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   OLG Celle, 06.07.2006 - 20 U 51/04   

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https://dejure.org/2006,23140
OLG Celle, 06.07.2006 - 20 U 51/04 (https://dejure.org/2006,23140)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.07.2006 - 20 U 51/04 (https://dejure.org/2006,23140)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Juli 2006 - 20 U 51/04 (https://dejure.org/2006,23140)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 252 S. 2; ZPO § 287 Abs. 1
    Anforderungen an die Feststellung des entgangenen Gewinns

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83

    Tierzuchtgesetz II

    Auszug aus OLG Celle, 06.07.2006 - 20 U 51/04
    Private Regelungen können aber nur dann zur Grundlage staatlicher Maßnahmen mit grundrechtsbeschränkender Wirkung gemacht werden, wenn sie den rechtsstaatlichen Anforderungen an staatliche Normen, namentlich dem Bestimmtheitsgrundsatz, entsprechen" (vgl. zu Vorstehendem insgesamt BVerfGE 88, 366, 376; BGH NJW 1990, 2877 ).

    Diese Auffassung wurde bis zu den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Mai 1993 (BVerfGE 88, 366 ff.) und vom 30. Dezember 1993 (NJW-RR 1994, 663 f.) von der ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung geteilt.

    Diese Auffassung hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung bis zu den Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht vom 25. Mai 1993 (BVerfGE 88, 366 ff.), mit denen diese Rechtsprechung als grundrechtswidrig gerügt wurde, fortgeführt (vgl. Nachweise OLG Hamm NJOZ 2001, 1554, 1557).

    Die vom Bundesverfassungsgericht in den Beschlüssen vom 25. Mai 1993 (BVerfGE 88, 366 ff.) und - in diesem Rechtsstreit - vom 12. November 1993.

  • OLG Hamm, 21.03.2001 - 8 U 64/00

    Pferdezucht - Verweigerung der Zuchtbucheintragung trotz Körung - gefestigte

    Auszug aus OLG Celle, 06.07.2006 - 20 U 51/04
    Zusätzliche Voraussetzungen durfte er deshalb nicht aufstellen (vgl. zu Vorstehendem insgesamt BGH NJW-RR 2000, 758 ; OLG Hamm NJOZ 2001, 1554, 1555).

    Der Bundesgerichtshof schränkt diesen Grundsatz jedoch ein, wenn es sich um eine Spezialmaterie handelt, mit der die Gerichte relativ selten befasst werden, während sie im Mittelpunkt der Tätigkeit des Schuldners steht; in einem solchen Fall hat der Schuldner die Pflicht, die Rechtslage eigenständig und besonders sorgfältig zu prüfen (BGH NJW-RR 2000, 758, 759; offen lassend: OLG Hamm NJOZ 2001, 1554, 1556).

    Diese Auffassung hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung bis zu den Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht vom 25. Mai 1993 (BVerfGE 88, 366 ff.), mit denen diese Rechtsprechung als grundrechtswidrig gerügt wurde, fortgeführt (vgl. Nachweise OLG Hamm NJOZ 2001, 1554, 1557).

    Es würde die Anforderungen an den Beklagten zu 2 überspannen, wenn man von ihm verlangen würde, dass er im Gegensatz zum Bundesgerichtshof und anderer Obergerichte die vom Bundesverfassungsgericht bejahte Grundrechtsverletzung hätte erkennen sollen (vgl. ebenso OLG Hamm NJOZ 2001, 1554 ff. - rechtskräftig nach Beschluss des BGH v. 15. September 2003 - II ZR 370/01-).

  • BVerfG, 30.12.1993 - 1 BvR 1368/90

    Verfassungsrechtliche Prüfung von Schadensersatzansprüchen - entgangene

    Auszug aus OLG Celle, 06.07.2006 - 20 U 51/04
    Diese Auffassung wurde bis zu den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Mai 1993 (BVerfGE 88, 366 ff.) und vom 30. Dezember 1993 (NJW-RR 1994, 663 f.) von der ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung geteilt.

    (1 BvR 1412/86) - sowie vom 30.12.1993 (NJW-RR 1994, 663 ) festgestellte Verfassungswidrigkeit dieser Rechtsprechung und ihre darauf beruhende Änderung musste der Beklagte nach alledem nicht vorhersehen.

  • BGH, 06.12.1999 - II ZR 169/98

    Schadensersatzansprüche wegen verweigerter Eintragung eines gekörten Hengstes in

    Auszug aus OLG Celle, 06.07.2006 - 20 U 51/04
    Zusätzliche Voraussetzungen durfte er deshalb nicht aufstellen (vgl. zu Vorstehendem insgesamt BGH NJW-RR 2000, 758 ; OLG Hamm NJOZ 2001, 1554, 1555).

    Der Bundesgerichtshof schränkt diesen Grundsatz jedoch ein, wenn es sich um eine Spezialmaterie handelt, mit der die Gerichte relativ selten befasst werden, während sie im Mittelpunkt der Tätigkeit des Schuldners steht; in einem solchen Fall hat der Schuldner die Pflicht, die Rechtslage eigenständig und besonders sorgfältig zu prüfen (BGH NJW-RR 2000, 758, 759; offen lassend: OLG Hamm NJOZ 2001, 1554, 1556).

  • BGH, 17.01.1995 - VI ZR 62/94

    Bemessung eines Erwerbsschadens; Anforderungen an die Darlegung durch den

    Auszug aus OLG Celle, 06.07.2006 - 20 U 51/04
    Andererseits dürfen an die Darlegung konkreter Anhaltspunkte für die Ermittlung des entgangenen Gewinns im Rahmen der §§ 252 Satz 2 BGB , 287 Abs. 1 ZPO keine zu hohen Anforderungen gestellt werden (vgl. zu Vorstehendem insgesamt BGH NJW 1995, 1023 f. m. w. N.).

    Erst wenn keine greifbaren Anhaltspunkte vorliegen und eine Schadensschätzung völlig in der Luft hängen würde, ist für die Schätzung eines in jedem Fall eingetretenen Mindestschadens kein Raum mehr (vgl. BGH NJW 1995, 1023 f.).

  • BGH, 05.07.1990 - IX ZR 10/90

    Pflichten des Notars als Treuhänder im Rahmen der Abwicklung eines

    Auszug aus OLG Celle, 06.07.2006 - 20 U 51/04
    Ein Verschulden scheidet deshalb in der Regel aus, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht das Verhalten des Schuldners auf Grund sorgfältiger Prüfung des Sachverhalts als objektiv rechtmäßig gebilligt hat (zu Vorstehendem insgesamt: BGH NJW 1990, 3206 m. w. N.).
  • BGH, 12.03.1990 - II ZR 179/89

    Eingetragener Verein

    Auszug aus OLG Celle, 06.07.2006 - 20 U 51/04
    Private Regelungen können aber nur dann zur Grundlage staatlicher Maßnahmen mit grundrechtsbeschränkender Wirkung gemacht werden, wenn sie den rechtsstaatlichen Anforderungen an staatliche Normen, namentlich dem Bestimmtheitsgrundsatz, entsprechen" (vgl. zu Vorstehendem insgesamt BVerfGE 88, 366, 376; BGH NJW 1990, 2877 ).
  • OLG Zweibrücken, 16.10.1987 - 1 U 27/85
    Auszug aus OLG Celle, 06.07.2006 - 20 U 51/04
    Die in einem anderen Rechtsstreit (27 O 68/81 LG Hannover = 1 U 27/85 OLG Celle) gegen den Beklagten zu 2 erhobene Klage auf Anerkennung des Hengstes erklärte der Kläger nach dem Tod des Tieres für erledigt.
  • LG Erfurt, 24.06.2015 - 3 O 996/13

    Schadenersatz: Schadenersatz für einen anlässlich einer Drückjagd getöteten

    Insbesondere erachtet das Gericht eine Schätzung des Schadens gemäß § 287 ZPO auf der Grundlage diverser Gutachten sowie durch Bewertung der einzelnen wertbildenden Faktoren für zulässig und angezeigt ( siehe auch z. B. LG Trier, Urteil v. 21.06.2006, Az. 1 S 183/04 zur Höhe des Schadens eines beim Mähen getöteten Rehkitz; OLG Celle, Urteil v. 21.02.2002, Az. 14 U 202/00, zur Wertermittlung für einen verletzten Rassehund; OLG Celle, Urteil v. 06.07.2006, Az. 20 U 51/04, zum notwendigen Parteivortrag zur Schätzung des entgangenen Gewinns wegen verweigerter Eintragung eines Hengstes in das Zuchtbuch).
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