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   OLG Hamm, 18.02.2000 - 20 U 238/99   

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https://dejure.org/2000,5773
OLG Hamm, 18.02.2000 - 20 U 238/99 (https://dejure.org/2000,5773)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.02.2000 - 20 U 238/99 (https://dejure.org/2000,5773)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Februar 2000 - 20 U 238/99 (https://dejure.org/2000,5773)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungsfall; Grobe Fahrlässigkeit; Bagatellschaden; Wartepflicht; Restwert; Preis; Kauf; Rücksprache; Versicherungsnehmer

  • Judicialis

    VVG § 61; ; AKB § 7; ; AKB § 13; ; StGB 142

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 61; AKB §§ 7 13; StGB § 142
    Obliegenheitsverletzung durch Verletzung der Wartepflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Detmold - 9 O 408/99
  • OLG Hamm, 18.02.2000 - 20 U 238/99

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 37
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 06.12.1991 - 20 U 228/91

    Entfernen vom Unfallort nach Unfall mit Leasingfahrzeug

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2000 - 20 U 238/99
    Auszugehen ist davon, daß unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 76, 383; VersR 72, 341; VersR 96, 1229; VersR 87, 657, zuletzt Urteil vom 01.12.99, IV ZR 71/99) und des Senats (VersR 93, 90; r+s 93, 4; NJW-RR 98, 1183; 97, 1053) auch in Fällen eindeutiger Haftungslagen in der Regel eine Aufklärungsobliegenheitsverletzung mit der Folge der Leistungsfreiheit für den Versicherer darstellt.

    Darlegung- und beweispflichtig ist diesbezüglich der Versicherer (Senat NJW-RR 1992, 925).

  • BGH, 10.07.1996 - IV ZR 287/95

    Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch den Repräsentanten des

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2000 - 20 U 238/99
    Auszugehen ist davon, daß unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 76, 383; VersR 72, 341; VersR 96, 1229; VersR 87, 657, zuletzt Urteil vom 01.12.99, IV ZR 71/99) und des Senats (VersR 93, 90; r+s 93, 4; NJW-RR 98, 1183; 97, 1053) auch in Fällen eindeutiger Haftungslagen in der Regel eine Aufklärungsobliegenheitsverletzung mit der Folge der Leistungsfreiheit für den Versicherer darstellt.
  • BGH, 01.12.1999 - IV ZR 71/99

    Einordnung einer Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB auch bei eindeutiger

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2000 - 20 U 238/99
    Auszugehen ist davon, daß unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 76, 383; VersR 72, 341; VersR 96, 1229; VersR 87, 657, zuletzt Urteil vom 01.12.99, IV ZR 71/99) und des Senats (VersR 93, 90; r+s 93, 4; NJW-RR 98, 1183; 97, 1053) auch in Fällen eindeutiger Haftungslagen in der Regel eine Aufklärungsobliegenheitsverletzung mit der Folge der Leistungsfreiheit für den Versicherer darstellt.
  • OLG Düsseldorf, 25.10.1989 - 2 Ss 362/89
    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2000 - 20 U 238/99
    Voraussetzung ist dafür, daß ein "Unfall im Straßenverkehr" vorgelegen hat, also ein plötzliches Ereignis im Verkehr, das mit dessen typischen Gefahren zusammenhängt und unmittelbar zu einen nicht völlig belanglosen Personen- oder Sachschaden geführt hat (OLG Düsseldorf, ZfS 97, 73; NZV 90, 158; StrVert 86, 158).
  • BGH, 15.04.1987 - IVa ZR 28/86

    Rechtsfolgen der Unfallflucht in der Kaskoversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2000 - 20 U 238/99
    Auszugehen ist davon, daß unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 76, 383; VersR 72, 341; VersR 96, 1229; VersR 87, 657, zuletzt Urteil vom 01.12.99, IV ZR 71/99) und des Senats (VersR 93, 90; r+s 93, 4; NJW-RR 98, 1183; 97, 1053) auch in Fällen eindeutiger Haftungslagen in der Regel eine Aufklärungsobliegenheitsverletzung mit der Folge der Leistungsfreiheit für den Versicherer darstellt.
  • OLG Hamm, 05.02.1997 - 20 U 172/96

    Leistungsfreiheit des Versicherers in der Kfz-Haftpflichtversicherung; Verletzung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2000 - 20 U 238/99
    Auszugehen ist davon, daß unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 76, 383; VersR 72, 341; VersR 96, 1229; VersR 87, 657, zuletzt Urteil vom 01.12.99, IV ZR 71/99) und des Senats (VersR 93, 90; r+s 93, 4; NJW-RR 98, 1183; 97, 1053) auch in Fällen eindeutiger Haftungslagen in der Regel eine Aufklärungsobliegenheitsverletzung mit der Folge der Leistungsfreiheit für den Versicherer darstellt.
  • BGH, 09.02.1972 - IV ZR 61/71

    Kausalität der Entfernung des wartepflichtigen Versicherungsnehmers vom Unfallort

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2000 - 20 U 238/99
    Auszugehen ist davon, daß unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 76, 383; VersR 72, 341; VersR 96, 1229; VersR 87, 657, zuletzt Urteil vom 01.12.99, IV ZR 71/99) und des Senats (VersR 93, 90; r+s 93, 4; NJW-RR 98, 1183; 97, 1053) auch in Fällen eindeutiger Haftungslagen in der Regel eine Aufklärungsobliegenheitsverletzung mit der Folge der Leistungsfreiheit für den Versicherer darstellt.
  • OLG Hamm, 19.12.1997 - 20 U 175/97

    Obliegenheitsverletzung durch Unfallflucht in der Kaskoversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2000 - 20 U 238/99
    Auszugehen ist davon, daß unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 76, 383; VersR 72, 341; VersR 96, 1229; VersR 87, 657, zuletzt Urteil vom 01.12.99, IV ZR 71/99) und des Senats (VersR 93, 90; r+s 93, 4; NJW-RR 98, 1183; 97, 1053) auch in Fällen eindeutiger Haftungslagen in der Regel eine Aufklärungsobliegenheitsverletzung mit der Folge der Leistungsfreiheit für den Versicherer darstellt.
  • OLG Düsseldorf, 28.09.2000 - 4 U 206/99

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Kaskofalls - Brückenkollision aufgrund

    Von den vom Bundesgerichtshof (VersR 1989, 582) und vom OLG Hamm (NVersZ 2000, 334) entschiedenen Sachverhalten unterscheidet sich die hier gegebene Konstellation u.a. dadurch, daß der Kläger besonderen Anlaß hatte, der Zuverlässigkeit der Kontrolleuchte zu mißtrauen, auf die er sich verlassen haben will.
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