKB 08 Nr. E.6
    Wirksamkeit der Bedingungen zur Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Klausel zur Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung in den AKB 2008

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit der Klausel zur Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung in den AKB 2008

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    "Lügen haben kurze Beine"

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Lügen vor Gericht - da kann auch der Porsche-Fahrer bei der Kasko-Versicherung nichts holen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Folgen von Unwahrheiten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Lügen vor Gericht - Kaskoversicherung wird leistungsfrei!

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kaskoanspruch wegen Diebstahls: Lüge vor Gericht kann Redlichkeitsvermutung widerlegen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geltendmachen eines Kaskoanspruchs wegen eines Diebstahls

  • versr.de (Kurzinformation)

    "Lügen haben kurze Beine"

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Wirksamkeit der Bedingungen zur Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Lügen haben kurze Beine - Erschütterung der Redlichkeitsvermutung im Versicherungsrecht

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wichtig zu wissen, wenn wegen Diebstahls des Autos Leistungen aus der Teilkaskoversicherung geltend gemacht werden

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Fahrzeugeigentümer, die gegen ihre Kaskoversicherung Ansprüche auf Entschädigung wegen Diebstahls geltend machen wollen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    "Lügen haben kurze Beine"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 3391
  • VersR 2017, 1332
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.04.2014 - IV ZR 58/13

    Rechtsschutzversicherung: Unwirksamkeit einer zum Nachteil des

    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.2017 - 20 U 184/15
    (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 2. April 2014 - IV ZR 58/13, Rn. 21, r+s 2015, 347; Abweichung von LG Berlin, Urteil vom 2. Dezember 2016 - 42 O 199/16, r+s 2017, 344.).

    Etwas anderes folgt auch nicht aus dem (vom LG Berlin angeführten) Urteil des BGH vom 2. April 2014 (IV ZR 58/13, dort Rn. 21, r+s 2015, 347).

    Die Rechts- und Interessenlage ist hier anders als im Fall der unterbliebenen Anpassung von Versicherungsbedingungen an die Neuregelung der §§ 28 ff. VVG 2008 (siehe dazu BGH, Urteil vom 2. April 2014 - IV ZR 58/13, Rn. 22-24 m.w.N., r+s 2015, 347).

  • LG Berlin, 02.12.2016 - 42 O 199/16

    Kaskoversicherung: Wirksamkeit einer Sanktionsklausel

    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.2017 - 20 U 184/15
    (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 2. April 2014 - IV ZR 58/13, Rn. 21, r+s 2015, 347; Abweichung von LG Berlin, Urteil vom 2. Dezember 2016 - 42 O 199/16, r+s 2017, 344.).

    Er folgt nicht dem Urteil des LG Berlin vom 2. Dezember 2016 (42 O 199/16, r+s 2017, 344 mit ablehnender Anmerkung Schreiner = zfs 2017, 273 mit wohl zweifelnder Anmerkung Rixecker).

    Nach Auffassung des Senats wäre daher, wollte man dem Vorstehenden zu aa nicht folgen, eine Ergänzung des Vertragsinhalts geboten (vgl. allgemein Grüneberg, in: Palandt, a.a.O., § 306 Rn. 12 ff.; ferner Schreiner, r+s 2017, 344 ff.), nach welcher hier Leistungsfreiheit eintritt.

  • BGH, 06.07.2016 - IV ZR 44/15

    Krankentagegeldversicherung: Wirksamkeit einer Regelung über die Herabsetzung des

    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.2017 - 20 U 184/15
    Der durchschnittliche Versicherungsnehmer (auf dessen Verständnis es für die Auslegung - jedenfalls in erster Linie - ankommt; vgl. nur BGH, Urteil vom 6. Juli 2016 - IV ZR 44/15, Rn. 17 m.w.N., BGHZ 211, 51) erwartet in einer Regelung wie E.6 AKB nicht eine wirklich vollständige Darstellung der Rechtslage einschließlich Wiedergabe aller einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
  • BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11

    Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber dem Kaskoversicherer in den

    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.2017 - 20 U 184/15
    Der Senat hält fest an der, soweit ersichtlich, bisher einheitlichen Rechtsprechung (vgl. auch, offenbar zu gleichlautenden AVB, BGH, Urteil vom 21. November 2012 - IV ZR 97/11, VersR 2013, 175).
  • BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94

    Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Hamm, 09.08.2017 - 20 U 184/15
    Allerdings ist der Senat nach der Anhörung des Klägers im ersten Termin zunächst zu dem - vorläufigen - Ergebnis gelangt, dass die für den Kläger streitende Redlichkeitsvermutung nicht erschüttert und das äußere Bild daher durch die Angaben des Klägers erwiesen sei (vgl. nur BGH, Urteil vom 21. Februar 1996 - IV ZR 300/94, Rn. 10-12, BGHZ 132, 79, zitiert - wie alle Entscheidungen - nach juris; seitdem ständige Rechtsprechung; die in Betracht kommenden Zeugen hat der Senat zuvor vernommen).
  • BGH, 04.04.2018 - IV ZR 104/17

    Reiseabbruchversicherung: Inhaltskontrolle der in den Allgemeinen

    Die gegenteilige Meinung hält einen über die erforderliche Belehrung bei Eintritt des konkreten Versicherungsfalles hinaus gehenden Hinweis auf § 28 Abs. 4 VVG in den Versicherungsbedingungen nicht für erforderlich (so insbesondere OLG Hamm r+s 2017, 467 Rn. 59 ff.; OLG Celle r+s 2018, 132 Rn. 36; Grams, FD-VersR 2018, 400488; Nugel, jurisPR-VerkR 23/2017 Anm. 2; Schreiner, r+s 2017, 345 f.; Günther, FD-VersR 2017, 394049; vgl. zur Problematik auch Rixecker, ZfS 2017, 273).

    Die gesetzliche Regelung des § 28 Abs. 4 VVG bleibt vielmehr unabhängig von der vertraglichen Bestimmung zu den Obliegenheiten anwendbar (so auch OLG Hamm r+s 2017, 467 Rn. 61 ff.).

    Aus dem Senatsurteil folgt demgegenüber nicht, dass Bedingungen zur Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung, die - wie hier B Ziff. 14 VB-ERV 2014 - den Vorgaben des § 28 VVG entsprechen, lediglich wegen des fehlenden Hinweises auf § 28 Abs. 4 VVG bereits im Bedingungswerk insgesamt unwirksam wären (so zutreffend auch OLG Hamm r+s 2017, 467 Rn. 65 f.).

  • OLG Saarbrücken, 19.06.2019 - 5 U 99/18

    Leitungswasserversicherung: Vertragliche Vereinbarung der Leistungsfreiheit bei

    Darüber hinausgehend besteht ein Belehrungserfordernis nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Vorschrift aber auch nicht für andere Obliegenheiten, die - wie die hier ebenfalls missachtete Obliegenheit, die Schadenstelle unverändert zu lassen - im Zeitpunkt des Versicherungsfalls von selbst, d.h. ohne Kenntnis des Versicherers und infolgedessen ohne Möglichkeit zur vorherigen Belehrung des Versicherungsnehmers, entstehen, kein besonderes Verlangen des Versicherers voraussetzen und daher spontan zu erfüllen sind (Senat, Urteil vom 19. September 2012 - 5 U 68/12-9, VersR 2013, 180; OLG Hamm, VersR 2017, 1332; Rixecker, in: Römer/Langheid, a.a.O., § 28 Rn. 105; Felsch, in: HK-VVG, a.a.O., § 28 Rn. 224).
  • OLG Dresden, 17.04.2018 - 6 U 1480/17

    Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch Entfernen vom Unfallort in der

    Der Senat schließt sich insoweit den überzeugenden Ausführungen des Oberlandesgerichts Hamm im Urteil vom 09.08.2017 an (Aktenzeichen 20 U 184/15, Rdn. 61 ff., juris).
  • OLG Saarbrücken, 29.11.2023 - 5 U 34/23

    Wer lügt, verliert!

    Denn ein Belehrungserfordernis besteht jenseits des Wortlautes dieser Vorschrift nach deren Sinn und Zweck nicht für solche Aufklärungsobliegenheiten, die - wie die Obliegenheit, die Schadenstelle unverändert zu lassen - im Zeitpunkt des Versicherungsfalls von selbst, d.h. ohne Kenntnis des Versicherers und infolgedessen ohne Möglichkeit zur vorherigen Belehrung des Versicherungsnehmers, entstehen, kein besonderes Verlangen des Versicherers voraussetzen und daher spontan zu erfüllen sind (Senat, Urteil vom 19. Juni 2019 - 5 U 99/18, VersR 2019, 1289; Urteil vom 19. September 2012 - 5 U 68/12-9, VersR 2013, 180; OLG Hamm, VersR 2017, 1332; Rixecker, in: Langheid/Rixecker, a.a.O., § 28 Rn. 109; Felsch, in: HK-VVG, a.a.O., § 28 Rn. 224).
  • OLG Saarbrücken, 02.09.2020 - 5 U 94/19

    1. Verweigert sich der anwaltlich vertretene Versicherungsnehmer im

    Vielmehr ist es der Arglist gleichzustellen, wenn der Versicherungsnehmer sich der Notwendigkeit, die Obliegenheit korrekt zu erfüllen, verschließt, um seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden (Rixecker in: Langheid/Rixecker, VVG, 6. Auflage 2019, § 28 Rdn. 104), auch wenn er dem Versicherer seine Verweigerungshaltung unverhohlen kommuniziert, etwa indem er dessen Fragen hartnäckig unbeantwortet lässt (vgl. Senat, Urteil vom 01.02.2017 - 5 U 26/16 - VersR 2018, 415: Verweigern der Benennung des Fahrers eines beschädigten Fahrzeugs nach unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) oder indem er ihm eine (Nach-)Untersuchung des versicherten Gegenstands verwehrt (OLG Hamm, VersR 2017, 1332: Weigerung des Versicherungsnehmers, das versicherte Fahrzeug nach einem behaupteten Teilediebstahl und nach einer ersten Dekra-Begutachtung nochmals untersuchen zu lassen).

    All dies rechtfertigt den Vorwurf arglistigen Verhaltens (vgl. OLG Hamm, VersR 2017, 1332).

  • OLG Saarbrücken, 02.09.2020 - 5 U 94/20

    1. Verweigert sich der anwaltlich vertretene Versicherungsnehmer im

    Vielmehr ist es der Arglist gleichzustellen, wenn der Versicherungsnehmer sich der Notwendigkeit, die Obliegenheit korrekt zu erfüllen, verschließt, um seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden (Rixecker in: Langheid/Rixecker, VVG , 6. Auflage 2019, § 28 Rdn. 104), auch wenn er dem Versicherer seine Verweigerungshaltung unverhohlen kommuniziert, etwa indem er dessen Fragen hartnäckig unbeantwortet lässt (vgl. Senat, Urteil vom 01.02.2017 - 5 U 26/16 - VersR 2018, 415 : Verweigern der Benennung des Fahrers eines beschädigten Fahrzeugs nach unerlaubtem Entfernen vom Unfallort) oder indem er ihm eine (Nach-)Untersuchung des versicherten Gegenstands verwehrt (OLG Hamm, VersR 2017, 1332 : Weigerung des Versicherungsnehmers, das versicherte Fahrzeug nach einem behaupteten Teilediebstahl und nach einer ersten Dekra-Begutachtung nochmals untersuchen zu lassen).

    All dies rechtfertigt den Vorwurf arglistigen Verhaltens (vgl. OLG Hamm, VersR 2017, 1332 ).

  • OLG Saarbrücken, 09.05.2018 - 5 U 51/17

    Kfz-Kaskoversicherung: Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers

    Anderes gälte nicht einmal dann, wenn man dem Kläger die grundsätzliche Vermutung der Redlichkeit des Versicherungsnehmers zugute halten wollte (vgl. dazu - betreffend den Fall einer behaupteten Entwendung - OLG Hamm, VersR 2017, 1332).
  • OLG Frankfurt, 23.12.2021 - 14 U 367/19

    Versicherungvertrag: Keine Angaben über die Zugehörigkeit zu

    Die für den Fristbeginn maßgeblichen Unterlagen sind hiermit hinreichend deutlich bezeichnet (vgl. das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 29. April 2016, 20 U 184/15, NJW 2017, S. 3391 ff., juris Rn. 18 ff., dass der Bundesgerichtshof in dem Revisionserfahren IV ZR 138/16 nicht beanstandet hat).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.04.2016 - I-20 U 184/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,60361
OLG Köln, 29.04.2016 - I-20 U 184/15 (https://dejure.org/2016,60361)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.04.2016 - I-20 U 184/15 (https://dejure.org/2016,60361)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. April 2016 - I-20 U 184/15 (https://dejure.org/2016,60361)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss eines Kapitallebensversicherungsvertrages

  • rechtsportal.de

    VVG § 5a Abs. 1 S. 1 a.F.; BGB § 242
    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss eines Kapitallebensversicherungsvertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 23.03.2000 - C-373/97

    Diamantis

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.2016 - 20 U 184/15
    Rechtsmissbräuchliches Verhalten kann sich auf der Grundlage lediglich objektiver Kriterien ergeben, soweit die mit der einschlägigen Bestimmung verfolgten Zwecke beachtet werden (so insbes. EuGH, Slg. 2000, I-1705, Rz. 34).
  • BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 82/10

    Fernabsatzgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.2016 - 20 U 184/15
    Dies fordert ausreichende Lesbarkeit und setzt die Verwendung einer hinreichend großen Schrift voraus (vgl. BGH, NJW 2011, 1061).
  • EuGH, 13.03.2014 - C-155/13

    SICES u.a. - Landwirtschaft - Verordnung (EG) Nr. 341/2007 - Art. 6 Abs. 4 -

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.2016 - 20 U 184/15
    Danach ist eine missbräuchliche Berufung auf Gemeinschaftsrecht nicht gestattet (zuletzt etwa EuGH, ZfZ 2014, 100, Rz. 29).
  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13

    VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.2016 - 20 U 184/15
    Hierzu hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es einem Versicherungsnehmer, der mit Überlassung der Versicherungspolice die Versicherungsbedingungen, die Verbraucherinformationen und eine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung nach § 5a VVG a.F. erhalten hat, auch im Falle einer unterstellten Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Policenmodells nach nationalem Recht gemäß den Grundsätzen von Treu und Glauben wegen widersprüchlicher Rechtsausübung verwehrt ist, sich nach jahrelanger Durchführung des Vertrages auf dessen angebliche Unwirksamkeit zu berufen und daraus Bereicherungsansprüche herzuleiten (BGH, VersR 2014, 1065).
  • BVerfG, 02.02.2015 - 2 BvR 2437/14

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch den BGH beim sogenannten

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.2016 - 20 U 184/15
    Einer Vorlage bedarf es deshalb nicht, weil es auf die Frage, ob das Policenmodell mit den in Rede stehenden gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen vereinbar ist, nicht entscheidungserheblich ankommt (vgl. dazu BVerfG, VersR 2015, 693).
  • BGH, 10.06.2015 - IV ZR 105/13

    Versicherungsvertrag nach dem sog. Policenmodell: Begriff der "Textform" in der

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.2016 - 20 U 184/15
    Näher erläutert werden muss der Begriff der Textform nicht (BGH, VersR 2015, 876).
  • BGH, 30.06.2015 - IV ZR 16/14

    Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer Lebensversicherung; Stützung

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.2016 - 20 U 184/15
    Diese vom Senat bereits zu einer im Wortlaut identischen Belehrung vertretene Auffassung (Senatsurt. v. 6. Dezember 2013 - 20 U 144/13 -) hat der Bundesgerichtshof mit Hinweisbeschluss vom 30. Juni 2015 - IV ZR 16/14 - bestätigt, indem dort angeführt ist, der Senat habe mit revisionsrechtlich beanstandungsfreier Begründung die Ansicht vertreten, dass die Widerspruchsbelehrung unter Einbeziehung des Policenbegleitschreibens dem Versicherungsnehmer noch ausreichend deutlich mache, welche Unterlagen ihm vorliegen müssen, damit die Widerspruchsfrist beginnt.
  • OLG Köln, 06.12.2013 - 20 U 144/13

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei Abschluss einer

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.2016 - 20 U 184/15
    Diese vom Senat bereits zu einer im Wortlaut identischen Belehrung vertretene Auffassung (Senatsurt. v. 6. Dezember 2013 - 20 U 144/13 -) hat der Bundesgerichtshof mit Hinweisbeschluss vom 30. Juni 2015 - IV ZR 16/14 - bestätigt, indem dort angeführt ist, der Senat habe mit revisionsrechtlich beanstandungsfreier Begründung die Ansicht vertreten, dass die Widerspruchsbelehrung unter Einbeziehung des Policenbegleitschreibens dem Versicherungsnehmer noch ausreichend deutlich mache, welche Unterlagen ihm vorliegen müssen, damit die Widerspruchsfrist beginnt.
  • OLG Hamm, 24.07.2013 - 20 U 106/13

    Anforderungen an Verbraucherinformationen innerhalb einer Versicherungspolice zum

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.2016 - 20 U 184/15
    Der abweichenden Auffassung des OLG Hamm (Beschl. v. 24. Juli 2013 - 20 U 106/13 -) folgt der Senat nicht, zumal in dem dortigen Fall auch im Versicherungsschein die Verbraucherinformationen nicht erwähnt wurden, während vorliegend die "Verbraucherinformationen zu den Anlagemöglichkeiten" im Versicherungsschein als "Beilagen zum Versicherungsschein" angeführt worden sind (GA 9).
  • LG Köln, 28.09.2015 - 26 O 453/14

    Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung i.R.d. Widerrufsrechts

    Auszug aus OLG Köln, 29.04.2016 - 20 U 184/15
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 28. September 2015 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 453/14 - wird zurückgewiesen.
  • OLG München, 16.11.2017 - 25 U 3439/17

    Kein Widerspruchsrecht des Versicherungsnehmers nach § 5a VVG aF bei

    Das OLG Köln hält in den Urteilen vom 06.12.2013 Az. I-20 U144/13, vom 26.09.2015 Az. 20 U 97/15, vom 29.04.2016 Az. 20 U 184/15 und vom 03.05.2016 Az. 20 U 18/16 eine Widerspruchsbelehrung, die nicht ausdrücklich erwähnt, dass dem Versicherungsnehmer neben dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen auch die Verbraucherinformationen vorliegen müssen, damit die Widerspruchsfrist beginnt, für wirksam, da sich das aus der Formulierung "Überlassung dei Unterlagen" und den uberlassenen Unterlagen ergebe Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsauffassung mit Beschlüssen vom 30.Juni 2015 - Az. IV ZR 16/14, vom 29.06.2016 - Az. IV ZR 492/15, vom 21.03.2017 Az. IV ZR 138/16 und vom 08.12.2016 Az. IV ZR 144/16 gebilligt.
  • OLG München, 11.01.2018 - 25 U 3916/17

    Keine Verpflichtung zur Angabe garantierter Rückkaufswerte bei fondsgebundener

    Das OLG Köln hält in den Urteilen vom 06.12.2013 - Az. I-20 U 144/13, vom 25.09.2015 - Az. 20 U 97/15, vom 29.04.2016 - Az. 20 U 184/15 und vom 03.05.2016 - Az. 20 U 18/16 eine Widerspruchsbelehrung, die nicht ausdrücklich erwähnt, dass dem Versicherungsnehmer neben dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen auch die Verbraucherinformationen vorliegen müssen, damit die Widerspruchsfrist beginnt, für wirksam, da sich das aus der Formulierung "Überlassung der Unterlagen" und den überlassenen Unterlagen ergebe.

    Vergleichbar dem Fall des OLG Köln im Urteil vom 29.04.2016 - 20 U 184/15 (Rn. 23 bei juris) grenzt die Formulierung vielmehr den Kreis der Unterlagen gerade nicht ein.

  • OLG Frankfurt, 23.12.2021 - 14 U 367/19

    Versicherungvertrag: Keine Angaben über die Zugehörigkeit zu

    Dass die in der streitgegenständlichen Widerspruchsbelehrung in Bezug genommenen Unterlagen bei einer Gesamtschau hinreichend klar bezeichnet seien, hätten bereits mehrere Oberlandesgerichte entschieden, insbesondere das Oberlandesgericht Köln in einem Urteil vom 29. April 2016 (20 U 184/15), dass dem Revisionserfahren vor dem Bundesgerichtshof (IV ZR 138/16) standgehalten habe.

    Die für den Fristbeginn maßgeblichen Unterlagen sind hiermit hinreichend deutlich bezeichnet (vgl. das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 29. April 2016, 20 U 184/15, NJW 2017, S. 3391 ff., juris Rn. 18 ff., dass der Bundesgerichtshof in dem Revisionserfahren IV ZR 138/16 nicht beanstandet hat).

  • LG Essen, 24.06.2020 - 18 O 72/20

    Wirkung eines Widerspruchs gegen dynamische Anpassung eines

    Insgesamt reicht die Belehrung aus, um einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer beim Lesen der Unterlagen deutlich auf die Belehrung aufmerksam zu machen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 29.04.2016 - 20 U 184/15).

    Durch diese Verweisung wird dem durchschnittlichen Verbraucher hinreichend klar, dass es für den Beginn der Frist nicht nur auf den Erhalt des Versicherungsscheins sondern auch auf die weiteren genannten Unterlagen ankommt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 29. April 2016 - 20 U 184/15).

  • OLG München, 29.05.2020 - 25 U 6057/19

    Bereicherungsausschluss nach langjähriger Durchführung einer im Policenmodell

    Das OLG Köln hält eine Widerspruchsbelehrung, die nicht ausdrücklich erwähnt, dass dem Versicherungsnehmer neben dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen auch die Verbraucherinformationen vorliegen müssen, damit die Widerspruchsfrist beginnt, für wirksam, da sich das aus der Formulierung "Überlassung der Unterlagen" und den überlassenen Unterlagen ergebe (Urteile vom 06.12.2013 - Az. 20 U 144/13, 25.09.2015 - Az. 20 U 97/15, 29.04.2016 - Az. 20 U 184/15 und vom 03.05.2016 - Az. 20 U 18/16).
  • LG Stuttgart, 06.07.2018 - 22 O 44/18

    Rentenversicherung im Policenmodell: Wirksamkeitsanforderungen an eine

    Dass der Zugang der Unterlagen nicht in der Widerspruchsbelehrung selbst genannt ist, sondern nur in dem kurzen Begleittext, bedeutet nicht, dass der durchschnittlich verständige Versicherungsnehmer diesen einfachen Subsumtionsschritt nicht selbst vornehmen konnte (i.E. ebenso BGH, Beschluss vom 30.06.2015 - IV ZR 16/14, juris-Rn. 8; OLG Köln, Urteil vom 06.12.2013 - 20 U 144/13, juris-Rn. 20; OLG Köln, Urteil vom 29.04.2016 - 20 U 184/15, juris-Rn. 20; KG Berlin, Beschluss vom 05.04.2016 - 6 U 40/15).
  • LG Hamburg, 28.01.2021 - 332 O 147/20

    Rentenversicherungsvertrag im sog. Policenmodell: Verwirkung eines

    Ohne Weiteres wird dem Versicherungsnehmer deutlich, wann die Frist zu laufen beginnt (mit Erhalt des Briefs, der die Belehrung und die Versicherungsurkunde enthält) und ohne weiteres kann er erkennen, um welche Unterlagen es sich handelt, da er die beigefügte Urkunde nur durchsehen muss (vgl. z. B. auch OLG Köln, Urteile vom 06.12.2013 - Az. 20 U 144/13; 25.09.2015 - Az. 20 U 97/15, 29.04.2016 - Az. 20 U 184/15 und vom 03.05.2016 - Az. 20 U 18/16, BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2015 - Az. IV ZR 16/14, vom 29.06.2016 - Az. IV ZR 492/15, 21.03.2017 - Az. IV ZR 138/16 und vom 08.12.2016 - Az. IV ZR 144/16).
  • OLG Hamm, 23.11.2020 - 20 U 180/20

    Folgeentscheidung zu OLG Hamm 20 U 180/20 v. 13.10.2020

    Dem Empfänger wird so deutlich gemacht, dass die Widerspruchsfrist erst beginnt mit Überlassung des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen und der Verbraucherinformation (ebenso für eine gleichlautende Belehrung und Gestaltung des Policenbegleitschreibens OLG Köln, Urteil vom 29.04.2016 - 20 U 184/15, juris; Revision zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 26.04.2017 - IV ZR 138/16, juris; zuvor schon OLG Köln, Urteil vom 06.12.2013 - 20 U 144/13, juris; Revision zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 16.09.2015 - IV ZR 16/14, juris).
  • OLG München, 17.04.2019 - 25 U 2695/18

    Fehlerhafte Widerspruchsbelehrung

    Das OLG Köln hält in den Urteilen vom 06.12.2013 - Az. I-20 U 144/13, vom 25.09.2015 - Az. 20 U 97/15, vom 29.04.2016 - Az. 20 U 184/15 und vom 03.05.2016 - Az. 20 U 18/16 eine Widerspruchsbelehrung, die nicht ausdrücklich erwähnt, dass dem Versicherungsnehmer neben dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen auch die Verbraucherinformationen vorliegen müssen, damit die Widerspruchsfrist beginnt, für wirksam, da sich das aus der Formulierung "Überlassung der Unterlagen" und den überlassenen Unterlagen ergebe.
  • LG Hamburg, 05.10.2021 - 314 O 42/20

    Ordnungsgemäßheit der Widerspruchsbelehrung und Fristbeginn, Verfristung und

    Ohne Weiteres wird dem Versicherungsnehmer deutlich, wann die Frist zu laufen beginnt (mit Erhalt des Briefs, der die Belehrung und die Versicherungsurkunde enthält) und ohne weiteres kann er erkennen, um welche Unterlagen es sich handelt, da er die beigefügte Urkunde nur durchsehen muss (vgl. z. B. auch OLG Köln, Urteile vom 06.12.2013 - Az. 20 U 144/13; 25.09.2015 - Az. 20 U 97/15, 29.04.2016 - Az. 20 U 184/15 und vom 03.05.2016 - Az. 20 U 18/16, BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2015 - Az. IV ZR 16/14, vom 29.06.2016 - Az. IV ZR 492/15, 21.03.2017 - Az. IV ZR 138/16 und vom 08.12.2016 - Az. IV ZR 144/16).
  • LG Hamburg, 04.02.2021 - 332 O 296/20

    Versicherungsvertrag: Verwirkung eines Widerspruchsrechts bei nicht

  • OLG Hamm, 13.10.2020 - 20 U 180/20

    Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages; Treuwidrige Ausübung eines

  • LG Hamburg, 28.01.2021 - 332 O 286/20

    Versicherungsvertrag im sog. Policenmodell: Verwirkung eines Widerspruchsrechts

  • OLG München, 22.11.2017 - 25 U 4262/16

    Widerspruchsbelehrung bei Abschluss einer Rentenversicherung im Policenmodell

  • LG Essen, 19.08.2020 - 18 O 59/20

    Lebensversicherungsvertrag

  • LG Hamburg, 20.07.2021 - 314 O 146/20

    Verwirkung eines Widerspruchsrechts bei Beitragsfreistellung

  • LG Hamburg, 21.09.2021 - 314 O 145/20

    Verwirkung der Ausübung des Widerspruchsrechts in Bezug auf einen

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