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   OLG Düsseldorf, 09.06.2009 - I-20 U 87/08   

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OLG Düsseldorf, 09.06.2009 - I-20 U 87/08 (https://dejure.org/2009,25390)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.06.2009 - I-20 U 87/08 (https://dejure.org/2009,25390)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Juni 2009 - I-20 U 87/08 (https://dejure.org/2009,25390)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeichen "TÜV" hat Unterscheidungskraft; Unterscheidungskraft des Zeichens "TÜV"; Verwendung der Begriffe "Privater TÜV", "Erster privater TÜV" und "TÜV-Dienstleistungen" als Verletzung von Marken- und Kennzeichenrechten

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • OLG Stuttgart, 27.07.2006 - 2 U 108/05

    Markenrechtsverletzung: Wortgleiche Verwendung einer bekannten Sportwagenmarke

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.06.2009 - 20 U 87/08
    Dabei beurteilt sich der Verletzungstatbestand der Benutzung einer bekannten Marke nach den vier möglichen Verletzungserfolgen, nämlich der Aufmerksamkeitsausbeutung, der Rufausbeutung, der Rufschädigung oder der Verwässerung (BGH, GRUR-RR 2007, 313, 315 - CARRERA).

    Deren Voraussetzung, dass das besondere Maß an Aufmerksamkeit ausgenutzt wird, das mit der Verwendung der bekannten Marke verbunden ist, ist bei der identischen oder ähnlichen Benutzung einer bekannten Marke zu dem Zweck, die mit ihrer Verwendung verbundene Aufmerksamkeit auszubeuten, regelmäßig gegeben, von einer Unlauterkeit i.S.d. § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG ist in dem Fall auszugehen (BGH, GRUR-RR 2007, 313, 315 - CARRERA).

    Bei einer wortgleichen Verwendung liegt ein solcher Imagetransfer nahe (BGH, GRUR-RR 2007, 313, 315 - CARRERA).

  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 121/01

    d-c-fix/CD-FIX

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.06.2009 - 20 U 87/08
    Das Tatbestandsmerkmal des Verstoßes gegen die guten Sitten in § 23 Nr. 2 MarkenG ist richtlinienkonform auszulegen, in Übereinstimmung mit Art. 6 Abs. 1 Markenrichtlinie ist danach von einer Unlauterkeit der Verwendung der angegriffenen Bezeichnung auszugehen, wenn die Benutzung den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel nicht entspricht (BGH, GRUR 2004, 600, 602 - d-c-fix/CD-FIX).

    Insoweit kommt es entscheidend darauf an, ob der Inanspruchgenommene auf eine Benutzung des Zeichens zur Beschreibung seiner Waren angewiesen ist und keine andere Bezeichnung wählen kann, die aus dem Schutzbereich des Markenrechts herausführt (BGH, GRUR 2004, 600, 602 - d-c-fix/CD-FIX).

  • BGH, 05.06.2008 - I ZR 96/07

    Zerknitterte Zigarettenschachtel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.06.2009 - 20 U 87/08
    Zwar erstreckt sich der Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG auch auf Wirtschaftswerbung, Voraussetzung ist aber, dass diese einen wertenden meinungsbildenden Inhalt hat (BVerfGE 71, 162, 175 - Arztwerbung; BGH, GRUR 2008, 1124, 1125 - Zerknitterte Zigarettenschachtel; OLG Köln, a.a.O. - Deutschland sucht den Superstar).
  • BGH, 09.06.2005 - I ZR 279/02

    Telefonische Gewinnauskunft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.06.2009 - 20 U 87/08
    Die Verpflichtung zur Unterlassung trifft auch den Beklagten zu 2. Der Geschäftsführer einer fremde Zeichen verletzenden Firma hat für diese Rechtsverletzung ebenfalls einzustehen, wenn er entweder selbst die verletzende Verwendung des Zeichens veranlasst oder diese pflichtwidrig nicht verhindert hat (Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 14 Rn. 205; OLG München, GRUR-RR 2003, 169, 170 - ARTDECO; zum Wettbewerbsrecht: BGH, GRUR 2005, 1061, 1064 - Telefonische Gewinnauskunft; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl., § 8 Rn. 2.20).
  • OLG München, 06.06.2002 - 29 U 5490/01

    Zur Verwechslungsgefahr bei Umstellung der Zeichenbestandteile

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.06.2009 - 20 U 87/08
    Die Verpflichtung zur Unterlassung trifft auch den Beklagten zu 2. Der Geschäftsführer einer fremde Zeichen verletzenden Firma hat für diese Rechtsverletzung ebenfalls einzustehen, wenn er entweder selbst die verletzende Verwendung des Zeichens veranlasst oder diese pflichtwidrig nicht verhindert hat (Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 14 Rn. 205; OLG München, GRUR-RR 2003, 169, 170 - ARTDECO; zum Wettbewerbsrecht: BGH, GRUR 2005, 1061, 1064 - Telefonische Gewinnauskunft; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl., § 8 Rn. 2.20).
  • BGH, 10.05.1974 - I ZR 80/73
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.06.2009 - 20 U 87/08
    Wer ein Zeichen gebrauchen will, muss sich gewissenhaft davon überzeugen, dass er kein besseres Recht eines anderen verletzt (BGH, GRUR 1974, 735, 737 - Pharmamedan).
  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.06.2009 - 20 U 87/08
    Zwar erstreckt sich der Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG auch auf Wirtschaftswerbung, Voraussetzung ist aber, dass diese einen wertenden meinungsbildenden Inhalt hat (BVerfGE 71, 162, 175 - Arztwerbung; BGH, GRUR 2008, 1124, 1125 - Zerknitterte Zigarettenschachtel; OLG Köln, a.a.O. - Deutschland sucht den Superstar).
  • EuGH, 17.03.2005 - C-228/03

    OHNE INHABER DER MARKE ZU SEIN, DARF EIN DRITTER DIESE BENUTZEN, UM AUF DIE

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.06.2009 - 20 U 87/08
    Die Benutzung der Marke entspricht den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel dann nicht, wenn sie den Wert der Marke dadurch beeinträchtigt, dass sie deren Unterscheidungskraft oder deren Wertschätzung in unlauterer Weise ausnutzt (EuGH, GRUR 2005, 509, 513 - Gilette/LA-Laboratories).
  • EuGH, 12.06.2008 - C-533/06

    O2 kann sich nicht auf ihre Markenrechte berufen, um die Benutzung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.06.2009 - 20 U 87/08
    Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs "O2/Hutchison 3G" (GRUR 2008, 698 ff) betrifft ausdrücklich nur den in Art. 5 Abs. 1 lit. b der Markenrichtlinie normierten Fall, also § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG.
  • BGH, 14.01.1999 - I ZR 149/96

    Big Pack

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.06.2009 - 20 U 87/08
    Die Kriterien des § 23 MarkenG sind bei Unlauterkeitsbeurteilung nach §§ 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG, 15 Abs. 3 MarkenG mit zu berücksichtigen; § 23 MarkenG geht in dieser auf und hat insoweit keinen eigenständigen Anwendungsbereich (BGH, GRUR 1999, 992, 994 - BIG PACK; Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 14 Rn. 185).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-408/01

    DER INHABER EINER BEKANNTEN MARKE KANN DIE BENUTZUNG EINES ÄHNLICHEN ZEICHENS,

  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

  • OLG Köln, 06.02.2009 - 6 U 147/08

    "Deutschland sucht das hässlichste Jugendzimmer": Möbeldiscounter zu Unterlassung

  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 100/99

    Fabergé; Begriff der Bekanntheit einer Marke

  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 230/99

    Defacto.de

  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 159/02

    Lila-Postkarte - Keine Markenrechtsverletzung durch Satire

  • BGH, 28.05.1998 - I ZB 33/95

    "Fläminger"; Prägung des Gesamteindrucks eines Zeichens durch eine weniger

  • LG Düsseldorf, 06.03.2008 - 37 O 51/07

    Anwendung des § 23 Nr. 2 MarkenG steht Bindung des Verletzungsgerichts an die

  • BGH, 10.04.1970 - I ZR 121/68

    Klage des Vereins "Gesellschaft zur Weserklause" auf Schutz des

  • BGH, 30.10.2003 - I ZR 236/97

    "Davidoff II"; Rechtsstellung des Inhabers einer Marke bei Verwendung eines

  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

  • BGH, 21.11.1996 - I ZR 149/94

    "NetCom"; Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils

  • BGH, 26.06.1997 - I ZR 56/95

    "Immo-Data"; Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils

  • LG Düsseldorf, 28.03.2018 - 2a O 190/17
    Denn ein an sich nichtssagender Begriff kann nur dann in der Art einer Gattungsbezeichnung verwandt werden, wenn es sich um ein bekanntes Zeichen handelt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.06.2009 - I-20 U 87/08 - Rn. 32).

    Denn diese besteht bereits seit Jahrzehnten nicht mehr und dem angesprochenen Verkehr, zu dem die Kammermitglieder zählen, ist bekannt, dass die Hauptuntersuchung auch von Dritten durchgeführt wird (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.06.2009 - I-20 U 87/08 - Rn. 46), auch wenn ihm deren geschäftliche Bezeichnungen nicht bekannt sein sollten.

    Dies stünde im Widerspruch zu § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG, der bekannten Marken gerade einen noch weiter gehenden Schutz als über die Verwechslungsgefahr nach Nr. 2 der Vorschrift geben will (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 09. Juni 2009 - I-20 U 87/08 -, Rn. 46).

  • LG Düsseldorf, 08.04.2020 - 2a O 162/19
    Denn ein an sich nichtssagender Begriff kann nur dann in der Art einer Gattungsbezeichnung verwandt werden, wenn es sich um ein bekanntes Zeichen handelt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.06.2009 - I-20 U 87/08 - Rn. 32).
  • LG Düsseldorf, 19.02.2020 - 2a O 162/19
    Denn ein an sich nichtssagender Begriff kann nur dann in der Art einer Gattungsbezeichnung verwandt werden, wenn es sich um ein bekanntes Zeichen handelt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.06.2009 - I-20 U 87/08 - Rn. 32).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.03.2009 - I-20 U 87/08   

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https://dejure.org/2009,8603
OLG Hamm, 27.03.2009 - I-20 U 87/08 (https://dejure.org/2009,8603)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.03.2009 - I-20 U 87/08 (https://dejure.org/2009,8603)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. März 2009 - I-20 U 87/08 (https://dejure.org/2009,8603)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Eintrittspflicht des betrieblichen Haftpflichtversicherers für Schäden durch die Verlötung von Kaltwasserleitungen im Weichlötverfahren

  • Judicialis

    AHB § 1 Abs. 3; ; AHB § 1 Ziff. 3; ; AHB § 4 I; ; AHB § 4 I Abs. 1; ; AHB § 4 I Nr. 6 Abs. 3; ; AHB § 4 I Nr. 6 b; ; VOB/B § ... 13 Nr. 5; ; VOB/B § 13 Nr. 7; ; VVG § 1 Abs. 1 S. 1; ; VVG § 149 a.F.; ; VVG § 150 Abs. 1 a.F.; ; ZPO § 447; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 291

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AHB § 1 Nr. 3
    Eintrittspflicht des betrieblichen Haftpflichtversicherers für Schäden durch die Verlötung von Kaltwasserleitungen im Weichlötverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebshaftpflichtversicherung - Wann muss der Versicherer Freilegungskosten für die Neuerstellung eines Gewerks tragen?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sind Mängelbeseitigungsnebenkosten gedeckte Vermögensschaden? (IBR 2012, 1222)

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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Rostock, 31.05.2019 - 4 U 17/16

    Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungsschutz für Mängelbeseitigungsnebenkosten

    Dies genügt für das Eingreifen der den Erfüllungsausschluss gemäß Ziff. 1.2 AHB weitgehend einschränkenden und daher dieser vorgehenden (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 27. März 2009 - I-20 U 87/08, juris Rn. 54) Mängelbeseitigungsnebenkostenklausel.
  • LG Berlin, 13.12.2011 - 7 O 446/10

    Betriebshaftpflichtversicherung eines Gewerbebetriebs u.a. für

    So hat der BGH bei einem auf Rohrinstallation beschränkten Auftrag einen Folgeschaden im Sinne der hiesigen Klausel in der durch Rohrbrüche verursachten Durchfeuchtung der Wände gesehen, die auf unzureichender Rohrverbindung beruhte (vgl. BGH, Beschl. v. 16.06.2010 - IV ZR 92/09 -, RuS 2011, 284, zitiert nach juris; Urt. v. 20.11.1990 - IV ZR 229/89 - VersR 1991, 293).

    Insofern hat auch der BGH - wie bereits dargestellt (aa) - zu der hier einschlägigen Klausel ausgeführt, dass bedingungsgemäßer Folgeschaden auch die durch die Rohrbrüche bei fehlerhafter Leistungsverlegung verursachte Durchfeuchtung der Wände sein kann (vgl. BGH, Urt. v. 16.06.2010 - IV ZR 92/09 - RuS 2011, 284, zitiert nach juris; Urt. v. 20.11.1990 - IV ZR 229/89).

    Der BGH ist damit der Vorinstanz (OLG Hamm, Urt. v. 27.03.2009 - I 20 U 87/08, 20 U 87/08 - RuS 2011, 284, zitiert nach juris: Rz. 50) gefolgt, die auch und gerade die Beseitigung von Nachbesserungsbegleitschäden für erstattungsfähig erachtete, weil diese Arbeiten die eigentliche Mängelbeseitigung vor- und nachbereiteten und durch damit verbundene Eingriffe in die unbeschädigte Substanz die Vermögensposition der Auftraggeberin verschlechterte und zum Vermögensschaden führte.

    Zwar stellt die mangelhafte Herstellung einer Sache einen Vermögensschaden dar, den der Eigentümer erlitten hat (vgl. BGH, Urt. v. 16.06.2010 - IV ZR 92/09 - RuS 2011, 284, zitiert nach juris).

  • LG Saarbrücken, 09.09.2013 - 14 O 322/12

    Betriebshaftpflichtversicherung: Sachlicher und zeitlicher Umfang des

    Eine Einschränkung erfährt § 4 I Nr. 6 Abs. 3 AHB außerdem durch die in § 6.4 BB-Betriebshaftpflicht vereinbarte "Mangelbeseitigungsnebenkosten-Klausel" (dazu BGH, Beschl. v. 16. Juni 2010 - IV ZR 92/09, RuS 2011, 284; von Rintelen, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, a.a.O., § 26 Rn. 177).

    Damit handelt es sich um sog. Mängelbeseitigungsnebenkosten, die nicht das Erfüllungsinteresse im Sinne von § 4 I Nr. 6 Abs. 3 AHB betreffen, sondern vielmehr nach § 6.4 BB-Betriebshaftpflicht ausdrücklich in den Versicherungsschutz einbezogen sind (vgl. BGH, Beschl. v. 16. Juni 2010 - IV ZR 92/09, RuS 2011, 284;LG Berlin, Urt. v. 13. Dezember 2011 - 7 O 446/10, juris).

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