Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 08.03.2010 - I-20 U 188/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§§ 823 Abs. 1, Abs. 2; 1004 Abs. 1 BGB; § 201 StGB; Art. 1 Abs. 1; Art. 2 Abs. 1 GG
TV-Sender darf nicht pauschal zur Unterlassung heimlicher Fernsehaufnahmen in Geschäftsräumen verurteilt werden - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit heimlicher Tonaufnahmen und Bildaufnahmen durch Presseorgane
- rabüro.de
Zur Rechtmäßigkeit heimlicher Videoaufnahmen durch einen Fernsehsender in einer Arztpraxis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit heimlicher Ton- und Bildaufnahmen durch Presseorgane
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Arzt kann sich gegen heimliche TV-Aufnahmen von RTL nicht im einstweiligen Rechtsschutz wehren
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Heimliche TV-Aufnahmen von RTL in Arztpraxis erlaubt
- ra-dr-graf.de (Kurzinformation)
Zur Zulässigkeit heimlicher Filmaufnahmen in einer Arztpraxis
- lawbster.de (Kurzinformation)
Rechtmäßigkeit von heimlichen Videoaufnahmen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Rechtmäßigkeit von heimlichen Videoaufnahmen
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 14.07.2009 - 12 O 273/09
- LG Düsseldorf, 02.09.2009 - 12 O 273/09
- OLG Düsseldorf, 08.03.2010 - I-20 U 188/09
Papierfundstellen
- K&R 2010, 423
- afp 2010, 182
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.10.2009 - VI ZR 314/08
Kein umfassender Anspruch eines Kindes gegen die Presse, die Veröffentlichung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2010 - 20 U 188/09
Der Bundesgerichtshof hat für die Frage der Veröffentlichung von Bildern entschieden, dass selbst die erneute Veröffentlichung eines Bildes nicht verboten werden kann, weil sich die Veröffentlichung stets in einem anderen Kontext auch ohne Einwilligung des Abgebildeten als zulässig erweisen kann und dass dies erst recht für solche Bilder gilt, die zum Zeitpunkt des Verbots noch gar nicht gefertigt sind und bei denen insbesondere der Kontext, in dem sie veröffentlicht werden, nicht bekannt ist (BGH GRUR 2008, 446, 447, Tz. 14 - "kerngleiche" Berichterstattung; BGH GRUR 2010, 173, 174, Tz. 7 - Kinder eines ehemaligen Fußballprofis). - BGH, 13.11.2007 - VI ZR 269/06
Vorbeugende Unterlassungsklage gegen Bildberichterstattung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2010 - 20 U 188/09
Der Bundesgerichtshof hat für die Frage der Veröffentlichung von Bildern entschieden, dass selbst die erneute Veröffentlichung eines Bildes nicht verboten werden kann, weil sich die Veröffentlichung stets in einem anderen Kontext auch ohne Einwilligung des Abgebildeten als zulässig erweisen kann und dass dies erst recht für solche Bilder gilt, die zum Zeitpunkt des Verbots noch gar nicht gefertigt sind und bei denen insbesondere der Kontext, in dem sie veröffentlicht werden, nicht bekannt ist (BGH GRUR 2008, 446, 447, Tz. 14 - "kerngleiche" Berichterstattung; BGH GRUR 2010, 173, 174, Tz. 7 - Kinder eines ehemaligen Fußballprofis). - OLG Frankfurt, 25.08.1994 - 6 U 296/93
Persönlichkeitsrechts- und Bildnisschutz für Sektenmitglieder gegen die …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2010 - 20 U 188/09
Eine sogenannte "relative Person der Zeitgeschichte" kann er jedoch unvermittelt jederzeit werden, denn dieser Begriff ist kontextabhängig (vgl. OLG Frankfurt a.M. NJW 1995, 878, 880 - Universelles Leben II).
- OLG Düsseldorf, 10.09.2015 - 16 U 120/15
Zulässigkeit einer identifizierenden, den vollen Namen des Betroffenen nennenden …
Dies bedingt, dass die ohne den Erlass einer einstweiligen Verfügung zu befürchtenden Nachteile so schwer wiegen, dass ihre Abwehr den vorläufigen Verzicht auf die überlegenen Erkenntnismöglichkeiten des Klageverfahrens rechtfertigt (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.03.2010 - I-20 U 188/09, Juris, Rn. 15 f.). - OLG Naumburg, 24.05.2012 - 9 U 9/12
Dringlichkeit - Einstweiliger Rechtsschutz gegen vermeintliche …
e) Maßgeblich für das Bestehen eines Verfügungsgrundes ist allerdings auch, inwieweit der in Anspruch Genommene dadurch, dass ihm im einstweiligen Verfügungsverfahren Beweismittel nur nach Maßgabe des § 294 ZPO zur Verfügung stehen und dass er die Aussicht auf einen nur zweistufigen Instanzenzug hat, Nachteile bei der Rechtsverteidigung erleidet (in diesem Sinne auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.03.2010, 20 U 188/09). - AG Eschweiler, 09.02.2012 - 30 Ds 95/11
Unvermeidbarer Verbotsirrtum
Das gilt auch bei Prüfung einer Strafbarkeit nach § 201 StGB (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.03.2010 - Az.: 20 U 188/09 - Rn. 20 und 23 bei juris ).