Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 06.05.2015

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   OLG Düsseldorf, 22.03.2016 - I-20 U 55/15   

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OLG Düsseldorf, 22.03.2016 - I-20 U 55/15 (https://dejure.org/2016,15758)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.03.2016 - I-20 U 55/15 (https://dejure.org/2016,15758)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. März 2016 - I-20 U 55/15 (https://dejure.org/2016,15758)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche des Inhabers einer Internet-Domain gegen den Veranlasser einer sog. Dispute-Eintragung; Schutzfähigkeit der Bezeichnung "Zwiebelmuster"

  • rechtsportal.de

    Ansprüche des Inhabers einer Internet-Domain gegen den Veranlasser einer sog. Dispute-Eintragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2016, 399
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 18.01.2012 - I ZR 187/10

    gewinn.de

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2016 - 20 U 55/15
    Ein Eingriff in die Rechtsposition der Klägerin, der zu einer Bereicherung der Beklagten geführt hat, ist als von der Rechtsordnung im Sinne einer endgültigen Güterzuordnung gebilligt anzusehen, wenn und soweit sich die Eintragung der Beklagten im bereicherungsrechtlichen Sinne als eine Leistung an die Beklagte dargestellt hat (vgl. BGH NJW 1999, 1393, 1394; BGH GRUR 2012, 417 Rn. 46 - gewinn.de).

    Hierzu zählen nicht nur alle absoluten Rechte, der Besitz sowie Nutzungs- und Verwertungsmöglichkeiten, sondern ebenso vorteilhafte Rechtsstellungen sonstiger Art, wie beispielsweise unrichtige Eintragungen im Grundbuch, ein Erbschein, ein Testamentsvollstreckerzeugnis und Urkunden, denen gewisse Rechtswirkungen zukommen oder aber unter ungünstigen Umständen zukommen können, aber auch die Stellung eines Forderungsprätendenten bezüglich eines hinterlegten Geldbetrages (BGH GRUR 2012, 417 Rn. 36 - gewinn.de unter Hinweis auf BGHZ 109, 240, 244; BGH NJW-RR 1994, 847; vgl. auch Palandt-Sprau, a.a.O., § 812 Rn. 40).

    Diese Rechtsstellung muss der an dem hinterlegten Gegenstand nicht Berechtigte auf der Grundlage der Eingriffskondiktion durch Erklärung gegenüber dem Berechtigten oder dem Schuldner nicht nur im Falle einer förmlichen Hinterlegung aufgeben, sondern auch dann, wenn der Schuldner die Leistung an den materiell Berechtigten von der Zustimmung des weiteren Forderungsprätendenten abhängig macht, der wahre Berechtigte mithin nicht ohne die Zustimmung des anderen über sein Recht verfügen kann (BGH GRUR 2012, 417 Rn. 36 - gewinn.de unter Hinweis auf BGH NJW 1970, 643).

    Durch die Registrierung eines Domainnamens erwirbt der Inhaber der Internetadresse weder Eigentum am Domainnamen selbst noch ein sonstiges absolutes Recht, das ähnlich der Inhaberschaft an einem Immaterialgüterrecht verdinglicht wäre (BGH GRUR 2012, 417, Rn. 21 ff. - gewinn.de, vgl. auch BGH, GRUR 2008, 1099 Rn. 21 - afilias.de; GRUR 2009, 1055, Rn. 55 - airdsl).

    Eine derartige, rein faktische Ausschließlichkeit begründet kein absolutes Recht (vgl. BVerfG a.a.O., BGH GRUR 2012, 417 Rn. 23 - gewinn.de).

  • BGH, 19.02.2009 - I ZR 135/06

    Streit um Domainnamen ahd.de

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2016 - 20 U 55/15
    Hierfür ist es ausreichend, dass sie denselben Domainnamen für sich registrieren lassen wollen (BGH GRUR 2009, 685, Rn. 40 - ahd.de; Köhler/Bornkamm-Köhler, UWG, 33. Aufl., § 2 Rn. 111; Ohly/Sosnitza-Ohly, UWG, 6. Aufl., § 4 Rn. 10/85).

    Die Registrierung eines Domainnamens kann nur bei Vorliegen besonderer Umstände den Tatbestand einer unlauteren Mitbewerberbehinderung erfüllen (BGH GRUR 2009, 685, Rn. 41 - ahd.de).

    Ob man hiervon aus den vorstehend dargestellten grundsätzlichen Erwägungen zur Vergleichbarkeit der unberechtigten Erwirkung eines Dispute-Eintrags mit der unberechtigten Schutzrechtsabmahnung in ersterer stets eine gezielte Mitbewerberbehinderung erblicken will, weil es hierfür schlicht ausreichend ist, wenn das Eigeninteresse des Handelnden unter Berücksichtigung des Grundsatzes des Wettbewerbsfreiheit weniger schützenswert ist als die Interessen der übrigen Beteiligten und der Allgemeinheit (BGH GRUR 2009, 685 Rn. 41 - ahd.de; BGH GRUR 2014, 393, Rn. 42 - wetteronline.de), kann von daher offenbleiben.

  • BGH, 22.01.2014 - I ZR 164/12

    Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit sogenannter "Tippfehler-Domains"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2016 - 20 U 55/15
    Denn nach der Rechtsprechung des BGH kann durch die Benutzung eines Domainnamens ein Unternehmenskennzeichen nur erworben werden, wenn der Verkehr den Domainnamen als Herkunftshinweis versteht und darin nicht nur eine Adressbezeichnung sieht (BGH GRUR 2010, 156, Rn. 20 - EIFEL-ZEITUNG, vgl. auch Ströbele/Hacker-Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 5 Rn. 63 m.w.N. und BGH GRUR 2014, 393 Rn. 19 - wetteronline.de).

    Denn der Verkehr weiß, dass in vielen Fällen auch generische Domainnamen von einem bestimmten Anbieter kommerziell genutzt werden und wird deshalb auch beim Aufsuchen einer Internetseite mit einer generischen Internetadresse in Rechnung stellen, zum Angebot eines bestimmten Anbieters zu gelangen, so dass generischen Domainnamen wettbewerbsrechtlicher Schutz nach § 4 Nr. 4 n.F. bzw. § 4 Nr. 10 a.F. nicht grundsätzlich versagt werden kann (BGH GRUR 2014, 393 Rn. 41 - wetteronline.de).

    Ob man hiervon aus den vorstehend dargestellten grundsätzlichen Erwägungen zur Vergleichbarkeit der unberechtigten Erwirkung eines Dispute-Eintrags mit der unberechtigten Schutzrechtsabmahnung in ersterer stets eine gezielte Mitbewerberbehinderung erblicken will, weil es hierfür schlicht ausreichend ist, wenn das Eigeninteresse des Handelnden unter Berücksichtigung des Grundsatzes des Wettbewerbsfreiheit weniger schützenswert ist als die Interessen der übrigen Beteiligten und der Allgemeinheit (BGH GRUR 2009, 685 Rn. 41 - ahd.de; BGH GRUR 2014, 393, Rn. 42 - wetteronline.de), kann von daher offenbleiben.

  • OLG Köln, 17.03.2006 - 6 U 163/05

    Rechtsverletzung durch unberechtigten Dispute-Eintrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2016 - 20 U 55/15
    Der BGH hat insbesondere die zuvor vom OLG Köln (GRUR-RR 2006, 267) vertretene Ansicht, dass das Nutzungsrecht eines Domaininhabers mit dem berechtigten Besitz als sonstigem Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB vergleichbar sei, mit der überzeugenden Begründung abgelehnt, dass die Ausschließlichkeitsrechte des berechtigten Besitzers - anders als diejenigen des Inhabers eines Domainnamens - gerade nicht vertraglich begründet werden, sondern auf dem gesetzlich geregelten und gegenüber jedem Dritten wirkenden Besitzschutz gemäß den §§ 858 ff. BGB beruhen (BGH a.a.O., Rn. 25 - gewinn.de).
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2012 - 20 U 202/11

    Anspruch auf Löschung einer bestimmten Internet-Domain

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2016 - 20 U 55/15
    Vor diesem Hintergrund hält der Senat an seiner im Urteil vom 20.11.2012 (Az.: I-20 U 202/11) vertretenen entgegenstehenden Auffassung nicht fest.
  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 205/94

    Treuepflicht eines Minderheitsaktionärs; Ausübung des Stimmrechts für andere

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2016 - 20 U 55/15
    Selbst wenn - wie vorliegend beim Dispute-Antrag - das von der Beklagten als potentiellen Schädigerin angewandte Mittel oder der von ihr verfolgte Zweck für sich genommen von der Rechtsordnung nicht missbilligt werden, kann sich dennoch ein Verstoß gegen § 826 BGB ergeben, wenn das Mittel unter Berücksichtigung aller Einzelfallumstände völlig außer Verhältnis zu dem angestrebten Zweck steht (BGH NJW 1995, 1739; BeckOK-Spindler, BGB, 37. Edition, § 826 Rn. 6).
  • BGH, 24.04.2008 - I ZR 159/05

    afilias. de

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2016 - 20 U 55/15
    Durch die Registrierung eines Domainnamens erwirbt der Inhaber der Internetadresse weder Eigentum am Domainnamen selbst noch ein sonstiges absolutes Recht, das ähnlich der Inhaberschaft an einem Immaterialgüterrecht verdinglicht wäre (BGH GRUR 2012, 417, Rn. 21 ff. - gewinn.de, vgl. auch BGH, GRUR 2008, 1099 Rn. 21 - afilias.de; GRUR 2009, 1055, Rn. 55 - airdsl).
  • BGH, 07.03.1985 - III ZR 90/83

    Unlauteres Mittel - Gläubigerbefriedigung - Anspruchsvereitelung - Vereitelung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2016 - 20 U 55/15
    Auch die missbräuchliche Ausübung von legalen Rechtspositionen kann daher den Schadensersatz nach § 826 BGB begründen (BGH NJW 1978, 816 für die Rücksichtslosigkeit bei der Rechtsdurchsetzung; BGH WM 1985, 866, 868 f. für die Ausnutzung rechtlicher oder wirtschaftlicher Machtstellungen).
  • BVerfG, 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06

    Keine Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO bei umstrittenen,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2016 - 20 U 55/15
    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, wenn ihre Beantwortung zweifelhaft ist oder wenn zu ihr unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und die Frage höchstrichterlich noch nicht geklärt ist (BVerfG, NJW 2009, 572 Rn. 19; BGH a.a.O.; Musilak/Voit-Ball ZPO, 12. Aufl., § 543 Rn. 5; Beck"scher Online-Kommentar-Vorwerk/Wolf, ZPO, 19. Ed., § 543 Rn. 19, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 231/06

    airdsl

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2016 - 20 U 55/15
    Durch die Registrierung eines Domainnamens erwirbt der Inhaber der Internetadresse weder Eigentum am Domainnamen selbst noch ein sonstiges absolutes Recht, das ähnlich der Inhaberschaft an einem Immaterialgüterrecht verdinglicht wäre (BGH GRUR 2012, 417, Rn. 21 ff. - gewinn.de, vgl. auch BGH, GRUR 2008, 1099 Rn. 21 - afilias.de; GRUR 2009, 1055, Rn. 55 - airdsl).
  • BGH, 10.07.2014 - IX ZR 197/12

    Steuerberaterhaftung: Zulässigkeit einer Feststellungsklage des Mandanten auf

  • BGH, 12.03.2015 - I ZR 188/13

    Zulässigkeit der allgemeinen Markenrechtsbeschwerde - Uhrenankauf im Internet

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04

    Außendienstmitarbeiter - Kein Wettbewerbsverstoß durch bloßes Ausnutzen des

  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05

    EROS

  • BGH, 20.04.2010 - VIII ZR 254/09

    Genossenschaftswohnung: Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses mit dem Sohn des

  • BGH, 31.01.1978 - VI ZR 32/77

    Fluglotsenstreik - Gewerkschaftshaftung - § 826 BGB, Art. 9 Abs. 3 GG

  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

  • BVerfG, 24.11.2004 - 1 BvR 1306/02

    Verfassungsrechtlicher Schutz von Domains - ad-acta.de

  • BGH, 19.10.1987 - II ZR 9/87

    Handeln einer Bank bewußt zum Nachteil des Scheckausstellers; Schädigung der Bank

  • BGH, 12.03.2003 - IV ZR 278/01

    Zur Erstattungsfähigkeit von Pauschalvergütungen reiner Privatkliniken in der

  • BGH, 09.03.1989 - I ZR 189/86

    Forschungskosten; Ansprüche des Erstantragstellers gegen den Nachanmeldern auf

  • BGH, 18.06.2009 - I ZR 47/07

    EIFEL-ZEITUNG

  • BGH, 26.04.1994 - XI ZR 97/93

    Freigabeanspruch des Rechtsinhabers bei Hinterlegung zu Gunsten mehrerer

  • BGH, 05.11.2008 - I ZR 39/06

    Stofffähnchen

  • BGH, 29.11.1989 - VIII ZR 228/88

    Eignung von Freigabeklauseln zur Verhinderung einer Übersicherung

  • BGH, 09.07.2015 - I ZB 16/14

    BSA/DSA DEUTSCHE SPORTMANAGEMENTAKADEMIE - Markenlöschung wegen

  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 6/05

    Kinder II

  • BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98

    Haftung des Beschenkten gegenüber dem Entreicherten

  • OLG Braunschweig, 25.03.2021 - 2 U 35/20

    Erlangtes Etwas im Sinne der allgemeinen Eingriffskondiktion; Vermögenswerte

    Diese für den Beklagten vorteilhafte und vermögensrechtlich verwertbare Rechtsposition ähnelt einer Anwartschaft auf die Domainregistrierung und stellt ein "Etwas" im Sinne des § 812 Abs. 1 S. 1, 2. Alt. BGB dar (ebenso OLG Düsseldorf, Urteil v. 22.03.2016 - 20 U 55/15, MMR 2016, 399; Viehues in: Hoeren/Sieber/Holznagel, Multimediarecht, Teil 6 Domainrecht, Rn. 375; vgl. auch Koch, a. a. O., § 12 Rn. 353; Reinartz, GRUR-Prax 2012, 123).

    Entscheidend ist nur, ob dem Domainprätendenten, hier also dem Beklagten, ein namens- oder kennzeichenrechtlicher Unterlassungs- oder Löschungsanspruch gegen die Klägerin als Domaininhaberin zusteht (vgl. Viefhues, a. a. O., Rn. 340; OLG Düsseldorf, Urteil v. 22.03.2016, a. a. O.).

  • LG München I, 04.08.2023 - 21 O 6235/23

    Orphan Drug-Marktexklusivität - Eculizumab

    Anders als bei Domainnamen, bei denen eine aus einer bestimmten Bezeichnung gebildete Internetadresse aus technischen Gründen nur einmal vergeben werden kann (vgl. BGH GRUR 2002, 622, 624 - shell.de) und deswegen eine faktische Ausschließlichkeit besteht (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2016, 399, 402, Rn. 62 m.w.N.), ergibt sich die Ausschließlichkeit des Marktexklusivitätsrechts direkt aus der Verordnung 141/2000 und den ihr zugrundeliegenden gesetzgeberischen Wertungen (zu Gutachten Anlage AG 31, S. 6/7).
  • OLG Hamm, 20.03.2019 - 20 U 10/19

    Anspruch auf Rückzahlung von Versicherungsprämien

    Sie befand sich im Policenbegleitschreiben und damit im ersten Dokument, das der Versicherungsnehmer zur Kenntnis nimmt (vgl. zu diesem Aspekt Senat, Beschluss vom 06.05.2015 - 20 U 55/15, MMR 2016, 399, juris Rn. 20).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.05.2015 - I-20 U 55/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,41275
OLG Hamm, 06.05.2015 - I-20 U 55/15 (https://dejure.org/2015,41275)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.05.2015 - I-20 U 55/15 (https://dejure.org/2015,41275)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Mai 2015 - I-20 U 55/15 (https://dejure.org/2015,41275)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    VVG § 5a Abs. 1 a.F.
    Anforderungen an die Belehrung über das Widerspruchsrecht bei Abschluss einer Kapitallebensversicherung nach dem sog. Policenmodell

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13

    VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite

    Auszug aus OLG Hamm, 06.05.2015 - 20 U 55/15
    Vorgaben zum zivilrechtlichen Zustandekommen des Versicherungsvertrages enthielten die genannten Richtlinien nicht (BGH, VersR 2014, 1065, Juris-Rn. 21 ff).

    Treuwidrig und damit unzulässig ist widersprüchliches Verhalten aber u. a. dann, wenn für den anderen Teil bzw. Vertragspartner ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist, auf dessen Bestand er sich eingerichtet hat (vgl. BGH, WM 2014, 1575, Juris-Rn. 33 m.w.N.; ebenso Palandt/Grüneberg, BGB 73. Aufl. 2014, § 242, Rn. 55 f).

    Soweit der Kläger mit Verweis auf die gegen das Urteil des BGH vom 16.07.2014 (Az. IV ZR 73/13) erhobene Verfassungsbeschwerde die Aussetzung des Verfahrens gem. § 148 ZPO beantragt, fehlte es an der Vorgreiflichkeit dieses Verfahrens für die anstehende Entscheidung des Senats, wie das Landgericht bereits zutreffend ausgeführt hat.

  • OLG Frankfurt, 05.02.2015 - 3 U 149/13

    Ordnungsgemäßheit einer Widerspruchsbelehrung nach § 5 a VVG (a.F.)

    Auszug aus OLG Hamm, 06.05.2015 - 20 U 55/15
    Auch über die Rechtsfolgen des Widerspruchs war nach der gesetzlichen Regelung in § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG aF nicht weiter zu belehren (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 05. Februar 2015 - 3 U 149/13 -, Rn. 42, juris; OLG Karlsruhe aaO, Rn. 49).
  • BGH, 28.01.2004 - IV ZR 58/03

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerspruchsrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 06.05.2015 - 20 U 55/15
    Sie ist so gesondert zu präsentieren bzw. drucktechnisch so stark hervorzuheben, dass sie dem Versicherungsnehmer nicht entgehen könnte, selbst wenn er nicht nach einer Widerspruchsmöglichkeit sucht, etwa durch Farbe, Schriftart bzw. -größe, durch Einrücken, Einrahmen oder in sonstiger Weise (vgl. BGH, VersR 2004, 497, Juris-Rn. 18; OLG Karlsruhe, OLG Reprt Süd, 6/2015 Anm. 5; OLG Oldenburg, VersR 2002, 1133, Juris-Rn. 21).
  • OLG Oldenburg, 31.01.2001 - 2 U 265/00

    Rentenversicherung; Versicherungsbeitrag; Rückzahlungsanspruch; Wirksamkeit;

    Auszug aus OLG Hamm, 06.05.2015 - 20 U 55/15
    Sie ist so gesondert zu präsentieren bzw. drucktechnisch so stark hervorzuheben, dass sie dem Versicherungsnehmer nicht entgehen könnte, selbst wenn er nicht nach einer Widerspruchsmöglichkeit sucht, etwa durch Farbe, Schriftart bzw. -größe, durch Einrücken, Einrahmen oder in sonstiger Weise (vgl. BGH, VersR 2004, 497, Juris-Rn. 18; OLG Karlsruhe, OLG Reprt Süd, 6/2015 Anm. 5; OLG Oldenburg, VersR 2002, 1133, Juris-Rn. 21).
  • BVerfG, 02.02.2015 - 2 BvR 2437/14

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch den BGH beim sogenannten

    Auszug aus OLG Hamm, 06.05.2015 - 20 U 55/15
    Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht die gegen das Urteil des BGH vom 16.07.2014 erhobene Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 02.02.2015 nicht angenommen, weil die Entscheidung des BGH nicht auf einem Verfassungsverstoß beruhe (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 02.02.2015 zu Az. 2 BvR 2437/14, Juris-Rn. 42).
  • OLG Köln, 03.05.2016 - 20 U 18/16

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei Abschluss eines

    Eine Belehrung über die Rechtsfolgen des Widerspruchs ist nach § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. - anders als etwa nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VVG n.F. - nicht erforderlich (ständige Rechtsprechung des Senats; s. ferner OLG Hamm, Beschl. v. 6. Mai 2015 - 20 U 55/15 -, juris-Rz. 22; OLG Bremen, Urt. v. 19. März 2015 - 3 U 34/14 -, juris-Rz. 57; OLG Frankfurt, Urt. v. 5. Februar 2015 - 3 U 149/13 -, juris-Rz. 42; OLG Karlsruhe, Urt. v. 15. Januar 2015 - 12 U 78/13 -, juris-Rz. 49; OLG Brandenburg, Urt. v. 5. November 2014 - 11 U 18/13 -, juris-Rz. 73; OLG Stuttgart, Urt. v. 31. Oktober 2013 - 7 U 129/13 -, juris-Rz. 34).
  • OLG Hamm, 26.06.2015 - 20 U 48/15

    Treuwidrigkeit eines Widerspruchs gegen den Abschluss einer

    Aus dem gleichen Grunde bedurfte es für die Wirksamkeit der Belehrung auch nicht eines gesonderten Hinweises auf die Rechtsfolgen des Widerspruchs (vgl. Senat, Beschl. v. 06.05.2015, 20 U 55/15, n.v.; OLG Frankfurt, Urt. v. 05.02.2015, 3 U 149/13, juris, Rn. 42).

    Damit verhält er sich nicht nur widersprüchlich, sondern angesichts der berechtigten Vermögensinteressen der Beklagten auch treuwidrig, wenn er sich nun nach jahrelanger Vertragserfüllung auf den Standpunkt stellt, es gebe keine wirksame vertragliche Bindung zwischen den Parteien (vgl. Senat, Urt. v. 24.06.2015, 20 U 255/13, n.v.; Beschl. v. 06.05.2015, 20 U 55/15, n.v.).

  • OLG Hamburg, 16.06.2020 - 9 U 35/20

    Rentenversicherungsvertrag im sog. Policenmodell: Drucktechnische Hervorhebung

    Insoweit darf nicht übersehen werden, dass sich die Belehrung in dem - hier nur dreiseitigen - Policenbegleitschreiben und damit im ersten Dokument findet, welches der Versicherungsnehmer bei Sichtung der Vertragsunterlagen üblicherweise zur Kenntnis nimmt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 06.05.2015 - I-20 U 55/15, juris Rn. 20; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 23.12.2014 - 11 U 107/13, juris Rn. 33).
  • OLG Köln, 15.07.2016 - 20 U 64/16

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer fondsgebundenen

    Eine Belehrung über die Rechtsfolgen des Widerspruchs ist nach § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. - anders als etwa nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VVG n.F. - nicht erforderlich (ständige Rechtsprechung des Senats; s. ferner OLG Hamm, Beschl. v. 6. Mai 2015 - 20 U 55/15 -, juris-Rz. 22; OLG Bremen, Urt. v. 19. März 2015 - 3 U 34/14 -, juris-Rz. 57; OLG Frankfurt, Urt. v. 5. Februar 2015 - 3 U 149/13 -, juris-Rz. 42; OLG Karlsruhe, Urt. v. 15. Januar 2015 - 12 U 78/13 -, juris-Rz. 49; OLG Brandenburg, Urt. v. 5. November 2014 - 11 U 18/13 -, juris-Rz. 73; OLG Stuttgart, Urt. v. 31. Oktober 2013 - 7 U 129/13 -, juris-Rz. 34).
  • OLG Hamm, 24.06.2015 - 20 U 255/13

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss einer

    Damit verhält er sich nicht nur widersprüchlich, sondern angesichts der berechtigten Vermögensinteressen der Beklagten bzw. ihrer Rechtsvorgängerin auch treuwidrig, wenn er sich nun nach jahrelanger Vertragserfüllung auf den Standpunkt stellt, es gebe keine wirksame vertragliche Bindung zwischen den Parteien (vgl. Senat, Beschl. v. 06.05.2015, 20 U 55/15, n.v.).
  • OLG Köln, 27.09.2019 - 20 U 137/18
    Eine Belehrung über die Rechtsfolgen des Widerspruchs (oder dessen Unterlassen) ist nach § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. - anders als etwa nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VVG n.F. - nicht erforderlich (ständige Rechtsprechung des Senats; s. ferner OLG Hamm, Beschl. v. 6. Mai 2015 - 20 U 55/15 -, juris-Rz. 22; OLG Bremen, Urt. v. 19. März 2015 - 3 U 34/14 -, juris-Rz. 57; OLG Frankfurt, Urt. v. 5. Februar 2015 - 3 U 149/13 -, juris-Rz. 42; OLG Karlsruhe, Urt. v. 15. Januar 2015 - 12 U 78/13 -, juris-Rz. 49; OLG Brandenburg, Urt. v. 5. November 2014 - 11 U 18/13 -, juris-Rz. 73; OLG Stuttgart, Urt. v. 31. Oktober 2013 - 7 U 129/13 -, juris-Rz. 34).
  • OLG Köln, 06.09.2018 - 20 U 83/18

    Erstattung der auf einen Versicherungsvertrag geleisteten Prämien

    Eine Belehrung über die Rechtsfolgen des Widerspruchs ist nach § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. - anders als etwa nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VVG n.F. - nicht erforderlich (ständige Rechtsprechung des Senats; s. ferner OLG Hamm, Beschl. v. 6. Mai 2015 - 20 U 55/15 -, juris-Rz. 22; OLG Bremen, Urt. v. 19. März 2015 - 3 U 34/14 -, juris-Rz. 57; OLG Frankfurt, Urt. v. 5. Februar 2015 - 3 U 149/13 -, juris-Rz. 42; OLG Karlsruhe, Urt. v. 15. Januar 2015 - 12 U 78/13 -, juris-Rz. 49; OLG Brandenburg, Urt. v. 5. November 2014 - 11 U 18/13 -, juris-Rz. 73; OLG Stuttgart, Urt. v. 31. Oktober 2013 - 7 U 129/13 -, juris-Rz. 34).
  • LG Hagen, 24.10.2018 - 10 O 31/18
    Der Kläger verhält sich nicht nur widersprüchlich, sondern angesichts der berechtigten Vermögensinteressen der Beklagten auch treuwidrig, wenn er sich nun nach jahrelanger Vertragserfüllung auf den Standpunkt stellt, es gebe keine wirksame vertragliche Bindung zwischen den Parteien (vgl. BGH, Urt. v. 24.06.2015, 20 U 255/13; Beschl. v. 06.05.2015, 20 U 55/15; OLG Hamm, Beschluss vom 26. Juni 2015 - I-20 U 48/15).
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