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   OLG Düsseldorf, 16.12.2008 - I-20 U 48/08   

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https://dejure.org/2008,5658
OLG Düsseldorf, 16.12.2008 - I-20 U 48/08 (https://dejure.org/2008,5658)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.12.2008 - I-20 U 48/08 (https://dejure.org/2008,5658)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - I-20 U 48/08 (https://dejure.org/2008,5658)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung einer Vertragsstrafe aus einer Unterlassungsverpflichtung bezgl. der unaufgeforderten Versendung von Werbung per Telefax

  • info-it-recht.de

    Vertragsstrafe von 20.000,00 EUR bei unerlaubter Fax-Werbung

  • Judicialis

    BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 288 Abs. 2; ; BGB § 291; ; BGB § 339 Satz 2

  • rewis.io
  • kanzlei.biz

    Werbeschreiben per Faxversand

  • sewoma.de

    Auslegung einer Vertragsstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwirkung einer Vertragsstrafe aus einer Unterlassungsverpflichtung bezgl. der unaufgeforderten Versendung von Werbung per Telefax

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 339 S. 2 BGB
    20.000 EUR Vertragsstrafe für Faxwerbung

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Versenden von Telefaxen entgegen einer entsprechenden Unterlassungsverfügung kostet pro Verstoß 20.000,00 €

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    20.000 EUR Vertragsstrafe wegen Fax-Spam

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    20.000 EUR Vertragsstrafe wegen Fax-Spam

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    20.000 EUR Vertragsstrafe wegen Fax-Spam

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 869 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 323/98

    Trainingsvertrag; Verwirkung von Vertragsstrafen bei mehrfachen Verstößen gegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2008 - 20 U 48/08
    Ausgangspunkt der weiteren Prüfung ist dann, wie vom Landgericht unter zutreffender Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 146, 318 = GRUR 2001, 758 - Trainingsvertrag) ausgeführt, die Auslegung des Unterlassungsvertrages.
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