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   OLG München, 16.09.2020 - 20 U 4234/18   

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https://dejure.org/2020,27331
OLG München, 16.09.2020 - 20 U 4234/18 (https://dejure.org/2020,27331)
OLG München, Entscheidung vom 16.09.2020 - 20 U 4234/18 (https://dejure.org/2020,27331)
OLG München, Entscheidung vom 16. September 2020 - 20 U 4234/18 (https://dejure.org/2020,27331)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 128 Abs. 2; BGB § 134, § 242, § 311 Abs. 2, 241, § 280, § 437 Nr. 1, § 439 Abs. 1; EG-FGV § 27 Abs. 1 S. 1
    Kein Anspruch auf Ersatzlieferung eines Pkw im Dieselskandal nach Aufspielen des Software-Updates

  • rewis.io

    Neulieferung Pkw - Dieselskandal

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG München, 16.09.2020 - 20 U 4234/18
    Zwar wies der o.g. Pkw bei Gefahrübergang und zum Zeitpunkt des Nachlieferungsverlangens einen verdeckten Sachmangel auf (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2019, VIII ZR 225/17, NJW 2019, 1133 Rn. 17 ff.; BGH, Urteil vom 25. Mai 2020, VI ZR 252/19, juris Rn. 48, 53), weshalb die Klägerin gemäß §§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Nacherfüllung hatte.

    Denn bei Gefahrübergang war der Kaufgegenstand mit einer auf der Grundlage einer strategischen unternehmerischen Entscheidung der Herstellerin in die Motorsteuerung eingebauten Abschalteinrichtung ausgestattet, die bei einer Entdeckung zu einer Betriebsbeschränkung oder -untersagung hätte führen können (§ 5 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Fassung vom 3. Februar 2011) (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2019, VIII ZR 225/17, juris LS und Rn. 5; BGH, Urteil vom 25. Mai 2020, VI ZR 252/19, juris Rn. 19 f.).

    Zudem bestand bis zu dem Zeitpunkt, an dem Entwicklung, Freigabe und Anpassung einer technischen Lösung abgeschlossen war, die Gefahr, dass die erforderliche Entwicklung nicht gelingen würde und die von dem KBA gemäß § 25 Abs. 2 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung vom 3. Februar 2011 nachträglich angeordnete Nebenbestimmung zur Typgenehmigung nicht erfüllt werden könnte (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 2020, VI ZR 252/19, juris Rn. 19 f.).

    Denn es hing aus der ex ante Sicht eines Käufers letztlich vom Zufall ab, ob der unerkannt bestehende Mangel aufgedeckt und die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs in der Folge eingeschränkt würde (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 2020, VI ZR 252/19, juris Rn. 54).

  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

    Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften

    Auszug aus OLG München, 16.09.2020 - 20 U 4234/18
    Zwar wies der o.g. Pkw bei Gefahrübergang und zum Zeitpunkt des Nachlieferungsverlangens einen verdeckten Sachmangel auf (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2019, VIII ZR 225/17, NJW 2019, 1133 Rn. 17 ff.; BGH, Urteil vom 25. Mai 2020, VI ZR 252/19, juris Rn. 48, 53), weshalb die Klägerin gemäß §§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Nacherfüllung hatte.

    Denn bei Gefahrübergang war der Kaufgegenstand mit einer auf der Grundlage einer strategischen unternehmerischen Entscheidung der Herstellerin in die Motorsteuerung eingebauten Abschalteinrichtung ausgestattet, die bei einer Entdeckung zu einer Betriebsbeschränkung oder -untersagung hätte führen können (§ 5 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Fassung vom 3. Februar 2011) (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2019, VIII ZR 225/17, juris LS und Rn. 5; BGH, Urteil vom 25. Mai 2020, VI ZR 252/19, juris Rn. 19 f.).

    Damit fehlte dem Fahrzeug die Eignung für die gewöhnliche Verwendung, da der weitere (ungestörte) Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr nicht gewährleistet war (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2019, VIII ZR 225/17, juris LS und Rn. 17, 20 ff.).

  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 30/08

    Zur Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Asbest

    Auszug aus OLG München, 16.09.2020 - 20 U 4234/18
    Ein Anspruch gegen die Beklagte aus §§ 311 Abs. 2, 241, 280 BGB ist schon wegen des grundsätzlichen Vorrangs des Sachmängelgewährleistungsrechts nach §§ 434 ff. BGB nicht gegeben (BGH, Urteil vom 27. März 2009, V ZR 30/08, juris Rn. 19 ff.).

    Ein Ausnahmetatbestand liegt mangels arglistigem (vorsätzlichem) Verhalten der Beklagten nicht vor (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 2009, V ZR 30/08, juris Rn. 24).

  • OLG Frankfurt, 18.11.2019 - 13 U 253/18

    VW-Diesel-Skandal: Keine Gewährleistungsansprüche gegen Verkäufer eines

    Auszug aus OLG München, 16.09.2020 - 20 U 4234/18
    Die Situation der Klägerin ist nicht anders zu bewerten als die eines Käufers, der wegen eines Sachmangels, der zur technischen Funktionsunfähigkeit des Wagens geführt hat, eine Nachbesserung vornehmen lässt, um das Fahrzeug anschließend wieder nutzen zu können (vgl. OLG Frankfurt, 13 U 253/18, BeckRS 2019, 30853, Rn. 38).

    Eine Beweisaufnahme über die diesbezüglichen Behauptungen der darlegungs- und beweisbelasteten Klägerin würde einer unzulässigen Ausforschung gleichkommen (vgl. nur OLG Frankfurt, 13 U 253/18, BeckRS 2019, 30853, Rn. 36 mwN).

  • BGH, 10.07.1991 - VIII ZR 296/90

    Wirksamkeit der Abtretung einer ärztlichen Honorarforderung an eine

    Auszug aus OLG München, 16.09.2020 - 20 U 4234/18
    Denn der Verstoß gegen ein Verbotsgesetz hat nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung in der Regel nur dann die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts zur Folge, wenn sich das Verbot gegen beide Seiten richtet (BGH, Urteil vom 10. Juli 1991, VIII ZR 296/90, juris Rn. 21).
  • OLG Frankfurt, 20.05.2020 - 17 U 328/19

    VW-Dieselskandal: Anspruch des Käufers auf Lieferung eines typengleichen

    Auszug aus OLG München, 16.09.2020 - 20 U 4234/18
    Zumindest wäre nachvollziehbar darzulegen, dass sich der Preis des streitgegenständlichen Fahrzeugtyps ungünstiger entwickelt hat als der Gesamtmarkt für Diesel-Pkw oder der Markt für andere als mit dem EA189 ausgerüstete Diesel-Pkw aus dem VW-Konzern (vgl. OLG Frankfurt, 17 U 328/19, juris Rn. 90 mwN).
  • OLG Schleswig, 20.11.2019 - 9 U 12/19

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein vom Dieselabgas-Skandal betroffenes

    Auszug aus OLG München, 16.09.2020 - 20 U 4234/18
    Nach Sinn und Zweck der Vorschrift richtet sich das Verbot nicht gegen den Erwerber; die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschrift wird ausschließlich dem Veräußerer auferlegt (ebenso Schleswig-Holsteinisches OLG, 9 U 12/19, juris Rn. 27 f.).
  • BSG, 12.07.2018 - B 2 U 92/18 B
    Auszug aus OLG München, 16.09.2020 - 20 U 4234/18
    Im Übrigen ist bereits der Anwendungsbereich der bürgerlich-rechtlichen Prospekthaftung nicht eröffnet (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, 2 U 92/18, juris Rn. 49 mwN).
  • LG Landshut, 08.11.2018 - 24 O 2002/17

    Kein Nachlieferungsanspruch gegenüber Vertragshändlerin bei Erwerb eines vom

    Auszug aus OLG München, 16.09.2020 - 20 U 4234/18
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 8. November 2018, Az. 24 O 2002/17, wird zurückgewiesen.
  • BGH, 24.10.2018 - VIII ZR 66/17

    Anspruch eines Neuwagenkäufers auf Ersatzlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs

    Auszug aus OLG München, 16.09.2020 - 20 U 4234/18
    Sie ist deshalb unter dem Gesichtspunkt treuwidrigen Verhaltens (§ 242 BGB) gehindert, an der durch das wirksam ausgeübte Verlangen nach Lieferung einer mangelfreien Sache erlangten Rechtsposition festzuhalten (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 2018, VIII ZR 66/17, NJW 2019, 293 ff., Rn. 54).
  • BGH, 26.10.2016 - VIII ZR 240/15

    Abwarten bei sporadisch auftretendem sicherheitsrelevantem Mangel für Käufer

  • BGH, 05.11.2008 - VIII ZR 166/07

    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf wegen Feuchtigkeit im Fahrzeuginnenraum

  • BGH, 19.06.1996 - VIII ZR 252/95

    Wandelungsrecht des Käufers bei erfolgreicher Nachbesserung gegen seinen Willen

  • BGH, 08.12.2021 - VIII ZR 280/20

    Zur Substantiierungspflicht des Käufers eines vom sogenannten Abgasskandal

    Das Berufungsgericht (OLG München, Urteil vom 16. September 2020 - 20 U 4234/18, juris) hat zur Begründung seiner Entscheidung, soweit für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde von Interesse, im Wesentlichen ausgeführt:.
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2020 - 23 U 163/19
    Denn entscheidend ist insoweit allein die Beurteilung der für die Zulassung zum Straßenverkehr zuständigen Behörde (so auch OLG München, Urteil vom 16.09.2020 - 20 U 4234/18, BeckRS 2020, 23358 Rn. 25, 26, beck-online; OLG Frankfurt a.M., a.a.O.; OLG München, Urteil vom 16.09.2020 - 20 U 4234/18, BeckRS 2020, 23358 Rn. 31-33, beck-online).

    Zumindest wäre nachvollziehbar darzulegen, dass sich der Preis des streitgegenständlichen Fahrzeugtyps ungünstiger entwickelt hat als der Gesamtmarkt für Diesel-Pkw oder der Markt für andere als mit dem EA189 ausgerüstete Diesel-Pkw aus dem Volkswagenkonzern (so auch OLG München, Urteil vom 16.09.2020 - 20 U 4234/18, BeckRS 2020, 23358 Rn. 38, beck-online).

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2020 - 23 U 49/20

    Ansprüche des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw gegen

    Zumindest wäre nachvollziehbar darzulegen, dass sich der Preis des streitgegenständlichen Fahrzeugtyps ungünstiger entwickelt hat als der Gesamtmarkt für Diesel-Pkw oder der Markt für andere als mit dem EA189 ausgerüstete Diesel-Pkw aus dem VW-Konzern (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 20.05.2020, 17 U 382/19, juris, Rn. 90; OLG München, Endurteil vom 16.09.2020, 20 U 4234/18, juris, Rn. 38).
  • LG München I, 11.11.2020 - 15 O 12455/19

    Kein Anspruch auf Schadensersatz bei vom Abgasskandal betroffenem

    Denn die im Falle einer (noch) nicht erfolgten Nachrüstung - zumindest latent - bestehende Gefahr einer Betriebsuntersagung oder -beschränkung durch die Zulassungsbehörde war zu diesem Zeitpunkt entfallen, nachdem - wie durch das Schreiben des KBA vom 18.10.2017 bestätigt - die beanstandete Motorsteuerungssoftware durch ein Update behoben werden konnte, und dieses Update bereits im Januar 2019 aufgespielt worden war (vgl. dazu auch OLG München, Urteil vom 16.09.2020, Az. 20 U 4234/18, zitiert nach juris).
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