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   OLG Düsseldorf, 04.10.2005 - I-20 U 64/05   

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https://dejure.org/2005,3705
OLG Düsseldorf, 04.10.2005 - I-20 U 64/05 (https://dejure.org/2005,3705)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.10.2005 - I-20 U 64/05 (https://dejure.org/2005,3705)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Oktober 2005 - I-20 U 64/05 (https://dejure.org/2005,3705)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • aufrecht.de

    "Werbung" im Sinne des UWG meint nur die Absatzwerbung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Nachfragewerbung per E-Mail zulässig

  • stroemer.de

    FC Troschenreuth

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anbieten eines Online-Fußballspiels auf einer Webseite; Versendung von E-Mails mit werbendem Inhalt über das Internet; Bezeichnung einer Maßnahme als Werbung; Übersendung eines konkreten verbindlichen Vertragsangebots mit einer E-Mail; Aufforderung zur Abgabe eines ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; UWG § ... 5; ; UWG § 6; ; UWG § 7 Abs. 1; ; UWG § 7 Abs. 2; ; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 3; ; UWG § 7 Abs. 3 Nr. 2; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; Mediendienst-Staatsvertrag § 10 Abs. 2 Nr. 2; ; TeledienstG § 6 S. 1 Nr. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Anforderungen an eine hinreichende Bestimmtheit - "Werbung" im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Spam bei E-Mail-Werbung für Angebotsaufforderung

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Zu der Frage, ob das Werben um eine Dienstleistung den Tatbestand der unzulässigen E-Mail-Werbung erfüllt

  • beck.de (Leitsatz)

    Keine Gleichsetzung von Werbung und Wettbewerbshandlung nach UWG

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Spam bei E-Mail-Werbung für Angebotsaufforderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2006, 171
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01

    E-Mail-Werbung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.10.2005 - 20 U 64/05
    Der klagende Verein hält dies unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. März 2004 (GRUR 2004, 517 - E-Mail-Werbung) und die jetzige Regelung in § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG für wettbewerbswidrig und verlangt Unterlassung sowie Zahlung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten.

    Der nationale Gesetzgeber hat diese Norm - insoweit über den Richtlinientext (vgl. Köhler, a.a.O., § 7 UWG Rdnr. 69) und die frühere Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 2004, 1655) hinausgehend - auch auf Nichtverbraucher ausgedehnt.

    Der Bundesgerichtshof (NJW 2004, 1655 - E-Mail-Werbung) hat die Wettbewerbswidrigkeit der unverlangten Zusendung von E-Mails allein mit der großen Nachahmungsgefahr begründet, die zu einer "Überflutung" des E-Mail-Postfaches führe.

    Unter diesen Umständen ist die Mühe, einzelne E-Mails herauszusuchen, als vernachlässigenswert anzusehen (vgl. BGH NJW 2004, 1655 - E-Mail-Werbung).

    Die vom Kläger aufgegriffene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 2004, 1655 - E-Mail-Werbung) bezieht sich allein auf die Absatzwerbung.

  • BGH, 04.03.2004 - I ZR 221/01

    Direktansprache am Arbeitsplatz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.10.2005 - 20 U 64/05
    In seiner Entscheidung Direktansprache am Arbeitsplatz (NJW 2004, 2080) hat er, obwohl er an sich einen weiten Werbebegriff vertritt, die Versuche telefonischer Abwerbung von Arbeitnehmern beim Wettbewerber nicht an den Regeln über unangeforderte Telefonwerbung gemessen, ja diese Fallgruppe nicht einmal erwähnt, sondern davon losgelöst unter dem Gesichtspunkt der Belästigung geprüft.

    Ob eine unzumutbare Belästigung eintritt, ist nach den Umständen des Einzelfalles zu entscheiden, wobei dies allerdings der Bildung von Fallgruppen nicht von vornherein entgegen steht (vgl. BGH NJW 2004, 2080 - Direktansprache am Arbeitsplatz).

  • BGH, 04.05.2005 - I ZR 127/02

    "statt" -Preis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.10.2005 - 20 U 64/05
    Durch die gewählte Fassung würde nämlich die Entscheidung letztlich dem Vollstreckungsgericht überlassen, was nicht zulässig ist (zu den Anforderungen an eine hinreichende Bestimmtheit zuletzt BGH NJW 2005, 2550 - "statt"-Preis).
  • BGH, 24.02.2005 - I ZR 128/02

    Fördermittelberatung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.10.2005 - 20 U 64/05
    Sie bestehen daher nur dann, wenn das beanstandete Wettbewerbsverhalten des Beklagten zur Zeit seiner Begehung solche Unterlassungsansprüche begründet hat und diese Ansprüche auch auf der Grundlage der nunmehr geltenden Rechtslage noch gegeben sind (vgl. BGH NJW 2005, 2458 unter II.1. - Fördermittelberatung).
  • LG Kiel, 20.06.2000 - 8 S 263/99

    Kein Unterlassungsanspruch bei SPAM

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.10.2005 - 20 U 64/05
    a) Dabei ist allerdings sehr fraglich, ob eine "Werbung" bereits dann ausscheidet, wenn der Sendende mit der E-Mail ein konkretes verbindliches Vertragsangebot übersendet (so LG Kiel, NJW-RR 2001, 412; s. aber Ubber, in Harte/Henning, UWG § 7 Rdnr. 168; Härting, MDR 2000, 1332, 1333; Schmittmann, CR 2000, 851; Wolber/Eckhardt, DB 20002, 2582, 2584 f.; Weidert EWiR 2001, 135, 136).
  • BGH, 18.02.1993 - I ZR 219/91

    Faltenglätter - Bestimmtheit des Klageantrags; Irreführung/sonst

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.10.2005 - 20 U 64/05
    Die getroffene Wertung entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu einer ähnlichen Fallgestaltung (GRUR 1993, 565 - Faltenglätter), in der er die Formulierung "Beiträge, die inhaltlich Werbung sind" als zu unbestimmt angesehen hat, weil der Streit darüber den Kern des Rechtsstreits bildete.
  • BGH, 05.12.2002 - I ZR 115/00

    Stellenanzeige

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.10.2005 - 20 U 64/05
    Zwar wird in Deutschland der Begriff "Werbung" traditionell an sich weit verstanden (vgl. BGH GRUR 2003, 540 - Stellenanzeige).
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