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   OLG Hamm, 08.07.1970 - 20 U 43/70   

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https://dejure.org/1970,2334
OLG Hamm, 08.07.1970 - 20 U 43/70 (https://dejure.org/1970,2334)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.07.1970 - 20 U 43/70 (https://dejure.org/1970,2334)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Juli 1970 - 20 U 43/70 (https://dejure.org/1970,2334)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 2296
  • VersR 1971, 425
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 29.05.2020 - 19 U 184/19
    Auch das OLG Hamm (Urteil vom 08.07.1970 - 20 U 43/70 -, juris, Rn. 28) verneint bei Rückabwicklung eines aufgrund arglistiger Täuschung geschlossenen Kaufvertrags das Eingreifen des Aufrechnungsverbots:.
  • BGH, 22.06.1983 - VIII ZR 91/82

    Schätzung des Wertverlustes eines Pkw

    Unter Aufgabe früherer Rechtsprechung (Urteil vom 8. Juli 1970 = NJW 1970, 2296), die ganz allgemein von einem Abschreibungssatz von 0, 10 DM pro Kilometer für alle Fahrzeuge ausging, differenziert es nunmehr je nach dem, ob der Kaufpreis (Verkehrswert) eines Fahrzeugs bis zu 12.000 DM beträgt oder diesen Betrag übersteigt.
  • OLG Saarbrücken, 20.09.1989 - 1 U 58/88

    Berechnung abzugeltender Gebrauchsvorteile bei Rücktritt von einem Kaufvertrag

    Hieraus folgt, daß allein die durch den Gebrauch der Kaufsache ersparte Abnutzung eines ansonsten an ihrer Stelle angeschafften Fahrzeuges bzw. der durch die Benutzung eingetretene Wertverlust einen sachgerechten und zuverlässigen Maßstab für die Bemessung der Gebrauchsvorteile bildet (vgl. Reinking-Eggert a.a.O., OLG Köln DAR 1982, 403; OLG Hamm NJW 1970, 2296 [OLG Hamm 08.07.1970 - 20 U 43/70] ; OLG Frankfurt DAR 1981, 219).
  • OLG Hamm, 10.12.1987 - 28 U 104/87

    Streit über die Höhe der Nutzungsvergütung nach der Wandlung des Kaufvertrages

    Der auszugleichende Vorteil des Klägers besteht folglich darin, daß er diesen Wertverlust vermieden hat, indem er den hier anschließend an die Beklagte zurückgegebenen Wagen benutzt hat (vgl. BGH NJW 82, 1909, 1910; OLG Hamm NJW 70, 2296; OLG Köln DAR 32, 403).
  • OLG Nürnberg, 12.01.1978 - 8 U 118/77

    Arglistige Täuschung beim Abschluss eines Kaufvertrages über ein Fahrzeug; Umfang

    Zu dem gleichen Ergebnis gelangt man, wenn man in Übereinstimmung mit dem OLG Hamm (NJW 1970, 2296) von einem Abnutzungswert von 0, 10 DM pro gefahrenen Kilometer ausgeht.
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