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   OLG München, 15.02.2017 - 20 U 3317/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,4523
OLG München, 15.02.2017 - 20 U 3317/16 (https://dejure.org/2017,4523)
OLG München, Entscheidung vom 15.02.2017 - 20 U 3317/16 (https://dejure.org/2017,4523)
OLG München, Entscheidung vom 15. Februar 2017 - 20 U 3317/16 (https://dejure.org/2017,4523)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 273; BRAO § 50 Abs. 3 S. 1; StBerG § 66 Abs. 2 S. 1
    Ein Beratungsunternehmen hat kein einem Anwalt oder Steuerberater zustehendes Zurückbehaltungsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts an Buchhaltungsunterlagen durch ein Beratungsunternehmen

  • rewis.io

    Ein Beratungsunternehmen hat kein einem Anwalt oder Steuerberater zustehendes Zurückbehaltungsrecht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts an Buchhaltungsunterlagen durch ein Beratungsunternehmen

  • rechtsportal.de

    BGB § 611 ; BGB § 675 ; BGB § 273
    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts an Buchhaltungsunterlagen durch ein Beratungsunternehmen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zurückbehaltungsrecht an Buchhaltungsunterlagen durch ein Beratungsunternehmen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.07.1997 - IX ZR 244/96

    Umfang des Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus OLG München, 15.02.2017 - 20 U 3317/16
    An solchen Unterlagen besteht in aller Regel kein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB (BGH, Urteil vom 3.7.1997, NJW 1997, 2944/2945 lit. 2a; OLG Saarbrücken, Urteil vom 3.12.2009, juris Rn. 43; Palandt/Grüneberg BGB 76. Aufl. 2017 § 273 Rn. 15).

    b) Auf das dem Rechtsanwalt (§ 50 Abs. 3 Satz 1 BRAO) und dem Steuerberater (§ 66 Abs. 2 Satz 1 StBerG) zustehende Zurückbehaltungsrecht, das - anders als § 273 BGB - eine Verwendung der Geschäftsunterlagen des Auftraggebers als Druckmittel zur Begleichung von Honoraransprüchen ermöglicht (vgl. BGH NJW 1997, 2944/2945), kann sich die Beklagte als Beratungsunternehmen nicht berufen.

  • LG Landshut, 22.07.2016 - 42 O 2051/15

    Zurückbehaltungsrecht wegen Herausgabe eines Ordnerkonvoluts bei Beratungsvertrag

    Auszug aus OLG München, 15.02.2017 - 20 U 3317/16
    42 O 2051/15 LG Landshut.

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 22.07.2016, Az. 42 O 2051/15, abgeändert und klarstellend neu gefasst wie folgt:.

  • BGH, 17.02.1988 - IVa ZR 262/86

    Zurückbehaltungsrecht des Steuerberaters an eigenen Arbeitsergebnissen

    Auszug aus OLG München, 15.02.2017 - 20 U 3317/16
    Selbst im Rahmen eines solchen dauernden Vertragsverhältnisses beschränkt sich das Zurückbehaltungsrecht des Auftragnehmers nicht auf die Unterlagen für die Abrechnungsjahre, für die offene Gebührenforderungen bestehen (BGH, Urteil vom 17.2.1988, NJW 1988, 2607/2608 lit. 3 d).
  • LG Bremen, 24.11.2021 - 4 T 431/21

    Streitwert, Herausgabeklage, Mandantenunterlagen

    Einer anderen Ansicht nach wird in Fällen, in denen sich der Berater auf ein Zurückbehaltungsrecht wegen offener Honorare beruft, auf den Wert des Zurückbehaltungsrechts abgestellt (OLG München, Urteil vom 15. Februar 2017 - 20 U 3317/16 -, Rn. 13 - 14, juris).
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