Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 10.04.2002

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.07.2001 - 20 U 34/01   

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https://dejure.org/2001,6099
OLG Düsseldorf, 05.07.2001 - 20 U 34/01 (https://dejure.org/2001,6099)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.07.2001 - 20 U 34/01 (https://dejure.org/2001,6099)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Juli 2001 - 20 U 34/01 (https://dejure.org/2001,6099)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bildmarke; Mercedes; Mercedes-Benz; Dreizackstern im Ring; Berühmte Marke; Zeichenverwendung in Geschäftspapieren; Werbung; Benutzungsrecht; Werbehinweisrecht des Wiederverkäufers; Zeichenrechtsverbrauch ; Berühmtes Unternehmenskennzeichen; Werbehinweisrecht des Händlers

  • Judicialis

    MarkenG § ... 14; ; MarkenG § 15; ; MarkenG § 24; ; MarkenG § 14 Abs. 3 Nr. 5; ; MarkenG § 24 Abs. 2; ; MarkenG § 23 Nr. 3; ; MarkenG § 24 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werbung für EG-Neufahrzeuge mit den Wort- und Bildmarken der Hersteller

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 123 (Ls.)
  • GRUR-RR 2001, 299
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 04.11.1997 - C-337/95

    Parfums Christian Dior

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.07.2001 - 20 U 34/01
    Das Ankündigungsrecht des Händlers ist auch nach dem neuen harmonisierten Markenrecht grundsätzlich anzuerkennen (EuGH GRUR Int. 1998, 140 - Dior/Evora).

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bestimmen sich die Grenzen des Ankündigungsrechts nach dem Ergebnis einer Abwägung zwischen dem "berechtigten Interesse des Markeninhabers daran, gegen Wiederverkäufer geschützt zu sein, die seine Marke zu Werbezwecken in einer Weise benutzen, die den Ruf der Marke schädigen könnte," und dem "Interesse des Wiederverkäufers, die betreffenden Waren unter der Verwendung der für seine Branche üblichen Werbeform weiterverkaufen zu können" (EuGH GRUR Int. 1998, 140 - Dior/Evora).

  • BGH, 30.04.1987 - I ZR 39/85

    "Ankündigungsrecht I"; Umfang des Ankündigungsrechts eines Warenzeicheninhabers;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.07.2001 - 20 U 34/01
    Durch das Inverkehrbringen der Ware kann sich schon nach herkömmlicher Auffassung nicht nur das Erstvertriebsrecht des Zeicheninhabers, sondern auch sein Ankündigungsrecht verbrauchen (BGH GRUR 1987, 707 und 823 - Ankündigungsrecht I und II).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.07.2001 - 20 U 34/01
    Der Europäische Gerichtshof legt Artikel 7 der Markenrechtsrichtlinie (Erste Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (89/104/EWG), Abl. L 40, S. 1), der die Zeichenerschöpfung regelt und in § 24 MarkenG umgesetzt ist, gerade "im Lichte der Vertragsbestimmungen über den freien Warenverkehr, insbesondere des Artikels 36 (jetzt: 30)," (GRUR Int. 1996, 1144 - Bristol-Myers Squibb) aus.
  • EuGH, 23.02.1999 - C-63/97

    RECHTSANGLEICHUNG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.07.2001 - 20 U 34/01
    Was nach diesen aus dem Wesen des Zeichenrechts hergeleiteten herkömmlichen Kriterien zu gelten hat und was "berechtigte Gründe" nach § 24 Abs. 2 MarkenG sind, aus denen sich der Inhaber einer Benutzung des Zeichens in einem Werbehinweis widersetzen kann, ist vor allem im Lichte dessen zu bestimmen, was der Europäische Gerichtshof im Urteil "BMW (GRUR Int. 1999, 438) in Auslegung von Artikel 7 der Markenrechtsrichtlinie gerade zum Ankündigungsrecht hinsichtlich Kraftfahrzeugen ausgeführt hat.
  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 256/00

    "Vier Ringe über Audi"; Voraussetzungen der Erschöpfung einer Marke

    Denn der ungebundene Wiederverkäufer ist nicht auf die Verwendung der Wortmarke beschränkt (vgl. BGH GRUR 2003, 340, 342 - Mitsubishi; OLG Naumburg GRUR-RR 2001, 297, 298 - Mitsubishi; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2001, 299, 300 - Mercedes-Stern; Ströbele/Hacker aaO § 24 Rdn. 60; v. Schultz/Stuckel, Markenrecht, § 24 Rdn. 37).
  • OLG München, 13.02.2003 - 29 U 3639/02

    Zur Notwendigkeit der Benutzung einer Marke oder geschäftlichen

    Ebenso kann dem als Anlage HHW 17 vorgelegten Urteil des OLG Düsseldorf vom 5.7.2001 - 20 U 34/01 (S. 11), das sich mit dem Werbehinweisrecht des Kfz-Händlers befasst (vgl. hierzu auch BGH, Urt. v. 7.11.2002 -1 ZR 202/00 - Mitsubishi ; OLG Karlsruhe Mitt. 2002, 366, 367 f), nicht das von der Klägerin vertretene Verständnis der Schrankenbestimmung, wonach als notwendig, um auf die Verwendung der Zubehörteile hinzuweisen, nur eine solche Benutzung angesehen werden könne, die unbedingt erforderlich sei, entnommen werden.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.04.2002 - 20 U 34/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14699
OLG Hamm, 10.04.2002 - 20 U 34/01 (https://dejure.org/2002,14699)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.04.2002 - 20 U 34/01 (https://dejure.org/2002,14699)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. April 2002 - 20 U 34/01 (https://dejure.org/2002,14699)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 22.11.2000 - 20 U 83/00

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Bindung an zeitlich begrenztes Anerkenntnis -

    Auszug aus OLG Hamm, 10.04.2002 - 20 U 34/01
    Über die bei der Beklagten unterhaltenen Versicherungen hinaus hatte der Kläger bei der ... eine weitere Lebensversicherung nebst BUZ (monatliche Rente: 2.165,17 DM) abgeschlossen, die wegen seines Knieschadens ebenfalls Gegenstand eines Deckungsrechtsstreit war, der zur rechtskräftigen Verurteilung des Versicherers führte (Senat, NVersZ 2001, 213 = VersR 2001, 1098 = r+s 2001, 523).

    Zudem hätte sie zu diesem Zeitpunkt - dies allerdings nur im Wege eines Nachprüfungsverfahrens nach § 7 AVB - eine etwa zwischenzeitlich beim Kläger eingetretene Gesundheitsverbesserung, falls diese zu einer Reaktivierung im Ausgangsberuf geführt hätte, geltend machen dürfen (vgl. Senat, NVersZ 2001, 213 = VersR 2001, 1098 = r+s 2001, 523).

  • BGH, 28.09.1999 - VI ZR 195/98

    Verjährungsunterbrechung gem. § 211 Abs. 2 BGB; Feststellungsinteresse für

    Auszug aus OLG Hamm, 10.04.2002 - 20 U 34/01
    Abgesehen davon kann von der Beklagtem als großem Versicherungsunternehmen erwartet werden, dass sie bereits auf ein rechtskräftiges Feststellungsurteil hin ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommt, ohne dass es eines weiteren, auf Zahlung gerichteten Vollstreckungstitels bedarf (BGH, NJW 1999, 3774, 3775).
  • OLG Oldenburg, 07.07.1999 - 2 U 98/99

    Architekt; Bauaufsicht; Objektüberwachung; Estrich; Parkett; Bodenbelag

    Auszug aus OLG Hamm, 10.04.2002 - 20 U 34/01
    Zurecht hat nämlich das OLG Oldenburg (OLGR 2000, 34), das insoweit grundsätzliche Bedenken nicht sieht, einschränkend darauf hingewiesen, die Wirksamkeit einer derartigen Abänderungsabrede müsse in jedem Einzelfall dahingehend kritisch überprüft werden, ob sie wirklich beiderseits auf wissentlich freiem Einvernehmen der Vertragspartner beruhe und nicht auf Seiten des Versicherers die missbräuchliche Ausnutzung einer überlegenen Verhandlungsposition vorliege.
  • BGH, 27.09.1989 - IVa ZR 132/88

    Anspruch auf Leistung aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Anzeige

    Auszug aus OLG Hamm, 10.04.2002 - 20 U 34/01
    Nach der Rechtsprechung des BGH (VersR 1997, 436, 437; 1989, 1182) kann sich ein BUZ-Versicherer den Rechtsfolgen eines Anerkenntnisses nicht dadurch entziehen, dass er ein nach Sachlage gebotenes Anerkenntnis nicht abgibt.
  • BGH, 11.12.1996 - IV ZR 238/95

    Leistungsfreiheit des Versicherers im Hinblick auf neu erworbene berufliche

    Auszug aus OLG Hamm, 10.04.2002 - 20 U 34/01
    Nach der Rechtsprechung des BGH (VersR 1997, 436, 437; 1989, 1182) kann sich ein BUZ-Versicherer den Rechtsfolgen eines Anerkenntnisses nicht dadurch entziehen, dass er ein nach Sachlage gebotenes Anerkenntnis nicht abgibt.
  • BGH, 12.11.2003 - IV ZR 173/02

    Zulässigkeit von Vereinbarungen für den Versicherungsfall in der

    Die auf Feststellung der Leistungspflicht aus den Berufsunfähigkeitsversicherungen ab 1. Februar 1998 und auf Fortbestehen der Lebensversicherungsverträge gerichtete Klage hatte in den Vorinstanzen Erfolg (Berufungsurteil veröffentlicht in NVersZ 2002, 398).
  • OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 5 U 28/05

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Möglichkeit der Ausübung einer beruflichen

    § 5 BB-BUZ verlangt von dem Versicherer - sowohl im Fall des § 2 Abs. 1 BB-BUZ als auch im Fall des § 2 Abs. 3 BB-BUZ - eine Erklärung darüber, ob, in welchem Umfang und von welchem Zeitpunkt an er seine Leistungspflicht anerkennt (vgl. BGH, Urt. v. 17.02.1993 - IV ZR 206/91 - VersR 1993, 562 ff.; OLG Düsseldorf, zfs 2002, 189; 2002, 490 f.; OLG Hamm, NVersZ 2002, 398 ff.).
  • LG Potsdam, 27.09.2012 - 6 O 311/11

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Wertung einer individualvertraglichen

    Durch die individualvertragliche Vereinbarung, in der sich der Versicherer - wie hier - eine umfassende Erstprüfung des Versicherungsfalls vorbehält, und dem Versicherungsnehmer ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine befristete Leistungserbringung anbietet, begibt sich der Versicherungsnehmer ihm zustehender Rechte, da die Vereinbarung deutlich weniger wert ist als ein bedingungsgemäßes Anerkenntnis (vgl. hierzu OLG Hamm, Urteil v. 10.04.2002 - Az.: 20 U 34/01).
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