Rechtsprechung
OLG Hamm, 19.01.2005 - 20 U 186/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Versicherungsleistungen aus einer Vollkaskoversicherung; Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit des Versicherungsnehmers; Verpflichtung zur Offenbarung eines polizeilichen Ermittlungsverfahrens
- Judicialis
VVG § 6 III; ; VVG § 33 Abs. II; ; AKB § 5; ; AKB § 5 Abs. 4; ; AKB § 7 I Abs. 2 S. 3
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Autounfall: Falsche Angaben in der Schadensanzeige kosten nicht den Versicherungsschutz, wenn der Versicherer schon Bescheid weiß
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AKB § 7
Voraussetzungen der Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Obliegenheitsverletzung
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Kfz-Kaskoversicherung - Aufklärungspflichtverletzung: Leistungsfreiheit des VR setzt Aufklärungsinteresse voraus
Verfahrensgang
- LG Essen, 05.07.2004 - 3 O 450/03
- OLG Hamm, 19.01.2005 - 20 U 186/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 12.02.1992 - 20 U 89/91
Anforderungen an die Beweisführung eines Versicherungsnehmers für einen …
Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2005 - 20 U 186/04
Allerdings ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Folge der Leistungsfreiheit wegen einer Verletzung der Auskunftspflicht nur solange gerechtfertigt, wie der Versicherer selbst noch keine Kenntnis der erfragten Umstände besitzt (Senat, Urt.v. 21.03.1990 - 20 U 207/89 NJW-RR 1990, 1310; Urt.v. 12.02.1992 - 20 U 89/91 - r+s 1993, 442 [443]). - BGH, 24.06.1981 - IVa ZR 133/80
Bestehen einer Leistungspflicht aus einem Unfallversicherungsvertrag - …
Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2005 - 20 U 186/04
Richtig ist zwar der Ansatz des Landgerichts, daß § 33 Abs. 11 VVG auf die Aufklärungspflicht nicht, auch nicht entsprechend, anwendbar ist (so schon BGH, Urt.v. 24.06.1981 - IV a ZR 133/80 - VersR 1982, 182). - OLG Hamm, 21.03.1990 - 20 U 207/89
Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2005 - 20 U 186/04
Allerdings ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Folge der Leistungsfreiheit wegen einer Verletzung der Auskunftspflicht nur solange gerechtfertigt, wie der Versicherer selbst noch keine Kenntnis der erfragten Umstände besitzt (Senat, Urt.v. 21.03.1990 - 20 U 207/89 NJW-RR 1990, 1310; Urt.v. 12.02.1992 - 20 U 89/91 - r+s 1993, 442 [443]).
Rechtsprechung
KG, 02.06.2005 - 20 U 186/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für den Eintritt einer Gesamtrechtsnachfolge; Übergang von Sachvermögen; Rechtsfolgen der Ausgliederung
- Judicialis
VorschaltG § 2 II 2; ; VorschaltG § 2 II 3; ; VorschaltG § 2 II 4; ; UmwG § 123 III
- rechtsportal.de
UmwG § 123 Abs. 3
Rechtsnachfolge der Humbolduniversität - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 13.07.2004 - 13 O 4/04
- KG, 02.06.2005 - 20 U 186/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.12.2000 - XII ZR 219/98
Umdeutung eines Rechtsmittels in einen Beitritt als Nebenintervenient
Auszug aus KG, 02.06.2005 - 20 U 186/04
Dementsprechend hat der BGH in einem mit dem hier vorliegenden Sachverhalt teilweise rechtsähnlichen Fall der Ausgliederung nach § 123 III UmwG entschieden, daß es sich bei der Ausgliederung nicht um den Übergang des gesamten Vermögens eines untergegangenen Rechtsträgers handelt, sondern um eine besondere Übertragungsart, die es gestattet, statt der Einzelübertragung verschiedener Vermögensgegenstände eine allein durch Parteiwillen zusammengefaßte Summe von Vermögensgegenständen in einem Akt zu übertragen, ohne daß dies andere Folgen hat als eine Einzelübertragung (BGH NJW 2001, 1217 ff., 1218).
- KG, 11.09.2006 - 20 W 35/06
Selbstständiges Beweisverfahren: Voraussetzungen bei Anspruch aus Arzthaftung; …
Das gegen die Passivlegitimation der Antragsgegnerin zu 1. angedeutete Bedenken nimmt auf die Entscheidung des Senats mit Urteil vom 2. Juni 2005 - 20 U 186/04 - zur Auslegung des § 2 des Gesetzes zur Errichtung der Gliederkörperschaft "Cnnn - Unnnnnnnnn Bnnn" vom 27. Mai 2003 (= Art. 1 des Vorschaltgesetzes vom 27. Mai 2003, GVBl. S. 185) Bezug, wonach die Haftung des Landes Berlin nicht auf den neu gegründeten Rechtsträger übergegangen ist.