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   OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - I-20 U 41/02   

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OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - I-20 U 41/02 (https://dejure.org/2002,5011)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.05.2002 - I-20 U 41/02 (https://dejure.org/2002,5011)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Mai 2002 - I-20 U 41/02 (https://dejure.org/2002,5011)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ankündigung einer Sonderveranstaltung mittels Werbebeilage; Herausstellung außergewöhnlicher Preisvorteile; Optisch besonders herausgestellte Werbeangaben; Sonderverkaufsaktionen des Einzelhandels; Gesamterscheinungsbild von Werbung; Anreizwirkung im Hinblick auf die ...

  • Judicialis

    UWG § 7; ; UWG § 7 Abs. 1; ; UWG § 7 Abs. 2; ; UWG § 7 Abs. 3; ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 25

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Wettbewerbsrecht: Zur Frage der Werbung für eine unzulässige Sonderveranstaltung durch Formulierungen in einer Werbebeilage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UWG § 7
    Ankündigung einer Sonderveranstaltung

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 25.06.1998 - I ZR 75/96

    Geburtstagswerbung III - Sonderveranstaltung/Sonderangebote

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - 20 U 41/02
    Eine Sonderveranstaltung ist insoweit dadurch gekennzeichnet, dass sie außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs stattfindet (BGH, GRUR 1998, 1046, 1047 - Geburtstagswerbung III; GRUR 2002, 177, 179 - Jubiläumsschnäppchen).

    Genauso wie der Verkehr diese vorangestellten Anpreisungen auf die auf der Vorderseite beworbenen Fernsehgeräte und DVD-Player sowie die weiteren in der Werbebeilage abgebildeten Produkte bezieht, wird er nach dem maßgebenden Gesamterscheinungsbild der Werbung (vgl. BGH, GRUR 1997, 476, 477 - Geburtstagswerbung II; GRUR 1998, 483, 485 - Der M.-Markt packt aus; GRUR 1998, 486, 487 - Geburtstags-Angebot; GRUR 1998, 1046, 1047 - Geburtstagswerbung III; GRUR 1999, 1116, 1118 - Wir dürfen nicht feiern) auch die Angabe "Alles muss raus" im Zusammenhang mit den darüber stehenden Angaben und Anpreisungen lesen.

    Richtig ist zwar, dass im Allgemeinen jedenfalls durch den bloßen Hinweis "Solange der Vorrat" allein nicht der Eindruck einer Sonderveranstaltung erweckt wird; ein solcher Hinweis ist dem Verkehr bei Sonderangeboten als üblicher Hinweis auf eine beschränkte Vorratshaltung bekannt (vgl. BGH, GRUR 1998, 1046, 1047 - Geburtstagswerbung II; Köhler/Piper, a.a.0., § 7 Rdnr. 30).

    Zwar trifft es zu, dass sich die beworbene Veranstaltung aus Sicht des Verkehrs von den Verkaufsformen absetzen muss, die sonst für die Branche typisch sind (vgl. BGH, GRUR 1997, 476, 477 - Geburtstagswerbung II; GRUR 1998, 1046, 1047 - Geburtstagswerbung III; GRUR 2002, 177, 179 - Jubiläumsschnäppchen; Köhler/Piper, a.a.0., § 7 Rdnr. 20).

  • OLG Nürnberg, 06.03.2001 - 3 U 264/01

    Ankündigung einer Sonderveranstaltung unter dem Schlagwort "Kampfpreis-Wochen"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - 20 U 41/02
    Zutreffend ist auch, dass der Verkehr weiß und durchaus daran gewöhnt ist, dass gerade auf dem hier in Rede stehenden Elektro- und Elektroniksektor wegen des dort herrschenden Innovationsdruckes laufend umsatzfördernde Sonderangebotsaktionen durchgeführt werden, die mit zum Teil recht drastischen Werbeaussagen begleitet werden (vgl. hierzu OLG Saarbrücken, GRUR 1995, 151, 152 - Jubel-Preise; OLG Nürnberg, WRP 2001, 741, 743 - Kampfpreiswochen).

    Dies gilt auch für die hier in Rede stehende Branche (vgl. BGH, GRUR 1999, 1120, 1121 - RUMMS; OLG Nürnberg, WRP 2001, 741, 743 - Kampfpreiswochen), wobei die Anreizwirkung im Hinblick auf die Marktstellung der Antragsgegnerin auch im vorliegenden Fall nicht bezweifelt werden kann.

  • BGH, 29.03.1984 - I ZR 41/82

    Werbung mit Winterpreisen für Motorräder

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - 20 U 41/02
    Dass sich die Veranstaltung im Rahmen des von dem konkreten Antragsgegner normalerweise an den Tag gelegten Geschäftsgebarens hält, ist demgegenüber ohne Bedeutung (vgl. BGH, GRUR 1982, 56, 57 - Sommerpreis; GRUR 1984, 664, 665 - Winterpreis; OLG Karlsruhe, WRP 1988, 124, 125).

    Soweit die Antragsgegnerin ferner darauf hinweist, bei der Auslegung des § 7 Abs. 1 UWG sei darauf zu achten, dass sie nicht zu einer Behinderung wirtschaftlich sinnvoller Fortentwicklung führt, trifft dies zwar ebenfalls zu (vgl. BGH, GRUR 1982, 56, 57 - Sommerpreis; GRUR 1984, 664, 665 - Winterpreis; Köhler/Piper, a.a.0., § 7 Rdnr. 24).

  • BGH, 22.02.1984 - I ZR 202/81

    Verkaufsveranstaltung - Regelmäßiger Geschäftsverkehr - Möbeleinzelhandel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - 20 U 41/02
    Maßgebend ist hierbei der Gesamteindruck, den die Ankündigung unter Berücksichtigung von Wortlaut, Inhalt und Aufmachung sowie aller sonstigen Begleitumstände einschließlich einer in der betreffenden Branche bestehenden Übung macht (vgl. BGH, GRUR 1981, 284, 286 - Pelz-Festival; GRUR 1984, 590, 591 - Sonderangebote auf 3000 qm).

    Nach den jeweiligen Verhältnissen des Falles kann bereits die Herausstellung außergewöhnlicher Preisvorteile als solche den Eindruck einer außerhalb des Üblichen liegenden Sonderverkaufsveranstaltung begründen (BGH, GRUR 1984, 590, 591 - Sonderangebote auf 3000 qm).

  • BGH, 14.11.1996 - I ZR 164/94

    Geburtstagswerbung II - Sonderveranstaltung/Sonderangebote

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - 20 U 41/02
    Genauso wie der Verkehr diese vorangestellten Anpreisungen auf die auf der Vorderseite beworbenen Fernsehgeräte und DVD-Player sowie die weiteren in der Werbebeilage abgebildeten Produkte bezieht, wird er nach dem maßgebenden Gesamterscheinungsbild der Werbung (vgl. BGH, GRUR 1997, 476, 477 - Geburtstagswerbung II; GRUR 1998, 483, 485 - Der M.-Markt packt aus; GRUR 1998, 486, 487 - Geburtstags-Angebot; GRUR 1998, 1046, 1047 - Geburtstagswerbung III; GRUR 1999, 1116, 1118 - Wir dürfen nicht feiern) auch die Angabe "Alles muss raus" im Zusammenhang mit den darüber stehenden Angaben und Anpreisungen lesen.

    Zwar trifft es zu, dass sich die beworbene Veranstaltung aus Sicht des Verkehrs von den Verkaufsformen absetzen muss, die sonst für die Branche typisch sind (vgl. BGH, GRUR 1997, 476, 477 - Geburtstagswerbung II; GRUR 1998, 1046, 1047 - Geburtstagswerbung III; GRUR 2002, 177, 179 - Jubiläumsschnäppchen; Köhler/Piper, a.a.0., § 7 Rdnr. 20).

  • BGH, 02.10.1981 - I ZR 116/79

    Unlauterer Wettbewerb - Zulässige Werbung - Sonderveranstaltung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - 20 U 41/02
    Dass sich die Veranstaltung im Rahmen des von dem konkreten Antragsgegner normalerweise an den Tag gelegten Geschäftsgebarens hält, ist demgegenüber ohne Bedeutung (vgl. BGH, GRUR 1982, 56, 57 - Sommerpreis; GRUR 1984, 664, 665 - Winterpreis; OLG Karlsruhe, WRP 1988, 124, 125).

    Soweit die Antragsgegnerin ferner darauf hinweist, bei der Auslegung des § 7 Abs. 1 UWG sei darauf zu achten, dass sie nicht zu einer Behinderung wirtschaftlich sinnvoller Fortentwicklung führt, trifft dies zwar ebenfalls zu (vgl. BGH, GRUR 1982, 56, 57 - Sommerpreis; GRUR 1984, 664, 665 - Winterpreis; Köhler/Piper, a.a.0., § 7 Rdnr. 24).

  • OLG Saarbrücken, 07.12.1994 - 1 U 709/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - 20 U 41/02
    Zutreffend ist auch, dass der Verkehr weiß und durchaus daran gewöhnt ist, dass gerade auf dem hier in Rede stehenden Elektro- und Elektroniksektor wegen des dort herrschenden Innovationsdruckes laufend umsatzfördernde Sonderangebotsaktionen durchgeführt werden, die mit zum Teil recht drastischen Werbeaussagen begleitet werden (vgl. hierzu OLG Saarbrücken, GRUR 1995, 151, 152 - Jubel-Preise; OLG Nürnberg, WRP 2001, 741, 743 - Kampfpreiswochen).
  • BGH, 28.09.1979 - I ZR 139/77

    Verkaufsveranstaltung außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs - Abstoßen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - 20 U 41/02
    Wie sonst auch, reicht es dabei aus, dass ein nicht unerheblicher Teil des angesprochenen Publikums aufgrund der gesamten Umstände des Einzelfalles zu der Erkenntnis gelangt, dass es sich bei der betreffenden Verkaufsaktion um eine Sonderveranstaltung im Sinne von § 7 Abs. 1 UWG handelt (BGH, GRUR 1980, 112, 114 - Sensationelle Preissenkungen).
  • BGH, 10.10.1980 - I ZR 108/78

    Besondere Kaufvorteile - Warenausstellung - Verkaufsveranstaltung -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - 20 U 41/02
    Maßgebend ist hierbei der Gesamteindruck, den die Ankündigung unter Berücksichtigung von Wortlaut, Inhalt und Aufmachung sowie aller sonstigen Begleitumstände einschließlich einer in der betreffenden Branche bestehenden Übung macht (vgl. BGH, GRUR 1981, 284, 286 - Pelz-Festival; GRUR 1984, 590, 591 - Sonderangebote auf 3000 qm).
  • BGH, 20.05.1999 - I ZR 66/97

    Wir dürfen nicht feiern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - 20 U 41/02
    Genauso wie der Verkehr diese vorangestellten Anpreisungen auf die auf der Vorderseite beworbenen Fernsehgeräte und DVD-Player sowie die weiteren in der Werbebeilage abgebildeten Produkte bezieht, wird er nach dem maßgebenden Gesamterscheinungsbild der Werbung (vgl. BGH, GRUR 1997, 476, 477 - Geburtstagswerbung II; GRUR 1998, 483, 485 - Der M.-Markt packt aus; GRUR 1998, 486, 487 - Geburtstags-Angebot; GRUR 1998, 1046, 1047 - Geburtstagswerbung III; GRUR 1999, 1116, 1118 - Wir dürfen nicht feiern) auch die Angabe "Alles muss raus" im Zusammenhang mit den darüber stehenden Angaben und Anpreisungen lesen.
  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 201/95

    Geburtstags-Angebot - Sonderveranstaltung/Sonderangebote

  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

  • OLG Hamburg, 15.11.2001 - 3 U 12/01

    Unterlassungsanspruch nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes gegen den unlauteren

  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 62/95

    Der M.-Markt packt aus - Regelmäßiger Geschäftsbetrieb; Wiederholungsgefahr

  • BGH, 19.09.2001 - I ZR 54/96

    Warsteiner III; Ausräumung eines auf eine unrichtige geographische

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 81/02
    Ungeachtet der hiermit begründeten rechtspolitischen Kritik am Fortbestand der Vorschrift (vgl. Fezer in seinem Gutachten für das Bundesministerium der Justiz zur "Modernisierung des deutschen Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb auf der Grundlage einer Europäisierung des Wettbewerbsrechts", WRP 2001, 989, 1001/1002) berührt die Aufhebung des Rabattgesetzes - wie der Senat bereits wiederholt festgestellt hat (Urt. v. 9.10.2001 - 20 U 57/0; Urt. v. 22.05.2002 - 20 U 41/02) - das Recht der Sonderveranstaltungen nicht grundsätzlich (vgl. LG Chemnitz, WRP 2002, 589, 590; LG Dortmund, WRP 2002, 263; Berneke, WRP 2001, 615, 619/620; Borck, WRP 1124, 1131; Cordes, WRP 2001, 867, 876; Heermann, WRP 2001, 855, 858; Heil/Dübbers, ZRP 2001, 207, 209; Nordemann, NJW 2001, 2505, 2509).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 W 47/02
    Ungeachtet der hiermit begründeten rechtspolitischen Kritik am Fortbestand der Vorschrift (vgl. Fezer in seinem Gutachten für das Bundesministerium der Justiz zur "Modernisierung des deutschen Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb auf der Grundlage einer Europäisierung des Wettbewerbsrechts", WRP 2001, 989, 1001/1002) berührt die Aufhebung des Rabattgesetzes - wie der Senat bereits wiederholt festgestellt hat (Urt. v. 9.10.2001 - 20 U 57/0; Urt. v. 22.05.2002 - 20 U 41/02) - das Recht der Sonderveranstaltungen nicht grundsätzlich (vgl. LG Chemnitz, WRP 2002, 589, 590; LG Dortmund, WRP 2002, 263; Berneke, WRP 2001, 615, 619/620; Borck, WRP 1124, 1131; Cordes, WRP 2001, 867, 876; Heermann, WRP 2001, 855, 858; Heil/Dübbers, ZRP 2001, 207, 209; Nordemann, NJW 2001, 2505, 2509).
  • OLG München, 04.07.2002 - 29 U 5522/01

    Unmöglichkeit einer farbgetreuen Wiedergabe der angemeldeten Farbe in der

    Vielmehr kann der "großzügigen" Eintragungspraxis - auch in Bezug auf die durch das MarkenG neu eingeführten Markenformen werden vom BGH in ständiger Rechtsprechung keine strengeren Anforderungen an die Unterscheidungskraft gestellt - durch eine sachgerechte Handhabung des Begriffs der Verwechslungsgefahr (vgl. BGH GRUR 1999, 238, 240 - Tour de culture, mwN) auch bei konturlosen Farbmarken Rechnung getragen werden (BGH aaO - Farbmarke violettfarben; OLG Bremen aaO S. 461 f; Erdmann aaO; Sack, WRP 2002, 1022, 1031; Ströbele, GRUR 1999, 1041, 1047 f).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 82/02
    Ungeachtet der hiermit begründeten rechtspolitischen Kritik am Fortbestand der Vorschrift (vgl. Fezer in seinem Gutachten für das Bundesministerium der Justiz zur "Modernisierung des deutschen Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb auf der Grundlage einer Europäisierung des Wettbewerbsrechts", WRP 2001, 989, 1001/1002) berührt die Aufhebung des Rabattgesetzes - wie der Senat bereits wiederholt festgestellt hat (Urt. v. 9.10.2001 - 20 U 57/0; Urt. v. 22.05.2002 - 20 U 41/02) - das Recht der Sonderveranstaltungen nicht grundsätzlich (vgl. LG Chemnitz, WRP 2002, 589, 590; LG Dortmund, WRP 2002, 263; Berneke, WRP 2001, 615, 619/620; Borck, WRP 1124, 1131; Cordes, WRP 2001, 867, 876; Heermann, WRP 2001, 855, 858; Heil/Dübbers, ZRP 2001, 207, 209; Nordemann, NJW 2001, 2505, 2509).
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