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   OLG München, 18.02.2009 - 20 U 4595/08   

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https://dejure.org/2009,18189
OLG München, 18.02.2009 - 20 U 4595/08 (https://dejure.org/2009,18189)
OLG München, Entscheidung vom 18.02.2009 - 20 U 4595/08 (https://dejure.org/2009,18189)
OLG München, Entscheidung vom 18. Februar 2009 - 20 U 4595/08 (https://dejure.org/2009,18189)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Ausgleich zwischen Gebäude- und Haftpflichtversicherer: Mietwohnungsbrand bei grob fahrlässiger Verletzung der Aufsichtspflicht des Mieters für ein Kind

  • nomos.de PDF, S. 34 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Die Passivlegitimation des Haftpflichtversicherers bei grobfahrlässigem Verhalten des Mieters im Rahmen des Ausgleichsanspruchs gemäß § 59 II Satz 1 VVG a. F

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf anteiligen Ausgleich gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters nach den Grundsätzen der Doppelversicherung; Feststellung einer groben Fahrlässigkeit des Mieters wegen der Verletzung der Aufsichtspflicht für seinen Sohn bei der Verursachung eines Brandes

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG a. F. § 59 Abs. 2 S. 1
    Kein Regressanspruch des Gebäudeversicherers gegen den Haftpflichtversicherer bei grober Fahrlässigkeit des Mieters

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Regressanspruch des Gebäude- gegen Haftpflichtversicherer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 34 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Die Passivlegitimation des Haftpflichtversicherers bei grobfahrlässigem Verhalten des Mieters im Rahmen des Ausgleichsanspruchs gemäß § 59 II Satz 1 VVG a. F

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Doppelversicherung: Kein Ausgleich bei grober Fahrlässigkeit! (IMR 2009, 253)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 1112
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.09.2006 - IV ZR 273/05

    Zum Regressverzicht des Gebäudeversicherers des Vermieters bei leicht

    Auszug aus OLG München, 18.02.2009 - 20 U 4595/08
    Dem liegt zugrunde, dass eine ergänzende Vertragsauslegung des Gebäudeversicherungsverhältnisses in diesen Fällen zu einem Regressverzicht des Gebäudeversicherers gegenüber dem Mieter führt (BGH NJW 2006, 3707).

    Für eine solche Lösung spräche, dass der Haftpflichtversicherer auch im Falle grober Fahrlässigkeit gemäß § 152 VVG a.F. grundsätzlich leisten muss und der nachträgliche Wegfall der Leistungspflicht wegen Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers für den Ausgleichsanspruch unbeachtlich ist (vgl. BGH IV ZR 273/05 RZ 25).

  • OLG Koblenz, 02.08.2004 - 12 U 587/00

    Voraussetzungen der Beschränkung der Haftung des Wohnungsmieters im Brandfall;

    Auszug aus OLG München, 18.02.2009 - 20 U 4595/08
    Es entspricht der Lebenserfahrung, dass kleine Kinder wie der Sohn des Mieters einen starken Nachahmungstrieb haben und insbesondere Feuer einen besonderen Reiz auf sie ausübt (vgl. hierzu auch BGH NJW 83, 2821 und OLG Koblenz NJW 2004, 3047).
  • BGH, 04.11.1991 - II ZR 26/91

    Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OLG München, 18.02.2009 - 20 U 4595/08
    Zwar können Rechtsbegriffe oder Rechtsverhältnisse als inhaltlich tatsächliches Vorbringen angesehen werden, wenn sie einfach und allgemein bekannt sind (vgl. BGH NJW 1992, 906).
  • BGH, 17.05.1983 - VI ZR 263/81

    Aufsichtspflicht der Eltern hinsichtlich der Verwahrung von Streichhölzern

    Auszug aus OLG München, 18.02.2009 - 20 U 4595/08
    Es entspricht der Lebenserfahrung, dass kleine Kinder wie der Sohn des Mieters einen starken Nachahmungstrieb haben und insbesondere Feuer einen besonderen Reiz auf sie ausübt (vgl. hierzu auch BGH NJW 83, 2821 und OLG Koblenz NJW 2004, 3047).
  • OLG Hamm, 02.08.1999 - 20 W 12/99

    Regreß des Versicherers wegen Obliegenheitsverletzung vor und nach Eintritt des

    Auszug aus OLG München, 18.02.2009 - 20 U 4595/08
    Nach zutreffender Auffassung orientiert sich bei der vorliegenden Fallgestaltung die Beweislast nicht an etwaigen mietrechtlichen Besonderheiten, sondern an der versicherungsrechtlichen Regelung des § 67 VVG a.F., so dass der Feuerversicherer dem Mieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der Herbeiführung des Versicherungsfalles nachzuweisen hat (OLG Hamm VersR 1999, 843).
  • BGH, 26.10.2016 - IV ZR 52/14

    Klage der Wohngebäudeversicherung gegen eine Haftpflichtversicherung eines

    Soweit Teile der Literatur die Auffassung vertreten, der Regressverzicht sei mit Blick auf das neue Versicherungsvertragsgesetz und dessen Abkehr vom "Alles-oder-Nichts-Prinzip", die unter anderem in § 81 Abs. 2 VVG n.F. ihren Niederschlag gefunden habe, auf Fälle der grob fahrlässigen Herbeiführung des Schadens in der Weise zu erstrecken, dass der Gebäudeversicherer beim Mieter nur in Höhe der ihn nach § 81 Abs. 2 VVG treffenden Kürzungsquote Regress nehmen könne (Staudinger/Kassing, VersR 2007, 10 ff., Hormuth in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl. § 22 Rn. 145; von Koppenfels-Spies in Looschelders/Pohlmann, VVG 2. Aufl. § 86 Rn. 86; Schimikowski, Versicherungsvertragsrecht 5. Aufl. Rn. 358; Schneider in Staudinger/Halm/Wendt, FAKomm-VersR § 86 Rn. 47), überzeugt dies nicht (gegen diese Auffassung auch Möller/Segger in MünchKomm-VVG, 2. Aufl. § 86 Rn. 232; OLG München VersR 2009, 1112, 1114).
  • BGH, 07.06.2023 - IV ZR 252/22

    Auskunftsanspruch des Gebäudeversicherers gegen den Mieter bezüglich des Inhalts

    Es erscheint zumindest nicht ausgeschlossen, dass der Brandschaden auf eine Aufsichtspflichtverletzung der im versicherten Gebäude untergebrachten Bewohner (vgl. dazu auch OLG München VersR 2009, 1112 unter 1 c [juris Rn. 32 f.]; OLG Koblenz VersR 2005, 1536 unter II 2 [juris Rn. 35]) zurückzuführen ist.
  • OLG Nürnberg, 11.04.2016 - 8 U 1688/15

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls bei Aufbewahrung

    Vor dem Hintergrund, dass sowohl die Klägerin als auch ihr Ehemann Raucher sind und damit ihren Kindern regelmäßig als Beispiel für den Umgang mit Feuerzeugen dienen, musste sich ihnen subjektiv aufdrängen, dass ihr Sohn ein Feuerzeug zum Spielen nutzen könnte, wenn er eines solchen habhaft wird (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 02. August 2004 - 12 U 587/00 -, juris; OLG München, Urteil vom 18. Februar 2009 - 20 U 4595/08 -, juris).
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