Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 13.03.2002 - 20 U 67/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auszahlungsverbot nach § 30 GmbH-Gesetz (GmbHG) bei Annahme einer Eigenkapitalersatzfunktion eines Darlehens; Erforderlichkeit einer zumindest zeitweisen Krise in einer Gesellschaft für die Annahme eines eigenkapitalersetzenden Darlehens; Bestehen einer eine ...
- Judicialis
GmbHG § 30; ; GmbHG § ... 30 Abs. 1; ; GmbHG § 31; ; GmbHG § 32; ; GmbHG § 32 a; ; GmbHG § 32 a Abs. 3 Satz 2; ; GmbHG § 32 b; ; DÜG § 1; ; ZPO § 4; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 712; ; ZPO § 712 Abs. 1; ; ZPO § 712 Abs. 1 Satz 1; ; InsO § 19 Abs. 2 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch des Gesellschafter-Gläubigers auf Rückzahlung eines Darlehens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 15.06.2001 - 12 O 82/01
- OLG Stuttgart, 13.03.2002 - 20 U 67/01
- OLG Schleswig, 13.03.2002 - 20 U 67/01
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 02.04.2001 - II ZR 261/99
Ermittlung der Überschuldung
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2002 - 20 U 67/01
Bei bis zum Inkrafttreten der InsO verwirklichten Tatbeständen liegt eine Überschuldung nach dem maßgeblichen zweigliedrigen Überschuldungsbegriff nur vor, wenn das Vermögen bei Ansatz von Liquidationswerten die bestehenden Verbindlichkeiten nicht decken würde (rechnerische Überschuldung) und die Finanzkraft der Gesellschaft mittelfristig nicht zur Fortführung des Unternehmens reicht (Fortbestehensprognose) (Anschluss BGHZ 119, 201, 214; BGH, ZIP 2001, 839).a) Die Darlegungs- und Beweislast für diese Voraussetzungen liegt bei der Gesellschaft, die sich zur Abwehr des Zahlungsanspruchs darauf beruft (Anschluss BGH ZIP 2001, 839).
Die Darlegungs- und Beweislast für diese Voraussetzungen liegt bei der Gesellschaft, die sich zur Abwehr des Zahlungsanspruchs darauf beruft (vgl. BGH ZIP 1999, 1524; ZIP 2001, 839).
Vielmehr liegt eine Überschuldung nach dem maßgeblichen zweigliedrigen Überschuldungsbegriff nur vor, wenn das Vermögen bei Ansatz von Liquidationswerten die bestehenden Verbindlichkeiten nicht decken würde (rechnerische Überschuldung) und die Finanzkraft der Gesellschaft mittelfristig nicht zur Fortführung des Unternehmens reicht (Fortbestehensprognose) (BGHZ 119, 201, 214; BGH, Urteil vom 2. April 2001 - II ZR 261/91, ZIP 2001, 839).
Zur Darlegung der rechnerischen Überschuldung ist vielmehr grundsätzlich die Vorlage eines Überschuldungsstatus erforderlich, mit dem ermittelt wird, ob das Vermögen der Gesellschaft bei Ansatz von Liquidationswerten unter Einbeziehung der stillen Reserven die bestehenden Verbindlichkeiten nicht deckt (st. Rspr.; vgl. etwa BGHZ 125, 141, 146; BGH ZIP 2001, 242; BGH ZIP 2001, 839 m.w.N.).
- BGH, 12.07.1999 - II ZR 87/98
Begriff der Krise; Darlegungs- und Beweislast der Gesellschaft in einem …
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2002 - 20 U 67/01
Die Darlegungs- und Beweislast für diese Voraussetzungen liegt bei der Gesellschaft, die sich zur Abwehr des Zahlungsanspruchs darauf beruft (vgl. BGH ZIP 1999, 1524; ZIP 2001, 839).Eine auf Kreditunwürdigkeit beruhende Krise liegt nach ständiger Rechtsprechung des BGH vor, wenn die Gesellschaft von dritter Seite einen zur Fortführung ihres Unternehmens erforderlichen Kredit zu marktüblichen Bedingungen nicht erhält und wenn sie deshalb ohne die Gesellschafterleistung liquidiert werden müsste (etwa BGH ZIP 1999, 1524 m.w.N.).
Ob nach Inkrafttreten von § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO zum 1.1.1999 etwas anderes gilt, hat der BGH bislang offengelassen (vgl. BGH ZIP 1999, 1524) und kann auch hier unentschieden bleiben.
- BGH, 13.07.1992 - II ZR 269/91
Eigenkapitalersatz durch Gesellschafterdarlehen - Überschuldung der GmbH
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2002 - 20 U 67/01
Bei bis zum Inkrafttreten der InsO verwirklichten Tatbeständen liegt eine Überschuldung nach dem maßgeblichen zweigliedrigen Überschuldungsbegriff nur vor, wenn das Vermögen bei Ansatz von Liquidationswerten die bestehenden Verbindlichkeiten nicht decken würde (rechnerische Überschuldung) und die Finanzkraft der Gesellschaft mittelfristig nicht zur Fortführung des Unternehmens reicht (Fortbestehensprognose) (Anschluss BGHZ 119, 201, 214; BGH, ZIP 2001, 839).Eine Unterbilanz genügt nicht (BGHZ 119, 201, 213).
Vielmehr liegt eine Überschuldung nach dem maßgeblichen zweigliedrigen Überschuldungsbegriff nur vor, wenn das Vermögen bei Ansatz von Liquidationswerten die bestehenden Verbindlichkeiten nicht decken würde (rechnerische Überschuldung) und die Finanzkraft der Gesellschaft mittelfristig nicht zur Fortführung des Unternehmens reicht (Fortbestehensprognose) (BGHZ 119, 201, 214; BGH, Urteil vom 2. April 2001 - II ZR 261/91, ZIP 2001, 839).
- BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99
Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach …
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2002 - 20 U 67/01
Es bedarf der Vorlage eines Überschuldungsstatus, in dem Rangrücktrittserklärungen nicht zu passivieren sind (Anschluss BGH ZIP 2001, 235).Erklärt ein Gläubiger für seine Forderungen einen Rangrücktritt sinngemäß dahingehend, er wolle wegen dieser Forderungen bis zur Abwendung einer Krise erst nach Befriedigung sämtlicher Gesellschaftsgläubiger und zugleich mit den Einlagerückgewähransprüchen seiner Mitgläubiger behandelt werden, so sind die von dieser Erklärung betroffenen Forderungen im Überschuldungsstatus nicht zu passivieren (BGH Zip 2001, 235).
- BGH, 18.12.2000 - II ZR 191/99
Eigenkapitalersetzende Gebrauchsüberlassung; Nachweis der Überschuldung
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2002 - 20 U 67/01
Zur Darlegung der rechnerischen Überschuldung ist vielmehr grundsätzlich die Vorlage eines Überschuldungsstatus erforderlich, mit dem ermittelt wird, ob das Vermögen der Gesellschaft bei Ansatz von Liquidationswerten unter Einbeziehung der stillen Reserven die bestehenden Verbindlichkeiten nicht deckt (st. Rspr.; vgl. etwa BGHZ 125, 141, 146; BGH ZIP 2001, 242; BGH ZIP 2001, 839 m.w.N.). - BGH, 21.02.1994 - II ZR 60/93
Verdeckte Sacheinlage durch Tilgung einer Darlehensforderung eines …
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2002 - 20 U 67/01
Zur Darlegung der rechnerischen Überschuldung ist vielmehr grundsätzlich die Vorlage eines Überschuldungsstatus erforderlich, mit dem ermittelt wird, ob das Vermögen der Gesellschaft bei Ansatz von Liquidationswerten unter Einbeziehung der stillen Reserven die bestehenden Verbindlichkeiten nicht deckt (st. Rspr.; vgl. etwa BGHZ 125, 141, 146; BGH ZIP 2001, 242; BGH ZIP 2001, 839 m.w.N.). - BGH, 28.06.1999 - II ZR 272/98
Pflicht des Gesellschafters zur Erhaltung der Liquidität der GmbH; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2002 - 20 U 67/01
Abgesehen davon würde der Rückzahlung des Darlehens auch im Falle einer solchen Qualifizierung lediglich die Anwendung der Rechtsprechungsregeln über die Behandlung eigenkapitalersetzender Darlehen entgegenstehen können, nachdem der Rückzahlungsanspruch aufgrund der vertraglichen Regelung fällig geworden ist (vgl. BGH ZIP 1999, 1263). - BGH, 30.11.1992 - II ZR 261/91
Anspruch einer Transportversicherung auf Schadensersatz aus abgetretenem Recht - …
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2002 - 20 U 67/01
Vielmehr liegt eine Überschuldung nach dem maßgeblichen zweigliedrigen Überschuldungsbegriff nur vor, wenn das Vermögen bei Ansatz von Liquidationswerten die bestehenden Verbindlichkeiten nicht decken würde (rechnerische Überschuldung) und die Finanzkraft der Gesellschaft mittelfristig nicht zur Fortführung des Unternehmens reicht (Fortbestehensprognose) (BGHZ 119, 201, 214; BGH, Urteil vom 2. April 2001 - II ZR 261/91, ZIP 2001, 839). - BGH, 27.11.2000 - II ZR 179/99
Eigenkapitalersetzende Wirkung bei Verbundenheit eines Gesellschafters mit dem …
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2002 - 20 U 67/01
Diese Ausnahmebestimmung gilt erst für Tatbestände, die nach Inkrafttreten dieser Vorschrift zum 24.04.1998 verwirklicht worden sind (BGH ZIP 2001, 115). - BGH, 21.03.1988 - II ZR 238/87
Anspruch des Kommanditisten einer GmbH & Co. KG auf Rückgewähr eines Darlehens
Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2002 - 20 U 67/01
Materieller Eigenkapitalcharakter kommt einem solchen Darlehen erst zu, wenn die Gesellschafter das Gesellschafterdarlehen nicht als bloßen Beitrag, sondern aufgrund einer über die bloße Darlehensgewährung hinausgehenden, von ihnen gemeinsam getragenen gesellschaftsrechtlichen Vereinbarung als Einlage behandeln (BGHZ 104, 33, 40 f;… Scholz-K.Schmidt, a.a.O. §§ 32 a, b Rdn. 87).
- OLG Hamburg, 25.06.2010 - 11 U 133/06
GmbH in der Insolvenz: Schlüssige Feststellung des Überschuldungsstatus durch den …
Der Kläger war berechtigt, zur schlüssigen Darlegung der Überschuldung das Aktivvermögen der Insolvenzschuldnerin unter Bewertung nach Liquidationsgesichtspunkten den Verbindlichkeiten gegenüber zu stellen (vgl. BGH vom 7.3.2005 - II ZR 138/03; OLG Stuttgart GmbHR 2002, 1072), da dies den Regelfall des § 19 Abs. 2 InsO darstellt.Der Kläger war berechtigt, zur schlüssigen Darlegung der Überschuldung das Aktivvermögen der Insolvenzschuldnerin unter Bewertung nach Liquidationsgesichtspunkten den Verbindlichkeiten gegenüber zu stellen (vgl. BGH vom 7.3.2005 - II ZR 138/03; OLG Stuttgart GmbHR 2002, 1072), da dies den Regelfall des § 19 Abs. 2 InsO darstellt.
- OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - 15 U 10/07
Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG wegen …
Zur Darlegung der rechnerischen Überschuldung ist vielmehr grundsätzlich die Vorlage eines Überschuldungsstatus erforderlich, mit dem ermittelt wird, ob das Vermögen der Gesellschaft bei Ansatz von Liquidationswerten unter Einbeziehung der stillen Reserven die bestehenden Verbindlichkeiten nicht deckt (BGH, Urteil vom 07.03.2005, II ZR 138/03, ZInsO 2005, 486, in: www.juris.de, Rz 6; BGH, Urteil vom 02.04.2001, II ZR 261/99, NZI 2001, 300; OLG Stuttgart, Urteil vom 13.03.2002, 20 U 67/01, GmbHR 2002, 1072, in: www.juris.de, Rz 44; MünchKomm-Stodolkowitz, InsO, 1. A., § 135 Rz 49).
Rechtsprechung
OLG Schleswig, 13.03.2002 - 20 U 67/01 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Annahme der Eigenkapitalersatzfunktion eines Darlehens; Auszahlungsverbot; Darlehen der Gesellschafter-Gläubiger trotz Kenntnis der Krise der Gesellschaft; Umqualifizierung des Darlehens; Kreditunwürdigkeit; Insolvenzreife; Zweigliedriger Überschuldungsbegriff; ...
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 15.06.2001 - 12 O 82/01
- OLG Schleswig, 13.03.2002 - 20 U 67/01
- OLG Stuttgart, 13.03.2002 - 20 U 67/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 02.04.2001 - II ZR 261/99
Ermittlung der Überschuldung
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Eigenkapitalersatz durch Gesellschafterdarlehen - Überschuldung der GmbH
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Begriff der Krise; Darlegungs- und Beweislast der Gesellschaft in einem …
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- BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99
Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach …
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Eigenkapitalersetzende Gebrauchsüberlassung; Nachweis der Überschuldung
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Verdeckte Sacheinlage durch Tilgung einer Darlehensforderung eines …
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Eigenkapitalersetzende Wirkung bei Verbundenheit eines Gesellschafters mit dem …
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Pflicht des Gesellschafters zur Erhaltung der Liquidität der GmbH; …
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Anspruch des Kommanditisten einer GmbH & Co. KG auf Rückgewähr eines Darlehens
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Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 13.11.2001 - 20 U 67/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach - 8 O 89/00
- OLG Düsseldorf, 13.11.2001 - 20 U 67/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.02.1996 - I ZR 9/94
Der meistverkaufte Europas - Spitzen-/Alleinstellungsbehauptung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2001 - 20 U 67/01
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei objektiv richtigen Angaben aber - neben der Annahme einer höheren Irreführungsquote - eine Interessenabwägung vorzunehmen (vgl. BGH GRUR 1996, 910, 912 - "Der meistverkaufte Europas" m.w.N.). - EuGH, 16.07.1998 - C-136/96
Scotch Whisky Association
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2001 - 20 U 67/01
Zur Frage, welche Verkehrskreise maßgebend sind, wenn eine bestimmte Angabe in der Werbung für Lebensmittel irreführend ist, hat der Europäische Gerichtshof ausgeführt, dass das nationale Gericht bei der Auslegung dieser und vergleichbarer Richtlinienbestimmungen darauf abzustellen habe, wie ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher die Angabe wahrscheinlich auffassen wird (GRUR Int. 1998, 797 - Gutspringenheide; vgl. auch OLG Nürnberg, OLGR 2000, 142, 143). - BGH, 22.06.1995 - I ZR 153/93
Frischkäsezubereitung - Wesentliche Beeinträchtigung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2001 - 20 U 67/01
Bei einem unterstellten Wettbewerbsverstoß bestünde die Gefahr, dass Mitbewerber die Werbung nachahmen (vgl." hierzu BGH GRUR 1995, 760 - Frischkäsezubereitung).
- OLG Köln, 02.04.2004 - 6 U 1/03
Irreführende Angaben über Fruchtaufstrich - "ohne Kochen hergestellt"
Insbesondere gebieten die abweichenden Entscheidungen des LG Mönchengladbach - 8 O 89/00 - und des OLG Düsseldorf - 20 U 67/01 - nicht die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung.