Rechtsprechung
   OLG München, 24.06.2020 - 20 U 6415/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,16239
OLG München, 24.06.2020 - 20 U 6415/19 (https://dejure.org/2020,16239)
OLG München, Entscheidung vom 24.06.2020 - 20 U 6415/19 (https://dejure.org/2020,16239)
OLG München, Entscheidung vom 24. Juni 2020 - 20 U 6415/19 (https://dejure.org/2020,16239)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,16239) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VO (EG) Nr. 593/2008 Art. 9 Abs. 3; BGB § 275 Abs. 1, § 631 Abs. 1; LuftVG § 21 Abs. 2 S. 3, § 21a S. 2; AGG § 3 Abs. 2, § 21 Abs. 2
    Erbringung der Beförderungsleistung

  • rewis.io

    Erbringung der Beförderungsleistung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Ausländisches Gesetz / Einreiseverbot / AGG

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Alleingesellschafter; Anspruch; Beförderungsleistung; Beförderungspflicht; Botschaft; Diskriminierung; Einreise; Einreiseverbot; Entschädigung; Erfüllungsort; Flugbeförderung; Geldentschädigung; internationale Zuständigkeit; Leistungshindernis; Leistungserbringung; ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch israelischer Bürger auf Flugbeförderung mit Transitaufenthalt in arabischen Staaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Reiseportal darf Flug eines Israelis nach Kuwait stornieren

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Israeli darf in Kuwait nicht einreisen - Reiseportal durfte deshalb seinen Flug mit Zwischenstopp in Kuwait stornieren

  • reiserechtfuehrich.com (Kurzinformation)

    Einem ausländischen Gesetz, das Verträge mit israelischen Staatsangehörigen verbietet (hier: kuwaitisches Einheitsgesetz zum Israel-Boykott) ist in der Bundesrepublik Deutschland keine Wirkung zu verleihen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Einreiseverbot für israelische Staatsangehörige in Kuweit begründet Beförderungsverweigerung für Fluggesellschaft - Befreiung von Beförderungsleistung aufgrund tatsächlicher Unmöglichkeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 1061
  • MDR 2020, 1368
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 25.09.2018 - 16 U 209/17

    Flugbeförderung eines israelischen Staatsbürgers mit Zwischenstopp auf

    Auszug aus OLG München, 24.06.2020 - 20 U 6415/19
    In prozessualer Hinsicht ist Freising damit Erfüllungsort i.S.d. § 269 BGB, der zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte gem. § 29 ZPO führt (vgl. Thon, IPrax 2019, 301, 302; Mäsch, JuS 2019, 386, 387).

    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des OLG Frankfurt (Urteil vom 25.09.2018 - 16 U 209/17, juris Rn. 37 ff.) an, die auf breite Zustimmung in der rechtswissenschaftlichen Literatur gestoßen ist (vgl. Thon, IPRax 2019, 301, 304 f.; Mäsch, JuS 2019, 386, 387 f.; Führich, MDR 2019, 1285, 1286; BeckOGK-Riehm, Stand: 01.02.2020, § 275 BGB, Rn. 363; Mankowski, RIW 2019, 180, 182; Weller/Lieberknecht, JZ 2019, 317, 324 f.):.

    Denn das Forum kann fremdem Eingriffsrecht zwar die Anwendung versagen, die durch das Recht geschaffenen Fakten kann es aber nicht ignorieren, selbst wenn das ausländische Gesetz zu missbilligen ist (vgl. OLG Frankfurt, aaO, juris Rn. 50 ff.; Thon, IPRax 2019, 301, 305; Mäsch, JuS 2019, 386, 388; Führich, MDR 2019, 1285, 1286; BeckOGK-Riehm, aaO, § 275 BGB Rn. 364; Mankowski, RIW 2019, 180, 182; Mörsdorf, JZ 2018, 156, 159; MüKo-Ernst, 8. Aufl. 2019, § 275 BGB Rn. 44; Freitag, NJW 2018, 430, 433; a.A. Weller/Lieberknecht, JZ 2019, 317, 325, wonach das OLG Frankfurt die sich erst auf der Vollstreckungsebene stellenden Fragen vorweggenommen habe).

    Selbst wenn man der Ansicht des Klägers folgt, dass ein Staat aus der von ihm frei gewählten Organisationsform keine privatrechtlichen Vorteile ziehen darf (vgl. auch Freitag, NJW 2018, 430, 434 und ihm folgend Mäsch, JuS 2019, 386, 388), vermag dies vorliegend nichts daran ändern, dass sich die Beklagte hier auf das Vorliegen eines tatsächlichen Leistungshindernisses berufen kann.

    Denn vorliegend kann sich die Beklagte auf einen sachlichen Grund für die Nichtbeförderung des Klägers berufen, da sie - wie jede andere Fluggesellschaft auch daran gehindert ist - den Kläger oder einen anderen Passagier mit einem israelischen Pass auf einem Flug mit Zwischenlandung in K.-Stadt zu befördern (vgl. im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt, aaO, Rn. 74; a.A. Mäsch, JuS 2019, 386, 388).

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12

    HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung

    Auszug aus OLG München, 24.06.2020 - 20 U 6415/19
    Eine verdeckte unmittelbare Benachteiligung liegt nämlich nur dann vor, wenn nach einem scheinbar objektiven, nicht diskriminierenden Kriterium unterschieden wird, das jedoch in untrennbarem Zusammenhang mit einem in § 1 AGG genannten Merkmal steht und damit kategorial ausschließlich Träger eines Diskriminierungsmerkmals trifft (vgl. BAG, NZA 2014, 372, Rn. 46).
  • BGH, 17.02.1995 - V ZR 267/93

    Vertragsauslegung - Unmöglichkeit

    Auszug aus OLG München, 24.06.2020 - 20 U 6415/19
    Diese Teilunmöglichkeit steht hier der vollständigen Unmöglichkeit gleich, da nur die vollständige Leistung - Anschlussflug nach Sri Lanka und Rückflug über K.-Stadt nach München - dem Vertragszweck entspricht und die Teilleistung - Flug von München nach K.-Stadt - für den Kläger sinnlos wäre (vgl. BGH, Urteil vom 17.2.1995 - V ZR 267/93, juris Rn. 15).
  • EuGH, 18.10.2016 - C-135/15

    Nikiforidis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Auszug aus OLG München, 24.06.2020 - 20 U 6415/19
    Keine Sperrwirkung hat der EuGH dagegen hinsichtlich der Berücksichtigung ausländischer Eingriffsnormen als Tatsache angenommen (vgl. EuGH, Urteil vom 18.10.2016 - Rs. C-135/15, Nikiforidis, EuZW 2016, 940, 942, Rn. 51).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht