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   OLG Hamm, 14.06.1991 - 20 U 344/90   

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https://dejure.org/1991,13068
OLG Hamm, 14.06.1991 - 20 U 344/90 (https://dejure.org/1991,13068)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.06.1991 - 20 U 344/90 (https://dejure.org/1991,13068)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Juni 1991 - 20 U 344/90 (https://dejure.org/1991,13068)
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Volltextveröffentlichung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VGB § 6; VGB § 7; NwlG 80 § 3
    Verantwortlichkeit des VN für ausreichende Versicherungssumme

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 49
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 30.03.2011 - 3 U 192/10

    Haftung des Versicherungsmaklers für Aufklärungsfehler

    Wegen eigener Sachkunde bzw. wegen Beratungsverzichts wurde die Verantwortlichkeit eines Versicherungsnehmers für eine Unterversicherung auch dann bejaht, wenn der Versicherungsnehmer sich beruflich mit Vermittlung und Verwaltung der zu versichernden Immobilien befasste (OLG Hamm, VersR 1992, 49) oder wenn er als Architekt in Kenntnis der Berechnungsfaktoren selbst eine Herabsetzung der Versicherungssumme zur Prämienersparnis beantragt hatte (OLG Köln, r+s 2000, 513).
  • OLG Saarbrücken, 18.01.2006 - 5 U 197/05

    Unterversicherung in der Gebäudeversicherung: Verneinung von Beratungspflichten

    Allerdings treffen den Versicherer nur dann derartige Aufklärungs- und Beratungspflichten, wenn ein entsprechendes Aufklärungs- und Beratungsbedürfnis des Versicherungsnehmers besteht (Berliner Kommentar zum VVG/ Schauer, § 50 Rdn 12; Römer / Langheid/Römer, VVG, 2. Auflage, § 50 Rdn 6; OLG Oldenburg, r+s 93, 310, 311; OLG Hamm, VersR 92, 49, 50).

    Dies ist nicht der Fall, wenn der Versicherungsnehmer selbst sachkundig ist oder von einem fachkundigen Dritten beraten wird (Berliner Kommentar zum VVG/Schauer, § 50 Rdn 12; Römer/Langheid/Römer, VVG, a.a.O., § 50 Rdn 6; OLG Oldenburg, r+s 93, 310, 311; OLG Hamm, VersR 92, 49, 50).

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