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   OLG München, 18.01.2017 - 20 U 4062/16   

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https://dejure.org/2017,10931
OLG München, 18.01.2017 - 20 U 4062/16 (https://dejure.org/2017,10931)
OLG München, Entscheidung vom 18.01.2017 - 20 U 4062/16 (https://dejure.org/2017,10931)
OLG München, Entscheidung vom 18. Januar 2017 - 20 U 4062/16 (https://dejure.org/2017,10931)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 280 Abs. 1, § 433, § 823 Abs. 1; ZPO § 256 Abs. 1
    Schadensersatz wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung nach Sturz wegen Nässe im Ausgangsbereich eines Supermarkts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Kaufhauses hinsichtlich von einer Schmutzfangmatte ausgehender Sturzgefahr; Mitverschulden der Geschädigten

  • rewis.io

    Schadensersatz wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung nach Sturz wegen Nässe im Ausgangsbereich eines Supermarkts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Kaufhauses hinsichtlich von einer Schmutzfangmatte ausgehender Sturzgefahr; Mitverschulden der Geschädigten

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1 ; BGB § 254 Abs. 1
    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Kaufhauses hinsichtlich von einer Schmutzfangmatte ausgehender Sturzgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sturz wegen Nässe im Ausgangsbereich eines Supermarkts

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.04.2016 - VI ZR 506/14

    Zulässigkeit einer einheitlichen Feststellungsklage bei bereits bezifferbarem

    Auszug aus OLG München, 18.01.2017 - 20 U 4062/16
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Kläger nicht gehalten, seine Klage in eine Leistungs- und in eine Feststellungsklage aufzuspalten, wenn bei Klageerhebung ein Teil des Schadens schon entstanden, die Entstehung weiteren Schadens aber noch zu erwarten ist (BGH, Urteil vom 19. April 2016, VI ZR 506/14, juris Rn. 6).

    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass dann, wenn - wie hier unstreitig - eine Schadensentwicklung noch nicht abgeschlossen ist, der Kläger in vollem Umfang Feststellung der Ersatzpflicht begehren kann (BGH, Urteil vom 19. April 2016, VI ZR 506/14, juris Rn. 6 mwN).

    Einzelne bei Klageerhebung bereits entstandene Schadenspositionen stellen lediglich einen Schadensteil in diesem Sinne dar (BGH, Urteil vom 19. April 2016, VI ZR 506/14, juris LS).

  • LG München II, 02.09.2016 - 14 O 3548/15

    Feststellung einer Schadensersatzpflicht

    Auszug aus OLG München, 18.01.2017 - 20 U 4062/16
    Auf die Berufung der Beklagten wird der Tenor des Urteils des Landgerichts München II vom 2. September 2016, Az. 14 O 3548/15, in Ziffer 1 abgeändert und - teilweise zur Klarstellung - neu gefasst:.

    Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 2. September 2016, Az. 14 O 3548/15, zurückgewiesen.

  • BGH, 28.06.2005 - VI ZR 108/04

    Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils im Hinblick auf später geltend

    Auszug aus OLG München, 18.01.2017 - 20 U 4062/16
    Zudem wird der Anspruch durch das im Betragsverfahren zu berücksichtigende Kausalitätserfordernis begrenzt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2005, VI ZR 108/04, juris Rn. 6 f. mwN).
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