Rechtsprechung
OLG München, 29.09.2010 - 20 U 2761/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- autokaufrecht.info
(Keine) Erklärung "in Blaue hinein" zur Unfallfreiheit eines Gebrauchtwagens - Verjährung
- openjur.de
Gebrauchtwagenkauf: Arglist des Verkäufers
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff des arglistigen Verschweigens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff des arglistigen Verschweigens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Landshut, 26.03.2010 - 21 O 1849/09
- OLG München, 29.09.2010 - 20 U 2761/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05
Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs …
Auszug aus OLG München, 29.09.2010 - 20 U 2761/10
Der Umstand, dass sodann in der schriftlichen Bestellung im Zusammenhang mit Unfallschäden die Einschränkung "laut Vorbesitzer: keine" vorgenommen wurde, ändert an der tatsächlich erfolgten uneingeschränkten Vereinbarung der Unfallfreiheit nichts (vgl. BGH, NJW 2006, 2839).So handelt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Verkäufer arglistig, wenn er zu Fragen, deren Beantwortung erkennbar maßgebliche Bedeutung für den Kaufentschluss seines Kontrahenten hat, ohne tatsächliche Grundlagen ins Blaue hinein unrichtige Angaben macht (BGH, NJW 2006, 2839 m.w.N.).
- BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03
Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz
Auszug aus OLG München, 29.09.2010 - 20 U 2761/10
Für die Zulassung der Verjährungseinrede in der Berufungsinstanz ist es auch unerheblich, dass in deren Folge andere Tatsachen - wie hier die eine Arglist begründenden Umstände - entscheidungserheblich werden, die streitig sind und über die deshalb Beweis erhoben werden muss (BGHZ 161, 138). - BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06
Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung …
Auszug aus OLG München, 29.09.2010 - 20 U 2761/10
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt die Übernahme einer Garantie - wie die Zusicherung einer Eigenschaft im Sinne des § 459 Abs. 2 BGB a.F. - voraus, dass der Verkäufer die Gewähr für das Vorhandensein der vereinbarten Beschaffenheit übernimmt und damit seine Bereitschaft zu erkennen gibt, für alle Folgen des Fehlens dieser Beschaffenheit verschuldensunabhängig einzustehen (BGH, NJW 2007, 1346). - BGH, 23.06.2008 - GSZ 1/08
Einrede der Verjährung bei unstreitigem Sachverhalt noch in der Berufungsinstanz …
Auszug aus OLG München, 29.09.2010 - 20 U 2761/10
Denn diese Einrede ist unabhängig von den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 ZPO zuzulassen, wenn ihre Erhebung und die den Verjährungseintritt begründenden tatsächlichen Umstände zwischen den Parteien unstreitig sind (BGH, Großer Senat für Zivilsachen, Urteil vom 23.06.2008, NJW 2008, 3434.) Dies ist hier der Fall.