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   OLG Düsseldorf, 08.06.2017 - I-20 U 38/16   

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OLG Düsseldorf, 08.06.2017 - I-20 U 38/16 (https://dejure.org/2017,61010)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.06.2017 - I-20 U 38/16 (https://dejure.org/2017,61010)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Juni 2017 - I-20 U 38/16 (https://dejure.org/2017,61010)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung des Erwerbs sogenannter Applikationsarzneimittel durch in Deutschland ansässige Ärzte bei einer in den Niederlanden ansässigen Apotheke zu Preisen unterhalb der Vorgaben des deutschen Arzneimittelpreisrechts

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung des Erwerbs sogenannter Applikationsarzneimittel durch in Deutschland ansässige Ärzte bei einer in den Niederlanden ansässigen Apotheke zu Preisen unterhalb der Vorgaben des deutschen Arzneimittelpreisrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.06.2015 - I ZR 26/14

    Zuweisung von Verschreibungen - Unlauterer Wettbewerb: Zuweisung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2017 - 20 U 38/16
    Eine derartige verbotene Zuweisung von Verschreibungen hat der Bundesgerichtshof in Fällen angenommen, in denen ein Applikationsarzneimittel an die Arztpraxis zur Anwendung geliefert wird (BGH GRUR 2016, 213 Rn. 23 - Zuweisung von Verschreibungen).

    Danach reicht hier aber jeder hinreichende Grund aus, um eine derartige Zuweisung zu rechtfertigen (vgl. BGH GRUR 2016, 213 Rn. 25 - Zuweisung von Verschreibungen; Wesser in Kieser/Wesser/Saalfrank, ApoG, Stand: Februar 2015 Rn. 39 ff.).

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2017 - 20 U 38/16
    In einem derartigen Fall überlässt es grundsätzlich der Kläger dem Gericht, auf welchen Gesichtspunkt es ein etwaiges Unterlassungsgebot stützt (BGH GRUR 2013, 401 Rn. 24 - Biomineralwasser).

    Das hat jedenfalls dann, wenn der Antragsfassung - wie hier - keine Beschränkung zu entnehmen ist, zur Folge, dass das Gericht die angegriffene Werbung unter allen in Betracht kommenden Gesichtspunkten zu prüfen hat, unabhängig davon, ob der Kläger seine Klage auf diese Gesichtspunkte gestützt hat oder nicht (BGH GRUR 2013, 401 Rn. 27 - Biomineralwasser).

  • EuGH, 19.10.2016 - C-148/15

    Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2017 - 20 U 38/16
    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat jedoch entschieden, dass die im deutschen Recht vorgesehene Festlegung einheitlicher Apothekenabgabepreise eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung darstelle (EuGH GRUR 2016, 1312 Rn. 26 f. - Deutsche Parkinson Vereinigung) und diese nicht durch den Schutz der Gesundheit und des Lebens gerechtfertigt werden könne (Art. 36 AEUV), da sie nicht geeignet sei, die angestrebten Ziele zu erreichen (EuGH a.a.O. Rn. 46).

    Insbesondere wird, wie der Generalanwalt in Nr. 51 seiner Schlussanträge im Wesentlichen ausgeführt hat, mit den in der vorliegenden Rechtssache vorgebrachten allgemeinen Aussagen zu dieser Frage nicht dargetan, inwiefern durch die Festlegung einheitlicher Preise für verschreibungspflichtige Arzneimittel eine bessere geografische Verteilung der traditionellen Apotheken in Deutschland sichergestellt werden kann ." (EuGH GRUR 2016, 1312 Rn. 37 - Deutsche Parkinsonvereinigung) und die daraus gezogene Schlussfolgerung, dass die nationalen Preisbindungsvorschriften nicht geeignet sind, das Ziel der Sicherstellung einer flächendeckenden Arzneimittelversorgung zu erreichen, beruhen nicht auf ungenügenden Feststellungen.

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2017 - 20 U 149/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung des Bonussystems einer ausländischen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2017 - 20 U 38/16
    Dies zeigt zum einen der weitere Sachvortrag der Parteien in dem vom EuGH entschiedenen Fall (vgl. hierzu: Senat, Beschluss vom 25.04.2017,I-20 U 149/13 - juris -).
  • EuGH, 21.06.2007 - C-231/06

    Jonkman - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Gesetzliches System der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2017 - 20 U 38/16
    Steht auf Grund eines auf ein Vorabentscheidungsersuchen ergangenen Urteils die Unvereinbarkeit nationaler Rechtsvorschriften mit dem Gemeinschaftsrecht fest, sind die Behörden des betreffenden Mitgliedsstaates verpflichtet, die allgemeinen oder besonderen Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die Beachtung des Gemeinschaftsrechts zu sichern, indem sie insbesondere dafür sorgen, dass das nationale Recht so schnell wie möglich mit dem Gemeinschaftsrecht in Einklang gebracht und den Rechten, die dem Bürger aus dem Gemeinschaftsrecht erwachsen, die volle Wirksamkeit verschafft wird (EuGH NJW 2007, 3625, Rn. 38 - Office national des pensions/Jonkman u.a.).
  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 65/14

    Facebook-Funktion "Freunde finden"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2017 - 20 U 38/16
    (1) Der Verbotsantrag darf nicht derart undeutlich gefasst sein, dass sich der Gegner nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen wäre (std. Rspr, BGH GRUR 2010, 749 Rn. 21 - Erinnerungswerbung im Internet; BGH GRUR 2015, 1237 Rn. 13 - Erfolgsprämie für die Kundengewinnung; BGH WRP 2016, 958 Rn. 17 - Freunde finden).
  • BGH, 24.11.2016 - I ZR 163/15

    Freunde werben Freunde - Wettbewerbsverstoß: Ausloben und Gewähren von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2017 - 20 U 38/16
    Die Bundesregierung war zwar an dem vor dem Senat geführten Ausgangsrechtsstreit nicht beteiligt, wie der Bundesgerichtshof feststellt (BGH GRUR 2017, 635 Rn. 46 - Freunde werben Freunde).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2017 - 20 U 38/16
    (1) Der Verbotsantrag darf nicht derart undeutlich gefasst sein, dass sich der Gegner nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen wäre (std. Rspr, BGH GRUR 2010, 749 Rn. 21 - Erinnerungswerbung im Internet; BGH GRUR 2015, 1237 Rn. 13 - Erfolgsprämie für die Kundengewinnung; BGH WRP 2016, 958 Rn. 17 - Freunde finden).
  • BGH, 26.02.2014 - I ZR 77/09

    Wettbewerbsverstoß eines Apothekers: Abgabe von Arzneimitteln über einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2017 - 20 U 38/16
    Diese Gestaltung dient ersichtlich der Umgehung des deutschen Arzneimittelpreisrechts, so dass sich die Beklagte zumindest so behandeln lassen muss, als biete sie die Abgabe in Deutschland an (vgl. BGH GRUR 2014, 591 Rn. 15 - Holland-Preise).
  • BGH, 21.05.2015 - I ZR 183/13

    Erfolgsprämie für die Kundengewinnung: Zahnarzt darf an Internetplattform

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2017 - 20 U 38/16
    (1) Der Verbotsantrag darf nicht derart undeutlich gefasst sein, dass sich der Gegner nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen wäre (std. Rspr, BGH GRUR 2010, 749 Rn. 21 - Erinnerungswerbung im Internet; BGH GRUR 2015, 1237 Rn. 13 - Erfolgsprämie für die Kundengewinnung; BGH WRP 2016, 958 Rn. 17 - Freunde finden).
  • BGH, 26.04.2018 - I ZR 121/17

    Beschaffen der Applikationsarzneimittel durch die Ärzte und Anwendung in ihrer

    Das Berufungsgericht hat sie abgewiesen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. Juni 2017 - I-20 U 38/16, BeckRS 2017, 148872).
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