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   OLG Hamm, 20.09.1989 - 20 U 194/88   

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OLG Hamm, 20.09.1989 - 20 U 194/88 (https://dejure.org/1989,19590)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.09.1989 - 20 U 194/88 (https://dejure.org/1989,19590)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. September 1989 - 20 U 194/88 (https://dejure.org/1989,19590)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Abgrenzung von Fahrsicherheitstraining und Rennveranstaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 14.01.1987 - 20 U 126/86

    Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Kraftfahrversicherung; Grobe

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.1989 - 20 U 194/88
    Die volle Beweislast für die die Fahrlässigkeit und deren Grad begründenden Umstände des Einzelfalls trägt die Beklagte; ein prima-facie-Beweis grob fahrlässigen Verhaltens scheidet nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur VersR 88, 370) aus.
  • BGH, 05.04.1989 - IVa ZR 39/88

    Subjektive Voraussetzungen grober Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.1989 - 20 U 194/88
    Dabei müsste es sich desweiteren auch um ein subjektiv unentschuldbares Fehlverhalten gehandelt haben, das das gewöhnliche Maß erheblich überstiege (ständige Rechtsprechung des BGH, zuletzt VersR 89, 840 f m.w.N.).
  • BGH, 01.04.2003 - VI ZR 321/02

    Haftungsausschluß für Fahrzeugschäden bei einem Autorennen

    Das Vorliegen eines Rennens ist auch für den Fall verneint worden, daß bei dem Lehrgang der Sportfahrschule eines Autoherstellers auf einer Rundstrecke die Verbesserung des Fahrkönnens und der Beherrschung des Fahrzeugs im Alltagsverkehr, insbesondere in extremen Gefahrensituationen, im Vordergrund stehen, wenn die Erzielung einer möglichst hohen Geschwindigkeit nicht Haupt- und Endziel ist, weil sich die Plazierung der Teilnehmer nicht danach richtet (OLG Hamm, RuS 1990, 43 - Rundstrecke in Zandvoort -).
  • OLG Karlsruhe, 06.09.2007 - 12 U 107/07

    Fahrzeugversicherung: Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls während

    Dass eine solche Veranstaltung auf einer nicht für den öffentlichen Verkehr frei gegebenen Rundstrecke abgehalten wird, steht dem nicht entgegen (OLG Hamm, RuS 1990, 43 - Rundstrecke in Zandvoort; vgl. auch BGH NJW 2003, 2018).
  • OLG Köln, 21.11.2006 - 9 U 76/06

    Fahrzeugversicherung bei Teilnahme an Fahrtraining

    Der Begriff der "Fahrveranstaltung, bei der es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt" umschreibt ein "Rennen" im Sinne von § 29 StVO (vgl. OLG Hamm r+s 1990, 43; Knappmann in Prölss/Martin, 27. Aufl., § 2b AKB, Rn 62; Stiefel/Hofmann, aaO, Rn 154).
  • OLG Frankfurt, 15.10.2014 - 7 U 202/13

    Rennklausel und Gleichmäßigkeitsprüfung

    Nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Köln (U. v. 21.11.2006, Az. 9 U 76/06), Hamm (U.v. 20.9.1989, Az. 20 U 194/88) und Karlsruhe (U. v. 6.9.2007, 12 U 107/07) beschreibt die Klausel ein Rennen, also eine Veranstaltung, die durch die Erreichung einer möglichst hohen Geschwindigkeit geprägt ist, bei der dies das Haupt- und Endziel darstellt und bei der die Teilnehmer gegeneinander antreten oder gegen die Stoppuhr fahren und eine Platzierung nach der Geschwindigkeit erfolgt.
  • LG Stuttgart, 09.07.2014 - 18 O 112/13

    Keine Leistungsfreiheit nach der Rennklausel bei Teilnahme an einer Veranstaltung

    Die Beklagte hätte darlegen und unter Beweis stellen müssen, dass dem Erreichen einer relativen oder absoluten Höchstgeschwindigkeit durch die Teilnehmer ein Eigenwert zukommen sollte (OLG Hamm, Urteil vom 20.9.1989 - 20 U 194/88, zitiert nach juris, Rn. 40).
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