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   OLG Düsseldorf, 21.07.1998 - 20 U 34/98   

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OLG Düsseldorf, 21.07.1998 - 20 U 34/98 (https://dejure.org/1998,2564)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.07.1998 - 20 U 34/98 (https://dejure.org/1998,2564)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Juli 1998 - 20 U 34/98 (https://dejure.org/1998,2564)
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Abschleppunternehmer: "Auto gegen Geld"

Art. 1 § 1 RBerG, kein Anspruch eines Abschleppunternehmers unmittelbar gegen einen Falschparker auf Kostenerstattung

Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Abschleppunternehmer darf keine Abschleppkosten für den Auftraggeber einfordern

  • Anwaltsblatt

    Art 1 § 1 RBerG, § 1 UWG 2004

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Das Inkasso der öffentlich-rechtlichen Abschleppgebühren für die Behörde verstößt gegen das Rechtsberatungsmißbrauchsgesetz

  • IWW (Kurzinformation)

    Werkstattrecht - Inkasso vor Herausgabe abgeschleppter Fahrzeuge

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Inkasso von Abschleppkosten unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UWG § 1; RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 510
  • NZV 1999, 299
  • AnwBl 1999, 618
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Osnabrück, 24.07.1991 - 4 HO 127/90
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.1998 - 20 U 34/98
    Der Senat meint, dass diese Praxis vor allem dem Abschleppunternehmer und seinem Auftraggeber angenehm ist (vgl. LG Osnabrück NJW-RR 92, 437).
  • LG Leipzig, 31.08.1994 - 6 O 4342/94

    Wettbewerbsrecht; Einsatz eines ,,Schwarzen Schattens'' gegen zahlungsunwillige

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.1998 - 20 U 34/98
    Diese Zielsetzung erfordert auch, dass die Forderungseinziehung durch zuverlässige Personen (vgl. Art. 1 § 1 Abs. 1 Nr. 5 RBerG) in rechtlich geordneten Bahnen erfolgt (und nicht etwa mit Hilfe "schwarzer Schatten", vgl. LG Leipzig, NJW 95, 3190).
  • OLG Bamberg, 16.10.1995 - 4 U 62/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.1998 - 20 U 34/98
    Das gleiche gilt nach § 1 Abs. 1 der 5. Verordnung zur Ausführung des Rechtsberatungsgesetzes für den "Erwerb von Forderungen zum Zwecke der Einziehung auf eigene Rechnung" (vgl. OLG Bamberg NJW 96, 854).
  • LG Köln, 11.07.1990 - 10 S 551/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.1998 - 20 U 34/98
    Vor allem ist die Antragsgegnerin aufgrund des Abschleppauftrages der Betreiberin der L-Filiale tätig geworden; sie hatte diesen Vertrag mit L zu erfüllen und sonst nichts (vgl. LG Köln NJW 91, 2354; OLG Koblenz NJW 92, 2367).
  • OLG Stuttgart, 15.05.1987 - 2 U 217/86
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.1998 - 20 U 34/98
    Das mag für die interne Mitwirkung an einer Vorbereitungstätigkeit zutreffen, die nach außen hin nicht in Erscheinung tritt (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 88, 678).
  • BGH, 05.06.1985 - IVa ZR 55/83

    Rechtsberatung durch den steuerlichen Berater; Nachweis der geschäftsmäßigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.1998 - 20 U 34/98
    Der Richter muss sich deshalb mit äußeren Anzeichen für diese Absicht begnügen (BGH NJW 86, 1050, 1051).
  • BGH, 05.06.1997 - I ZB 3/96

    Rechtsweg für eine Klage auf Unterlassung der Verleihung eines akademischen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.1998 - 20 U 34/98
    Im Gegenteil hat sich auch die öffentliche Hand an die Vorschriften des privaten Wettbewerbsrechts zu halten, wenn sie sich - wie hier - auf den Boden des Privatrechts begibt; für die Gestaltung des Wettbewerbs mit den privaten Anbietern von Inkassoleistungen stehen ihr hoheitliche Mittel nicht zu Gebote (vgl. BGH NJW 98, 546, 547 - Wirtschaftsjurist, ständige Rechtsprechung).
  • OLG Koblenz, 20.06.1991 - 5 U 75/91

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.1998 - 20 U 34/98
    Vor allem ist die Antragsgegnerin aufgrund des Abschleppauftrages der Betreiberin der L-Filiale tätig geworden; sie hatte diesen Vertrag mit L zu erfüllen und sonst nichts (vgl. LG Köln NJW 91, 2354; OLG Koblenz NJW 92, 2367).
  • BGH, 26.05.1997 - AnwZ (B) 64/96

    Berufswidrige Werbung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.1998 - 20 U 34/98
    Wiederum entgegen der Berufungserwiderung ist natürlich nicht darauf abzustellen, dass der Antragsteller Rechtsrat erteilt und die Antragsgegnerin Autos abschleppt, sondern darauf, dass der Forderungseinzug (vgl. Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2, Nr. 5 RBerG), nämlich die gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Forderungen gegen säumige Schuldner, grundsätzlich dem Rechtsanwalt vorbehalten ist; der Forderungseinzug bildet einen Tätigkeitsschwerpunkt vieler Anwaltspraxen (vgl. BGH NJW 97, 2682).
  • BGH, 30.09.1993 - VII ZR 178/91

    Vergütungsanspruch bei nichtigem Bauvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.1998 - 20 U 34/98
    Ob bei Nichtigkeit des Vertrages mit L unbeschränkt auf die Grundsätze der §§ 677 ff. BGB zurückgegriffen werden könnte (vgl. BGH NJW 93, 3196), bedarf keiner Entscheidung, weil dafür nichts vorgetragen ist.
  • BGH, 05.07.1995 - KZR 15/94

    "Sesamstraße-Aufnäher"; Beurteilung der Schlüssigkeit der Klage im Hinblick auf

  • LG Marburg, 24.05.2000 - 5 S 233/99

    Einzug von Gebühren und Kosten der Stadt für abgeschleppte Fahrzeuge; Handeln im

    Das OLG Düsseldorf (AnwBl 1999, 618) hat im Geltungsbereich des Polizeigesetzes Nordrhein-Westfalen ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen einem Abschleppunternehmer und einem Rechtsanwalt bei Übernahme des Inkassos auch insoweit bejaht, als das Abschleppunternehmen für die Polizeibehörden tätig wird.

    Bei Art. 1 § 1 I 1 RBerG handelt es sich um eine sittlich fundierte, mithin wertbezogene Norm, sodass bereits der Verstoß gegen diese Vorschrift ohne weiteres wettbewerbswidrig ist (vgl. BGHZ 98, 330 [336] = NJW 1987, 1323 zum StBerG; OLG Düsseldorf, AnwBl 1999, 618).

    Grundsätzlich kann das Inkasso eine erlaubnispflichtige Tätigkeit i. S. des Art. 1 § 1 I RBerG darstellen (vgl. Art. 1 § 1 12 Nr. 5 RBerG; OLG Düsseldorf, AnwBl 1999, 618; OLG München, NJW 2000, 1347).

    Selbst, wenn man entgegen der herrschenden Ansicht annehmen wollte, das Rechtsberatungsgesetz fände trotz der Beteiligung an der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben Anwendung (so wohl OLG Düsseldorf, AnwBl 1999, 618), handelte dennoch die auftraggebende Stadt M. als Behörde; die Tätigkeit der Bekl. wäre dann immer noch mit der eines Angestellten vergleichbar, so dass selbst dies durch Art. 1 § 6 I Nr. 1 RBerG gedeckt wäre.

  • OLG Naumburg, 26.10.2005 - 5 U 101/05

    Unzulässige Inkassotätigkeit eines Abschleppunternehmers

    Ein Abschleppunternehmen, das bei der Abholung abgeschleppter Fahrzeuge darauf hinwirkt, dass der Fahrzeughalter oder -fahrer das Entgelt für das im Auftrag eines Dritten durchgeführte Abschleppen bezahlt, tritt mit dieser Inkassotätigkeit in ein konkretes Wettbewerbsverhältnis mit den am selben Ort tätigen Rechtsanwälten (OLG Düsseldorf, MDR 1999, 510 und OLG München, NJW 2000, 1347).

    Der Einzug von Forderungen gegen säumige Schuldner aber bildet einen Schwerpunkt anwaltlicher Tätigkeit (OLG Düsseldorf, MDR 1999, 510).

  • OLG Brandenburg, 19.09.2001 - 7 U 109/01

    Begriff der Rechtsberatung; Beratung von Kunden auf dem Gebiet der

    In einem Verstoß gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG liegt zugleich ein Verstoß gegen die guten Sitten des Wettbewerbs im Sinne des § 1 UWG, ohne daß weitere Unlauterkeitsmerkmale hinzukommen müssen (vgl. nur KG NJW-RR 1995, 1268, 1269; OLG Düsseldorf AnwBl. 1999, 618; Rennen/Caliebe, RBerG, 3. Aufl., Art. 1 § 1 Rn. 205 m.w.N.).

    Das konkrete Wettbewerbsverhältnis zwischen den Parteien ergibt sich bereits daraus, daß die Überprüfung von Verträgen grundsätzlich Rechtsanwälten vorbehalten ist (so OLG Düsseldorf AnwBl. 1999, 618 für Inkassogeschäfte eines Abschleppunternehmens).

  • LG Frankfurt/Main, 25.05.2000 - 3 O 230/00

    Abschleppen und RberG

    Deshalb sind die für Nordrhein-Westfalen oder Bayern ergangenen Entscheidungen ( OLG Bamberg NJW 1996, 854; OLG Düsseldorf NZV 1999, 299 ) auf den hier maßgeblichen Bereich des Landes Hessen nicht ohne weiteres übertragbar.

    Der Vertrag zwischen der Stadt Frankfurt a.M. und der Beklagten verpflichtet die Beklagte, von dem Betroffenen die Bezahlung der Kosten zu verlangen und entgegenzunehmen (vgl. Huppertz, Anm. zu OLG Düsseldorf NZV 1999, 299, 300 ).

  • LG Hamburg, 25.09.2001 - 312 O 422/01

    Unterlassung der geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten ;

    Unter Rechtsbesorgung fällt insbesondere die Geltendmachung einer Forderung gegenüber einem Dritten (vgl. OLG München, NJW 2000, 1347, 1348 [OLG München 23.12.1999 - 29 U 5265/99] ; OLG Düsseldorf, AnwBl 1999, 618; OLG Bamberg, NJW 1996, 854 [OLG Bamberg 16.10.1995 - 4 U 62/95] ; Rennen/Caliebe, a.a.O.), einschließlich der vergleichweisen Erledigung (vgl. BGH, NJW 1961, 1113; NJW 1962, 807; Rennen/Caliebe, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 09.11.1999 - 20 U 16/99

    Abschleppkosten und Rechtsberatungsgesetz

    Nachdem der Kläger in dem vorausgehenden Verfügungsverfahren 20 U 34/98 ein entsprechendes Verbot gegen die Beklagte erwirkt hatte (Urt. v. 21. Juli 1998, 57-69 GA), hat die Beklagte das Klagebegehren insoweit anerkannt, als es sich darauf bezieht, daß die Beklagte es zu unterlassen hat, Ansprüche auf Kostenersatz privater Dritter im eigenen oder fremden Namen gegen Eigentümer bzw. Halter oder Fahrer von Kraftfahrzeugen geltend zu machen, die darauf beruhen, daß die Beklagte diese im Auftrag Privater abschleppt.
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Rechtsprechung
   SG München, 04.07.2003 - S 20 U 34/98   

Zitiervorschläge
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SG München, 04.07.2003 - S 20 U 34/98 (https://dejure.org/2003,51737)
SG München, Entscheidung vom 04.07.2003 - S 20 U 34/98 (https://dejure.org/2003,51737)
SG München, Entscheidung vom 04. Juli 2003 - S 20 U 34/98 (https://dejure.org/2003,51737)
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Rechtsprechung
   OLG Hamm - 20 U 34/98   

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