Rechtsprechung
KG, 07.03.2005 - 20 U 398/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schmerzensgeld, Ersatz des Erwerbsschadens und Feststellung der Ersatzpflicht aller weiteren materiellen und zukünftigen immateriellen Schäden ; Nichtanfertigen eines Röntgenbildes als grober Behandlungsfehler; Beweislastumkehr nach Feststellung eines groben ...
- Judicialis
ZPO § 287
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Unterlassen der Fertigung einer Röntgenaufnahme, Orthopädie
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Nach Sturz: Handgelenk nicht geröntgt - Das ist ein grober Kunstfehler des Arztes
Verfahrensgang
- LG Berlin, 25.10.2001 - 6 O 415/00
- KG, 07.03.2005 - 20 U 398/01
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Braunschweig, 10.04.1997 - 1 U 21/96
Gleichrangiges Verschulden von Arzt und Patient
Auszug aus KG, 07.03.2005 - 20 U 398/01
Ein grober Behandlungsfehler kann zwar ausscheiden, wenn der Patient gegen ärztlichen Rat die Klinik verlässt (BGH NJW 1981, 2513), trotz dringlicher Belehrung das Krankenhaus nicht aufsucht (OLG Braunschweig VersR 1998, 459) oder Pflegeanweisungen missachtet (KG VersR 1991, 928). - BGH, 27.04.2004 - VI ZR 34/03
Begriff und Rechtsfolgen eines groben Behandlungsfehlers
Auszug aus KG, 07.03.2005 - 20 U 398/01
Die Feststellung eines groben Behandlungsfehlers rechtfertigt eine Beweislastumkehr ( BGH, Urteil vom 27.4.2004 - Az. VI ZR 34/03 - ) hinsichtlich der Kausalität für den eingetretenen Primärschaden einer Kahnbeinpseudarthrose. - BGH, 27.11.1990 - VI ZR 30/90
Aufklärung eines Patienten über notwendige Nachbehandlungsmaßnahmen
Auszug aus KG, 07.03.2005 - 20 U 398/01
Das umfasst, dass er über die Notwendigkeit einer baldigen Röntgenaufnahme bei Beschwerderesistenz informiert und vor den Gefahren bei Unterlassen der ärztlichen Behandlung gewarnt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 27.11.1990 - Az. VI ZR 30/90 -, NJW 1991, 748).
- BGH, 16.06.1981 - VI ZR 38/80
Haftungsausfüllende Kausalität bei Annahme eines groben Behandlungsfehlers
Auszug aus KG, 07.03.2005 - 20 U 398/01
Ein grober Behandlungsfehler kann zwar ausscheiden, wenn der Patient gegen ärztlichen Rat die Klinik verlässt (BGH NJW 1981, 2513), trotz dringlicher Belehrung das Krankenhaus nicht aufsucht (OLG Braunschweig VersR 1998, 459) oder Pflegeanweisungen missachtet (KG VersR 1991, 928). - BGH, 17.12.1996 - VI ZR 133/95
Mitverschulden des Patienten bei mangelhafter ärztlicher Beratung
Auszug aus KG, 07.03.2005 - 20 U 398/01
So muss von dem Patienten, der an den Heilungsbemühungen des Arztes mitzuwirken hat, etwa erwartet werden, dass er dessen Therapie- und Kontrollanweisungen befolgt (BGH, Urteil vom 17.12.1996 - Az. VI ZR 133/95 -, NJW 1997, 1635). - BGH, 04.10.1994 - VI ZR 205/93
Haftung des Arztes wegen Nichterhebung von Befunden; Begriff des groben …
Auszug aus KG, 07.03.2005 - 20 U 398/01
Entgegen der Auffassung des Beklagten handelt es sich nicht etwa um einen einfachen Diagnosefehler, denn ein solcher ist nur in der Fehlinterpretation von erhobenen oder sonst vorliegenden Befunden zu sehen (BGH, Urteil vom 4.10.1994 - Az. VI ZR 205/93 -, NJW 1995, 778). - KG, 30.04.1990 - 20 U 1833/89
Auszug aus KG, 07.03.2005 - 20 U 398/01
Ein grober Behandlungsfehler kann zwar ausscheiden, wenn der Patient gegen ärztlichen Rat die Klinik verlässt (BGH NJW 1981, 2513), trotz dringlicher Belehrung das Krankenhaus nicht aufsucht (OLG Braunschweig VersR 1998, 459) oder Pflegeanweisungen missachtet (KG VersR 1991, 928).
- OLG Stuttgart, 18.10.2016 - 12 U 35/16
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Schmerzensgeldanspruch bei Kahnbeinfraktur an …
Am oberen Ende liegt das vom Kläger zitierte Urteil des Kammergerichts vom 7.3.2005 (20 U 398/01), das ein Schmerzensgeld i.H.v. 17.500 EUR zugesprochen hat. - OLG Koblenz, 21.11.2012 - 5 U 381/12
Befunderhebungsfehler bei Nichterkennen Kahnbeinfraktur
Das liegt in der Konsequenz des § 254 BGB , der hier indessen - anders als in der vom Kläger in erster Instanz vorgelegten Entscheidung KGR 2006, 12 - nicht erörtert zu werden braucht. - OLG Düsseldorf, 12.05.2011 - 8 U 104/10
Ersatz aller zukünftigen materiellen und immateriellen durch eine unterlassene …
Zwar können Beweiserleichterung dann entfallen, wenn ein Patient durch sein Verhalten eine selbständige Komponente für den Heilungserfolg vereitelt und dadurch in gleicher Weise wie der grobe Behandlungsfehler des Arztes dazu beigetragen hat, dass der Verlauf des Behandlungsgeschehens nicht mehr aufgeklärt werden kann (BGH NJW-RR 2010, 831; KG VersR 1991, 928; KG KGR Berlin 2006, 12); von einer derartigen Situation kann im Streitfall aber nicht ausgegangen werden:.