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   OLG Düsseldorf, 01.07.2014 - I-20 U 231/13   

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https://dejure.org/2014,24444
OLG Düsseldorf, 01.07.2014 - I-20 U 231/13 (https://dejure.org/2014,24444)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.07.2014 - I-20 U 231/13 (https://dejure.org/2014,24444)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Juli 2014 - I-20 U 231/13 (https://dejure.org/2014,24444)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit des Forderns überhöhter Abschläge durch ein Stromversorgungsunternehmen; Voraussetzungen der Dringlichkeit im einstweiligen Verfügungsverfahren auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes

  • kanzlei.biz

    Strom-Abrechnung entgegen AGB stellt Wettbewerbsverstoß dar

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit des Forderns überhöhter Abschläge durch ein Stromversorgungsunternehmen; Voraussetzungen der Dringlichkeit im einstweiligen Verfügungsverfahren auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit des Forderns überhöhter Abschläge durch ein Stromversorgungsunternehmen

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Überhöhte Abschläge eines Stromversorgers entgegen der eigenen AGB sind wettbewerbswidrig

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Überhöhte Abschläge sind unzulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrigkeit des Forderns überhöhter Abschläge durch ein Stromversorgungsunternehmen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrigkeit des Forderns überhöhter Abschläge durch ein Stromversorgungsunternehmen

  • popp-markus.de (Kurzinformation)

    Verbraucherfreundliche Entscheidung für Stromkunden gegen ExtraEnergie

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 36
  • GRUR-RR 2015, 65
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.12.1986 - I ZR 136/84

    Ausschank unter Eichstrich II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2014 - 20 U 231/13
    In Bezug auf Handlungen, die mit der Durchführung eines Vertrags über Waren oder Dienstleistungen objektiv zusammenhängen, sieht der Bundesgerichtshof das Merkmal der Norm grundsätzlich zwar nur als erfüllt an, wenn sie darauf gerichtet sind, durch Beeinflussung der geschäftlichen Entscheidung der Adressaten den Absatz zu fördern, so dass Schlecht- oder Nichtleistungen die Qualität einer "geschäftlichen Handlung" fehlt und sie keinen lauterkeitsrechtlichen Verstoß bedeuten; er bejaht aber eine "geschäftliche Handlung", wenn auf eine Übervorteilung des Kunden abgezielt wird und von vornherein nicht der Wille besteht, sich an Ankündigungen zu halten (GRUR 2013, 945 - Standardisierte Mandatsbearbeitung; in Fortführung von BGH GRUR 1987, 180 - Ausschank unter Eichstrich II).
  • BGH, 10.01.2013 - I ZR 190/11

    Standardisierte Mandatsbearbeitung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2014 - 20 U 231/13
    In Bezug auf Handlungen, die mit der Durchführung eines Vertrags über Waren oder Dienstleistungen objektiv zusammenhängen, sieht der Bundesgerichtshof das Merkmal der Norm grundsätzlich zwar nur als erfüllt an, wenn sie darauf gerichtet sind, durch Beeinflussung der geschäftlichen Entscheidung der Adressaten den Absatz zu fördern, so dass Schlecht- oder Nichtleistungen die Qualität einer "geschäftlichen Handlung" fehlt und sie keinen lauterkeitsrechtlichen Verstoß bedeuten; er bejaht aber eine "geschäftliche Handlung", wenn auf eine Übervorteilung des Kunden abgezielt wird und von vornherein nicht der Wille besteht, sich an Ankündigungen zu halten (GRUR 2013, 945 - Standardisierte Mandatsbearbeitung; in Fortführung von BGH GRUR 1987, 180 - Ausschank unter Eichstrich II).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2014 - 20 U 136/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Abrechnungspraxis eines Energieversorgers

    Der Senat hat die Abrechnungsweise, verbunden mit der Erklärung, sie entspreche ihren AGB, als täuschend im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 UWG angesehen (Urteil vom 01.07.2014 - I-20 U 231/13).
  • OLG Düsseldorf, 03.04.2018 - W (Kart) 2/18

    Durchsetzung des Anspruchs auf Herausgabe der vollständigen und vertraulichen

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung zu § 12 Abs. 2 UWG, dass diese Vorschrift einen Verfügungsgrund nicht entbehrlich macht, sondern die widerlegbare tatsächliche Vermutung enthält, dass die Durchsetzung der begehrten Verbotsverfügung in Wettbewerbssachen für den Antragsteller in der Regel von besonderer Dringlichkeit ist, und dass der Antragsteller diese Vermutung durch sein eigenes Verhalten widerlegt, wenn er damit zum Ausdruck bringt, dass ihm an einer zeitnahen Klärung der Berechtigung seiner Ansprüche nicht wirklich gelegen ist, weil er etwa mit der Rechtsverfolgung zu lange wartet oder das Verfahren nicht zügig, sondern schleppend betreibt (vgl. BGH, Beschluss vom 01.07.1999, I ZB 7/99, Rn. 10 f. bei juris; OLG Köln, Urteil vom 14.07.2017, 6 U 197/16, Rn. 69 ff. bei juris; Urteil vom 13.12.2013, I-6 U 100/13 - Haarverstärker, Rn. 12 bei juris; Beschluss vom 22.01.2010, I-6 W 149/09 - Ausgelagerte Rechtsabteilung, Rn. 1 f. bei juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.07.2014, I-20 U 231/13 - Vertragswidrige Stromkostenabschläge, Rn. 9 bei juris; Urteil vom 13.02.2014, I-6 U 84/13, Rn. 60 ff. bei juris; Urteil vom 30.04.2013, I-20 U 169/12, Rn. 16 f. bei juris; Beschluss vom 15.07.2002, I-20 U 74/02, Rn. 3 bei juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 17.01.2013, 6 U 88/12, Rn. 18 ff. bei juris; OLG Hamburg, Urteil vom 07.02.2007, 5 U 140/06, Rn. 17 bei juris; Urteil vom 06.12.2006, 5 U 67/06, Rn. 16 bei juris; Beschluss vom 23.11.2006, 5 W 167/06, Rn. 3 bei juris; Beschluss vom 28.02.2002, 3 U 347/01, Rn. 7 bei juris; KG Berlin, Beschluss vom 29.07.2005, 5 W 85/05, Rn. 6 ff. bei juris).
  • LG Düsseldorf, 29.11.2019 - 38 O 96/19

    "Malle" - als eingetragene Unionsmarke

    Er ist danach hinreichend zügig - nämlich innerhalb von etwa zwei Monaten (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. April 1998 - 20 U 155/97, NJWE-WettbR 1999, 15 [unter I 2]; Urteil vom 1. Juli 2014 - 20 U 231/13, GRUR-RR 2015, 65) - mit seinem am 6. Juni 2019 bei Gericht eingegangenen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die dort von ihm beobachtete Zeichennutzung vorgegangen.
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2014 - 15 U 97/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Forderung überhöhter Abschlagszahlungen durch einen

    Insbesondere berechtigt die Bestimmung in Ziffer 3.5 der AGB die Verfügungsbeklagte nicht, ohne Begründung über ein Jahr hinaus Abschlagszahlungen in unveränderter Höhe zu fordern, wenn der Verbrauch im Abrechnungsjahr gesunken ist (so schon für Stromlieferungen der Verfügungsbeklagten OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.07.2014 - 20 U 231/13).
  • OLG Rostock, 21.12.2016 - 2 U 15/16

    Einstweilige Unterlassungsverfügung in Wettbewerbssachen: Selbstwiderlegung der

    Während die meisten Oberlandesgerichte eine starre Monatsfrist zwischen Kenntnis des Wettbewerbsverstoßes und Antragstellung eingeführt haben, lassen z.B. das KG Berlin und das OLG Düsseldorf eine Antragstellung binnen zwei Monaten nach Kenntnis genügen (KG, Beschluss vom 1.8.2014 - 5 W 250/14, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 1.7.2014 - 20 U 231/13, juris; vgl. Hess, WRP 2015, 317 u. WRP 2016, 921 mwN).
  • LG Düsseldorf, 20.04.2018 - 38 O 16/18
    Dabei lässt sich in durchschnittlichen Fällen aus einem Zuwarten des Antragstellers mit der Rechtsverfolgung von etwa zwei Monaten - regelmäßig beginnend mit der Kenntnisnahme des Antragstellers von der Verletzungshandlung - noch nicht der Schluss ziehen, die Sache sei ihm selbst nicht eilig (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. April 1998 - 20 U 155/97, NJWE-WettbR 1999, 15 [unter I 2]; Urteil vom 1. Juli 2014 - 20 U 231/13, GRUR-RR 2015, 65).
  • LG Wuppertal, 28.10.2022 - 3 O 181/22
    Denn die Verfügungsklägerin hat nicht durch zögerliche Verfolgung des Unterlassungsanspruchs zu erkennen gegeben, dass ihr die Sache selbst nicht eilig wäre (OLG Düsseldorf, Urteil vom 1. Juli 2014 - I-20 U 231/13 -, Rn. 9, juris).
  • LG Düsseldorf, 11.01.2019 - 38 O 5/19
    Damit ist sie hinreichend zügig (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. April 1998 - 20 U 155/97, NJWE-WettbR 1999, 15 [unter I 2]; Urteil vom 1. Juli 2014 - 20 U 231/13, GRUR-RR 2015, 65) tätig geworden.
  • LG Düsseldorf, 09.02.2018 - 38 O 138/17
    Die Antragstellerin hat nach ihrer Erklärung in der mündlichen Verhandlung erst nach Zustellung des gegen sie ergangenen Urteils des Bundesgerichtshofs vom 5. Juli 2017 - VIII ZR 163/16 von den AGB der Antragsgegnerin Kenntnis erlangt und daraufhin - hinreichend zeitnah (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. April 1998 - 20 U 155/97, NJWE-WettbR 1999, 15; Urteil vom 1. Juli 2014 - 20 U 231/13, GRUR-RR 2015, 65) - die Antragsgegnerin abgemahnt und das Verfügungsverfahren eingeleitet.
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