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   OLG Düsseldorf, 15.12.2015 - I-20 U 24/15   

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OLG Düsseldorf, 15.12.2015 - I-20 U 24/15 (https://dejure.org/2015,49037)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.12.2015 - I-20 U 24/15 (https://dejure.org/2015,49037)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Dezember 2015 - I-20 U 24/15 (https://dejure.org/2015,49037)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    UWG § 8 Abs. 4
    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.12.2011 - I ZR 174/10

    Bauheizgerät

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2015 - 20 U 24/15
    Von einem Missbrauch im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG ist auszugehen, wenn sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGH, GRUR 2010, 454 Rnrn. 18, 19 - Klassenlotterie; GRUR 2012, 730 Rn. 14, Rn. 15 - Bauheizgerät; Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 8 Rn. 4.10).

    Die Annahme eines Rechtsmissbrauchs erfordert eine sorgfältige Prüfung und Abwägung der maßgeblichen Einzelumstände, wobei auch das Verhalten des Gläubigers bei der Verfolgung anderer Verstöße gehört (BGH, GRUR 2012, 730 Rn. 14, Rn. 15 - Bauheizgerät).

    Eine i. S. des § 8 Abs. 4 UWG missbräuchliche Abmahnung ist nicht berechtigt i. S. des § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG und begründet keinen Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen (BGH, GRUR 2012, 730 Rn. 13 - Bauheizgerät).

  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 41/90

    Nicola

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2015 - 20 U 24/15
    Unzulässig ist ein Testkauf jedoch dann, wenn für einen begangenen oder drohenden Wettbewerbsverstoß keine Anhaltspunkte vorliegen und er nur dazu dient, einen Mitbewerber "hereinzulegen", um ihn mit einem Wettbewerbsprozess überziehen zu können (BGH, GRUR 1999, 1017, 1019 - Kontrollnummernbeseitigung; Köhler/Bornkamm a. a. O.); etwa wenn der Testkäufer den Mitbewerber zum Rechtsbruch angestiftet, also im Sinne von § 26 StGB zu einer vorsätzlichen, rechtswidrigen Handlung bestimmt, oder in sonstiger Weise zum Inverkehrbringen des nicht verkehrsfähigen Produkts verleitet hat (vgl. BGH, GRUR 1992, 612, 614 - Nicola) und dieses Handeln für den Wettbewerbsverstoß ursächlich war (Köhler/Bornkamm a. a. O.).

    Das Verhalten des Geschäftsführers der Klägerin stellt sich von daher auch als sittenwidrige und deshalb verbotene Handlung dar, die nicht hingenommen werden kann, damit ein konkurrierendes Unternehmen seine wettbewerblichen Interessen besser verfolgen kann (vgl. BGH, GRUR 1992, 612, 614 - Nicola).

  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2015 - 20 U 24/15
    Die Gehilfenhaftung setzt neben einer objektiven Beihilfehandlung zumindest einen bedingten Vorsatz in Bezug auf die Haupttat voraus, der das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit einschließen muss (BGH, GRUR 2011, 152 Rn. 30 - Kinderhochstühle im Internet).

    Die Frage, ob sich jemand als Täter, Mittäter, Anstifter oder Gehilfe an einer deliktischen Handlung eines Dritten beteiligt hat, beurteilt sich nach den im Strafrecht entwickelten Rechtsgrundsätzen (BGH, GRUR 2011, 152 Rn. 30 - Kinderhochstühle im Internet).

  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 168/07

    Lotterien und Kasinospiele

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2015 - 20 U 24/15
    Die Frage, ob die Klägerin die begehrte Unterlassung beanspruchen kann, ist nach dem zum Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Recht zu beurteilen (BGH, GRUR 2011, 169 Rn. 18 - Lotterien und Casinospiele).
  • BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 70/08

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB: Nacherfüllung durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2015 - 20 U 24/15
    Sie ist daher auf Grund des Umsetzungsgebots gemäß Art. 288 Abs. 3 AEUV und des Grundsatzes der Gemeinschaftstreue gemäß Art. 4 Abs. 3 EUV unter voller Ausschöpfung des Beurteilungsspielraums, den das nationale Recht einräumt, soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie auszurichten (BGH, MMR 2012, 664 Rn. 24).
  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 42/10

    Falsche Suchrubrik

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2015 - 20 U 24/15
    Für eine missbräuchliche Rechtsverfolgung sprechen eine Abmahntätigkeit, die in keinem vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit des Abmahnenden steht, die Verfolgung des Ziels, den Gegner mit möglichst hohen Prozesskosten zu belasten, und das systematische Verlangen überhöhter Abmahngebühren oder Vertragsstrafen (BGH, GRUR 2012, 286 Rn. 13 - Falsche Suchrubrik).
  • BGH, 22.10.2009 - I ZR 58/07

    Klassenlotterie

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2015 - 20 U 24/15
    Von einem Missbrauch im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG ist auszugehen, wenn sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGH, GRUR 2010, 454 Rnrn. 18, 19 - Klassenlotterie; GRUR 2012, 730 Rn. 14, Rn. 15 - Bauheizgerät; Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 8 Rn. 4.10).
  • BGH, 07.05.2015 - I ZR 158/14

    Der Zauber des Nordens - Wettbewerbsverstoß: Unmittelbare Anwendung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2015 - 20 U 24/15
    Nach Art. 3 Abs. 4 gehen abschließende Rechtsvorschriften der Gemeinschaft der Richtlinie und darauf beruhendem nationalem Recht vor (vgl. EuGH, EuZW 2015, 707 Rnrn. 79 ff - Abcur/Apoteket Farmáci; ECLI:EU:C: 2015: 481; s. auch allgemein BGB, WRP 2015, 1464 Rn. 29).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 204/96

    Kontrollnummernbeseitigung - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2015 - 20 U 24/15
    Unzulässig ist ein Testkauf jedoch dann, wenn für einen begangenen oder drohenden Wettbewerbsverstoß keine Anhaltspunkte vorliegen und er nur dazu dient, einen Mitbewerber "hereinzulegen", um ihn mit einem Wettbewerbsprozess überziehen zu können (BGH, GRUR 1999, 1017, 1019 - Kontrollnummernbeseitigung; Köhler/Bornkamm a. a. O.); etwa wenn der Testkäufer den Mitbewerber zum Rechtsbruch angestiftet, also im Sinne von § 26 StGB zu einer vorsätzlichen, rechtswidrigen Handlung bestimmt, oder in sonstiger Weise zum Inverkehrbringen des nicht verkehrsfähigen Produkts verleitet hat (vgl. BGH, GRUR 1992, 612, 614 - Nicola) und dieses Handeln für den Wettbewerbsverstoß ursächlich war (Köhler/Bornkamm a. a. O.).
  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2015 - 20 U 24/15
    Die sachfremden Erwägungen müssen allerdings nicht das alleinige Motiv des Gläubigers sein; ausreichend ist, dass die sachfremden Ziele überwiegen (BGH, GRUR 2006, 243 Rn. 16 - MEGA SALE).
  • BGH, 12.03.2015 - I ZR 84/14

    TV-Wartezimmer - Wettbewerbsverstoß: Verbot der Absprache zwischen Apotheker und

  • OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 20 U 22/15

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung wettbewerbsrechtlicher

    Der Senat hat im Rahmen der mündlichen Verhandlung die Sach- und Rechtslage mit den Parteien unter Verweis auf die Ausführungen im vorangegangenen Parallelverfahren I - 20 U 24/15 erörtert.
  • OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 20 U 25/15

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung wettbewerbsrechtlicher

    Der Senat hat im Rahmen der mündlichen Verhandlung die Sach- und Rechtslage mit den Parteien unter Verweis auf die Ausführungen im vorangegangenen Parallelverfahren I - 20 U 24/15 erörtert.
  • OLG Frankfurt, 24.05.2016 - 6 U 101/14

    Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche

    Es kann dahinstehen, ob der Ansicht des OLG Düsseldorf beizutreten ist, wonach ein Rechtsmissbrauch bereits darin liegt, dass mit der Testbestellung des gar nicht vorrätigen Produkts ein Wettbewerbsverstoß provoziert wurde, um die Beklagte "hereinzulegen" (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.12.2015, I-20 U 24/15).

    Jedenfalls ist nicht ersichtlich, welchen wirtschaftlichen Sinn es machen soll, nach Abmahnung des Herstellerunternehmens und des Großhandels gegen einzelne Apotheker vorzugehen, die das Produkt "A" weder beworben noch vorrätig gehalten haben (so auch im Parallelverfahren 6 U 191/15 und in den Verfahren vor dem OLG Düsseldorf 20 U 24/15 und 20 U 22/15).

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   OLG Düsseldorf, 25.04.2016 - 20 U 24/15   

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https://dejure.org/2016,16420
OLG Düsseldorf, 25.04.2016 - 20 U 24/15 (https://dejure.org/2016,16420)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.04.2016 - 20 U 24/15 (https://dejure.org/2016,16420)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. April 2016 - 20 U 24/15 (https://dejure.org/2016,16420)
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