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   OLG Hamm, 18.05.1988 - 20 U 232/87   

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OLG Hamm, 18.05.1988 - 20 U 232/87 (https://dejure.org/1988,4298)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.05.1988 - 20 U 232/87 (https://dejure.org/1988,4298)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Mai 1988 - 20 U 232/87 (https://dejure.org/1988,4298)
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Tübingen, 26.05.2023 - 4 O 193/21

    Leistungen aus einem Cyber-Versicherungsvertrag wegen eines

    Der Anwendungsbereich des § 81 Abs. 2 VVG ist dann nicht eröffnet, wenn die betreffende Gefahrenlage bereits bei Vertragsschluss bestand und bereits Grundlage der Risikoprüfung des Versicherers war bzw. hätte sein können (OLG Hamm, Urteil vom 18. Mai 1988 - 20 U 232/87, Rn. 39, juris, zu § 61 VVG a.F.; Prölss/Martin/Armbrüster, 31. Aufl. 2021, VVG § 81 Rn. 15; BeckOK VVG/Klimke, 18. Ed. 1.2.2023, VVG § 81 Rn. 9; ähnlich BGH NJW 1965, 156, 157).

    Zu einer Abänderung, insbesondere Verbesserung der bei Vertragsschluss bestehenden Risikolage ist der Versicherungsnehmer nämlich nicht verpflichtet (OLG Hamm, Urteil vom 18. Mai 1988 - 20 U 232/87, Rn. 39, juris, zu § 61 VVG a.F.).

  • OLG Celle, 09.08.2007 - 8 U 62/07

    Rückforderung einer geleisteten Versicherungssumme wegen fehlendem Rechtsgrund;

    Der in der Kfz-Haftpflichtversicherung entwickelte Gedanke, dass eine Abweichung vom vertraglich vorausgesetzten Soll-Sicherheitsstandard unter §§ 23 ff. VVG, nicht aber unter §§ 16 ff. VVG zu erfassen ist (Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 23 Rdz. 4, 5), erscheint grundsätzlich auch für die Kfz-Kaskoversicherung übertragbar, jedenfalls soweit keine besondere individuelle Risikoprüfung erfolgt ist, sondern in der üblichen Weise das Kaskorisiko mit dem Haftpflichtrisiko in einem Abschlussvorgang mit versichert wurde (OLG Koblenz VersR 1998, 233, 234: Gefahrerhöhung bei einem seit Erwerb des Pkw dauerhaft hinter dem Armaturenbrett versteckten Fahrzeugschlüssel; a. A. OLG Hamm RuS 1990, 361 für die Gebäudeversicherung).

    g) Die Vorschriften der Gefahrerhöhung gemäß §§ 23 ff. VVG sind neben § 61 VVG anwendbar (vgl. auch OLG Koblenz VersR 1998, 233, 234; OLG Köln RuS 1989, 160; Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., §§ 23 - 25 Rdz. 55; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 23 Rdz. 45 m. w. N.; a. A. OLG Hamm RuS 1990, 361 für die Gebäudeversicherung).

  • BGH, 18.10.2000 - IV ZR 100/99

    Versicherung fremden Interesses in der Gebäudeversicherung

    Demgemäß ist insoweit nicht entscheidend, ob dem Versicherer bekannt war, daß ein Dritter Träger des versicherten Interesses war, der Versicherer etwa den Versicherungsnehmer als Eigentümer ansah (vgl. Prölss, aaO § 80 Rdn. 4), oder ob sich der Versicherungsnehmer bei Vertragsschluß für den Eigentümer hielt (Römer in Römer/Langheid, VVG § 80 Rdn. 6) oder sich als solcher bezeichnet hat (OLG Hamm, r + s 1990, 386).
  • KG, 08.04.2003 - 6 U 89/02

    Leistungsfreiheit der Wohngebäudeversicherung: Grob fahrlässige Verletzung der

    Das Zeugnis des Architekten und der Handwerker genügt nicht, weil diese Zeugen nicht neutral sind, da sie im Auftrag der Klägerin mit der Angelegenheit befasst gewesen sind und möglicherweise durch eigene Interessen (Erwartung weiterer Aufträge; Befürchtung eines Regresses bei zu weitgehendem Ersatz der Rohre) beeinflusst sind (i. d. S.: LG Berlin, r + s 1990, 425; zustimmend: Baumgärtel/Prölss, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Bd. 5, § 6 Rn. 16 Fn. 38; Schwintowski in Berliner Kommentar, VVG, § 6 Rn. 144 f.; Dietz, Wohngebäudeversicherung, 2. Aufl., S. 446; a. M.: Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 6 Rn. 48).
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   OLG Hamm, 06.07.1988 - 20 U 232/87   

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OLG Hamm, Entscheidung vom 06.07.1988 - 20 U 232/87 (https://dejure.org/1988,21327)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Juli 1988 - 20 U 232/87 (https://dejure.org/1988,21327)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Braunschweig, 08.03.2018 - 8 U 80/17

    Pflicht des Auftraggebers zur Nachzahlung von Umsatzsteuer aus Werkverträgen

    Die Anschlussberufung des Klägers erhöht den Streitwert nicht, da sie sich nur auf eine Nebenforderung bezieht, während die Hauptforderung Gegenstand des Berufungsverfahrens ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 06.07.1988 - 20 U 232/87 - juris).
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