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   OLG Düsseldorf, 23.07.2013 - I-20 U 60/12   

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OLG Düsseldorf, 23.07.2013 - I-20 U 60/12 (https://dejure.org/2013,64847)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.07.2013 - I-20 U 60/12 (https://dejure.org/2013,64847)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Juli 2013 - I-20 U 60/12 (https://dejure.org/2013,64847)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einschränkungen des Markenrechts im Bereich der vergleichenden Werbung; Bezugnahme auf ein fremdes Kennzeichen für eine wirksame vergleichende Werbung; Angebotsformulierungen als Markenverletzungen; Verwirklichung des Merkmals der markenmäßigen Verwendung eines Zeichens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 18.06.2009 - C-487/07

    DER INHABER EINER MARKE KANN DIE VERWENDUNG EINER VERGLEICHSLISTE VERBIETEN, IN

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.07.2013 - 20 U 60/12
    Die Benutzung eines mit der Marke eines Mitbewerbers identischen Zeichens in einer vergleichenden Werbung zu dem Zweck, die von ihm angebotenen Waren oder Dienstleistungen zu identifizieren, stellt eine Benutzung im Sinne von Art. 5 Abs. 1 und Abs. 2 der Richtlinie 2008/95/EG (EU-Markenrichtlinie 2008) (= Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 RL 89/104/EWG) dar (EuGH, GRUR 2009, 756 Rn. 53 - L"Oréal/Bellure).

    Folglich sind, um den Schutz eingetragener Marken und die Verwendung vergleichender Werbung in Einklang zu bringen, Art. 5 Abs. 1 und Abs. 2 der Richtlinie 2008/95/EG und Art. 4 der Richtlinie 2006/114/ EG (EU-Werberichtlinie) (= Art. 3a RL 84/450/ EWG) dahin auszulegen, dass der Inhaber einer eingetragenen Marke nicht dazu berechtigt ist, die Benutzung eines mit seiner Marke identischen oder ihr ähnlichen Zeichens durch einen Dritten in einer vergleichenden Werbung zu verbieten, die sämtliche in Art. 4 der EU-Werberichtlinie genannten Zulässigkeitsbedingungen erfüllt (EuGH, GRUR 2008, 698 Rn. 45 - O2/Hutchison 3G; GRUR 2009, 756 Rn. 54 - L"Oréal/Bellure).

    Nach den Erwägungsgründen 14 und 15 der Richtlinie 2006/114/EG kann die Bezugnahme auf ein fremdes Kennzeichen für eine wirksame vergleichende Werbung unerlässlich sein; eine solche Bezugnahme verletzt das fremde Kennzeichenrecht dann nicht, wenn sie unter Beachtung der in der Richtlinie aufgestellten Bedingungen erfolgt und mit dem fremden Kennzeichen nur einer Abgrenzung der zu vergleichenden Produkte dient und damit die zwischen ihnen bestehenden Unterschiede objektiv herausstellt (vgl. EuGH, GRUR 2009, 756 Rn. 71 ff - L'Oréal/Bellure).

    Daher ist der Vorwurf einer unlauteren Rufausnutzung nur dann begründet, wenn über die Nennung des Kennzeichens hinaus zusätzliche Umstände hinzukommen (vgl. EuGH, GRUR 2009, 756 Rn. 77 - L'Oréal/ Bellure; BGH, GRUR 2011, 1158 Rn. 22 - Teddybär).

    Die Feststellung, ob die Benutzung eines Zeichens dessen Wertschätzung in unlauterer Weise ausnutzt, erfordert eine umfassende Beurteilung aller relevanten Umstände des Einzelfalls, wobei insbesondere das Ausmaß der Bekanntheit und des Grades der Unterscheidungskraft des Zeichens, der Grad der Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Zeichen, die Art der betroffenen Produkte und der Grad ihrer Nähe sowie die möglicherweise bestehende Gefahr der Verwässerung oder Verunglimpfung des Zeichens zu berücksichtigen sind (vgl. EuGH, GRUR 2009, 756 Rn. 44f - L'Oréal/Bellure).

    Die Verwendung eines Zeichens, das einem bekannten Zeichen ähnlich ist, nutzt dessen Ruf dann in unlauterer Weise aus, wenn dadurch versucht wird, sich in den Bereich der Sogwirkung des bekannten Zeichens zu begeben, um von seiner Anziehungskraft, seinem Ruf und seinem Ansehen zu profitieren und die wirtschaftlichen Anstrengungen des Inhabers dieses Zeichens zur Schaffung und Aufrechterhaltung des Image dieses Zeichens ohne finanzielle Gegenleistung auszunutzen (vgl. EuGH, GRUR 2009, 756 Rn. 77 - L'Oréal/Bellure).

    Dies unterscheidet den Fall im Übrigen von der Entscheidung "L'Oréal/ Bellure", wo das Konkurrenzprodukt minderwertig war, aber gleichwohl als Imitation des Originals beworben worden war, wobei die Übertragung des Prestigewertes durch die Verwendung einer ähnlichen Produktaufmachung zusätzlich befördert wurde (EuGH, GRUR 2009, 756 Rnrn. 46f, 77).

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 48/10

    Teddybär

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.07.2013 - 20 U 60/12
    Daher ist der Vorwurf einer unlauteren Rufausnutzung nur dann begründet, wenn über die Nennung des Kennzeichens hinaus zusätzliche Umstände hinzukommen (vgl. EuGH, GRUR 2009, 756 Rn. 77 - L'Oréal/ Bellure; BGH, GRUR 2011, 1158 Rn. 22 - Teddybär).

    Die Feststellung einer solchen Unlauterkeit erfordert daher die Abwägung zwischen den Interessen des Werbenden, des betroffenen Mitbewerbers und der Verbraucher, bei der die legitime Funktion der vergleichenden Werbung, die Verbraucher objektiv zu informieren, und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen sind (BGH, GRUR 2011, 1158 Rn. 23 - Teddybär).

    Der Werbende muss sich jedoch nicht auf die zur Identifikation unbedingt notwendigen Artikel- oder Bestellnummernnummern beschränken, sondern darf auch andere, mit höherem Aufmerksamkeitswert versehene Kennzeichen, wie Bildsymbole, übernehmen, wenn die Vorteile, die sich aus dieser Verhaltensweise nicht nur für den Werbenden, sondern auch für die Verbraucher und den Wettbewerb als solchen ergeben, den Nachteil, der sich für den Zeicheninhaber daraus ergeben kann, dass an Stelle der nach dem Gesagten zulässigen Bestellnummernübernahme eine Übernahme der Bildmotive erfolgt, überwiegen (vgl. BGH, GRUR 2011, 1158 Rn. 24 - Teddybär).

  • LG Düsseldorf, 14.03.2012 - 2a O 153/11

    Unterlassung der Benutzung der Marke "Swirl" mit einem vorangestellten "ähnlich"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.07.2013 - 20 U 60/12
    Die Beklagte beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 14. März 2012 - Aktenzeichen; 2a O 153/11 - die Klage abzuweisen;.

    im Wege der Anschlussberufung, das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 14. März 2012 (2a O 153/11) im Kostenpunkt abzuändern und die Kosten des Rechtsstreits insgesamt der Beklagten aufzuerlegen;.

  • KG, 04.03.2005 - 5 W 32/05

    Wettbewerbswidriger Auftritt eines Anbieters über die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.07.2013 - 20 U 60/12
    Die Entscheidung "Eye-Catcher" des Kammergerichts (MMR 2005, 315) ist durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs "Teddybär" überholt.
  • EuGH, 25.10.2001 - C-112/99

    Toshiba Europe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.07.2013 - 20 U 60/12
    Nach diesen Grundsätzen ist eine unlautere Rufausnutzung regelmäßig zu verneinen, wenn auf Artikelnummern von Produkten der Mitbewerber hingewiesen wird; denn ohne diese wird sich ein Vergleich schwerlich in der gebotenen Weise durchführen lassen (vgl. EuGH, GRUR 2002, 354 Rn. 59 - Toshiba/Katun).
  • EuGH, 08.04.2003 - C-44/01

    Pippig Augenoptik

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.07.2013 - 20 U 60/12
    Es ist der Zweck der vergleichenden Werbung, dem Verbraucher die Möglichkeit zu geben, aus dem Binnenmarkt den größtmöglichen Vorteil zu ziehen (EuGH, GRUR 2003, 533, 537, Tz 64 - Pippig Augenoptik).
  • EuGH, 23.02.2006 - C-59/05

    Siemens - Rechtsangleichung - Richtlinien 84/450/EWG und 97/55/EG - Vergleichende

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.07.2013 - 20 U 60/12
    Dasselbe gilt dann, wenn Bestellnummern von Mitbewerbern vollständig oder in ihrem Kern übernommen werden und hierauf in der Werbung hingewiesen wird, weil andernfalls diese Bestellnummern anhand von Vergleichslisten herausgesucht werden müssten und hierdurch der Wettbewerb zum Nachteil der Verbraucher und des Werbenden unangemessen erschwert würde (vgl. EuGH, GRUR 2006, 345 Rn. 26 - Siemens/VIPA).
  • OLG Hamburg, 28.06.2012 - 3 U 17/11

    Wettbewerbsverstoß: Vergleichende Werbung für ein Generikum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.07.2013 - 20 U 60/12
    Dort waren, worauf das Oberlandesgericht maßgeblich abgestellt hat, die Werbeadressaten hochspezialisierte Fachärzte, denen das vergleichende werbende Unternehmen als Herstellerin von Generika bekannt und die Zuordnung über Name und Wirkstoff möglich war (NJOZ 2013, 689, 692).
  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 100/99

    Fabergé; Begriff der Bekanntheit einer Marke

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.07.2013 - 20 U 60/12
    Das Zeichen "Z" ist ein bekanntes Zeichen; es ist einem bedeutenden Teil des betroffenen Publikums bekannt (vgl. BGH, GRUR 2002, 340, 341 - Fabergé).
  • OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 20 U 126/10

    Anspruch auf Unterlassung der Benutzung eines fremden Kennzeichens zum Zwecke des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.07.2013 - 20 U 60/12
    Ein Fall zulässiger Verwendung der Marken als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen, § 23 Nr. 2 MarkenG, sei nicht gegeben, die Beklagte sei auf die Benutzung der Zeichen zur Beschreibung ihrer Produkte nicht angewiesen, zur Zweckbestimmung genüge die Angabe des Staubsaugertyps (Senat, Urt. v. 30. Dez. 2010, I - 20 U 126/10, GRUR-RR 2011, 315).
  • BGH, 30.10.2003 - I ZR 236/97

    "Davidoff II"; Rechtsstellung des Inhabers einer Marke bei Verwendung eines

  • EuGH, 12.06.2008 - C-533/06

    O2 kann sich nicht auf ihre Markenrechte berufen, um die Benutzung eines

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.08.2012 - 20 U 60/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,59161
OLG Köln, 27.08.2012 - 20 U 60/12 (https://dejure.org/2012,59161)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.08.2012 - 20 U 60/12 (https://dejure.org/2012,59161)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. August 2012 - 20 U 60/12 (https://dejure.org/2012,59161)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Unterzeichnung fristwahrender Schriftsätze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 520 Abs. 2 S. 1; ZPO § 233; ZPO § 85 Abs. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.04.2007 - III ZB 109/06

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender

    Auszug aus OLG Köln, 27.08.2012 - 20 U 60/12
    Er muss aber nicht jeden zur Fristwahrung erforderlichen Arbeitsschritt persönlich ausführen, sondern ist grundsätzlich befugt, einfachere Verrichtungen zur selbstständigen Erledigung seinem geschulten Personal zu übertragen (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 935; NJW-RR 2007, 1429; NJW-RR 2008, 576; NJW-RR 2010, 998).

    Dies gilt auch für die Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes mittels eines Telefaxgerätes (BGH, NJW 2006, 1521; NJW-RR 2007, 1429; NJW-RR 2008, 576; NJW-RR 2010, 998).

  • BGH, 03.12.2007 - II ZB 20/07

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Überprüfung der Ausführung von Einzelanweisungen

    Auszug aus OLG Köln, 27.08.2012 - 20 U 60/12
    Er muss aber nicht jeden zur Fristwahrung erforderlichen Arbeitsschritt persönlich ausführen, sondern ist grundsätzlich befugt, einfachere Verrichtungen zur selbstständigen Erledigung seinem geschulten Personal zu übertragen (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 935; NJW-RR 2007, 1429; NJW-RR 2008, 576; NJW-RR 2010, 998).

    Dies gilt auch für die Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes mittels eines Telefaxgerätes (BGH, NJW 2006, 1521; NJW-RR 2007, 1429; NJW-RR 2008, 576; NJW-RR 2010, 998).

  • BGH, 20.10.2009 - VIII ZB 97/08

    Anrechnung einer Missachtung einer allgemeinen Anweisung einer sorgfältig

    Auszug aus OLG Köln, 27.08.2012 - 20 U 60/12
    Er muss aber nicht jeden zur Fristwahrung erforderlichen Arbeitsschritt persönlich ausführen, sondern ist grundsätzlich befugt, einfachere Verrichtungen zur selbstständigen Erledigung seinem geschulten Personal zu übertragen (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 935; NJW-RR 2007, 1429; NJW-RR 2008, 576; NJW-RR 2010, 998).

    Dies gilt auch für die Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes mittels eines Telefaxgerätes (BGH, NJW 2006, 1521; NJW-RR 2007, 1429; NJW-RR 2008, 576; NJW-RR 2010, 998).

  • BGH, 14.02.2006 - VI ZB 44/05

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung eines fristgebundenen

    Auszug aus OLG Köln, 27.08.2012 - 20 U 60/12
    Dies gilt auch für die Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes mittels eines Telefaxgerätes (BGH, NJW 2006, 1521; NJW-RR 2007, 1429; NJW-RR 2008, 576; NJW-RR 2010, 998).
  • BGH, 11.02.2003 - VI ZB 38/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus OLG Köln, 27.08.2012 - 20 U 60/12
    Er muss aber nicht jeden zur Fristwahrung erforderlichen Arbeitsschritt persönlich ausführen, sondern ist grundsätzlich befugt, einfachere Verrichtungen zur selbstständigen Erledigung seinem geschulten Personal zu übertragen (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 935; NJW-RR 2007, 1429; NJW-RR 2008, 576; NJW-RR 2010, 998).
  • BGH, 27.04.2010 - VIII ZB 84/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Kontrollpflicht des Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Köln, 27.08.2012 - 20 U 60/12
    Vielmehr darf er regelmäßig darauf vertrauen, eine ansonsten zuverlässig und sorgfältig arbeitende Bürokraft werde sie fehlerfrei erledigen (BGH, NJW-RR 2010, 1076, 1077).
  • LG Aachen, 24.02.2012 - 9 O 571/10

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Lebensversicherungsvertrag; Schadensersatz im

    Auszug aus OLG Köln, 27.08.2012 - 20 U 60/12
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 24.02.2012 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 571/10 - wird als unzulässig verworfen.
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