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   KG, 10.03.2008 - 20 U 224/04   

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https://dejure.org/2008,11629
KG, 10.03.2008 - 20 U 224/04 (https://dejure.org/2008,11629)
KG, Entscheidung vom 10.03.2008 - 20 U 224/04 (https://dejure.org/2008,11629)
KG, Entscheidung vom 10. März 2008 - 20 U 224/04 (https://dejure.org/2008,11629)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pathologisches Geschehen bei der Mutter als Voraussetzung der medizinisch-sozialen Indikation gemäß § 218a Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB); Schmerzensgeldanspruch einer werdenden Mutter für die durch Ablehnung eines Schwangerschaftsabbruches durch den behandelnden Arzt ...

  • Judicialis

    StGB § 218 a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 218a Abs. 2; BGB § 823
    Ärztliche Pflicht zur Verfolgung von Hinweisen auf ein präsuizidales Syndrom - Voraussetzungen der Indikation nach § 218 a Abs. 2 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mediziner verweigerte Schwangerschaftsabbruch - Frau wollte sich deshalb umbringen: Sie bekommt Schmerzensgeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1557
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.01.2006 - VI ZR 135/04

    Geltendmachung des Unterhaltsschadens wegen unterbliebenen

    Auszug aus KG, 10.03.2008 - 20 U 224/04
    Voraussetzung dafür ist jedoch vorliegend, dass der von der Klägerin gewünschte Schwangerschaftsabbruch der Rechtsordnung entsprochen hätte, also von ihr nicht missbilligt worden wäre (BGH, Urteil vom 31.1.2006 - Az. VI ZR 135/04 -, NJW 2006, 1660).
  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen;

    Auszug aus KG, 10.03.2008 - 20 U 224/04
    Zweifel im Sinne dieser Vorschrift liegen auch schon dann vor, wenn aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Fall der erneuten oder ergänzenden Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (BGH, Urteil vom 15.7.2003 -Az. VI ZR 361/02-, NJW 2003, 3480 ff.).
  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 203/02

    Schadensersatzpflicht des Arztes bei übersehener embryopathischer Indikation

    Auszug aus KG, 10.03.2008 - 20 U 224/04
    In Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wonach grundsätzlich nicht ohne sachverständige Beratung entschieden werden kann (BGH, Urteil vom 15.7.2003 -Az. VI ZR 203/02-, NJW 2003, 3411), hat das Landgericht zwar richtigerweise ein Sachverständigengutachten nebst Ergänzungsgutachten eingeholt.
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03

    Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der

    Auszug aus KG, 10.03.2008 - 20 U 224/04
    Konkrete Anhaltspunkte, welche die Bindung des Berufungsgerichts an die vorinstanzlichen Feststellungen entfallen lassen, können sich aus einer fehlerhaften Rechtsanwendung oder aus Fehlern ergeben, die dem Eingangsgericht bei der Feststellung des Sachverhalts unterlaufen sind (BGH, Urteil vom 8.6.2004 -Az. VI ZR 230/03-, NJW 2004, 2828).
  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus KG, 10.03.2008 - 20 U 224/04
    Insoweit ist allein entscheidend, ob das Austragen des Kindes für die Mutter eine derart schwerwiegende körperliche oder seelische Gesundheitsgefahr bedeuten und ein solches Maß an Aufopferung eigener Lebenswerte verlangen würde, dass dies von der Frau nicht erwartet werden kann und deshalb bei der gebotenen Güterabwägung das Lebensrecht des Ungeborenen dahinter zurücktreten muss (BVerGE 88, 203, 256 ff., 272 ff., 299 = NJW 1993, 1751 ff.).
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