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OLG Hamm, 30.01.1991 - 20 U 263/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Belehrung des Versicherers ; Verlust des Versicherungsschutzes ; Zahlung nach Erhalt des Versicherungsscheins ; Verschuldete Fristversäumung; Kein vorläufiger Deckungsverlust; Verspätete Zahlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 1046
- NZV 1991, 273
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Saarbrücken, 14.01.2004 - 5 U 457/03
Kfz-Haftpflichtversicherung: Rückwirkendes Außerkrafttreten der vorläufigen …
Wegen der weitreichenden und für einen Versicherungsnehmer nicht selten existenzgefährdenden Folgen ist weitere Voraussetzung des rückwirkenden Wegfalls der vorläufigen Deckung aber vor allem, dass der Versicherungsnehmer über die Rechtsfolgen nicht fristgerechter Einlösung des Versicherungsscheines richtig und vollständig belehrt wird ( § 9 Satz 2 KfzPflVV; so schon BGH U.v. 17.4.1967 II ZR 228/64 BGHZ 47, 352: OLG Hamm, U.v. 30.01.1991, 20 U 263/90, NJW-RR 1991, 1046). - OLG Hamm, 09.01.2002 - 20 U 177/99
Frist für die Geltendmachung von Versicherungsschutz
Soweit der Senat in einer späteren Entscheidung (r+s 1991, 183, 184) eine an § 10 AHB orientierte Belehrung ohne diese Einschränkung für unbedenklich erklärt hat, wird daran nicht festgehalten.