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   OLG Düsseldorf, 24.11.1998 - 20 U 89/98   

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https://dejure.org/1998,5673
OLG Düsseldorf, 24.11.1998 - 20 U 89/98 (https://dejure.org/1998,5673)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.11.1998 - 20 U 89/98 (https://dejure.org/1998,5673)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. November 1998 - 20 U 89/98 (https://dejure.org/1998,5673)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1076
  • NJW-RR 2002, 144 (Ls.)
  • MDR 1999, 258
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 15.03.2001 - I ZR 337/98

    Anwaltsrundschreiben

    Das Berufungsgericht hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen und diesen die Kosten des Rechtsstreits, die nach dem Urteil des Landgerichts zu einem Viertel von den Klägern zu tragen waren, von Amts wegen in voller Höhe auferlegt (OLG Düsseldorf MDR 1999, 258).
  • OLG Düsseldorf, 05.11.2002 - 20 U 105/02

    Zulässigkeit der Werbung eines Rechtsanwalts; Untersuchung einer Vielzahl von

    a) Der Senat hat allerdings (MDR 1999, 258) die Verteilung von Rundschreiben als auf die Erteilung eines einzelnen Auftrages gerichtet angesehen, wenn dieser sich mit einem speziellen Thema befasste und an einen bestimmten Personenkreis verteilt wurde, von dem der Rechtsanwalt annahm, dieser Personenkreis werde sich für dieses Thema interessieren.

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts, die letztlich seiner Entscheidung zugrunde liegt, ist durch § 43b BRAO nicht die gezielte Werbung um Mandate (so noch Senat MDR 1999, 258), sondern nur die auf die Erteilung eines Auftrages im Einzelfall gerichtete Werbung verboten (vgl. auch BGH NJW 2002, 2642 - Vanity-Nummer).

  • OLG Braunschweig, 12.09.2002 - 2 U 24/02

    Beratungserteilung; Berufspflichtverletzung; berufswidrige Werbung;

    Anders verhält es sich hingegen, wenn die Werbemaßnahme eine zielgerichtete Ausrichtung auf Personen enthält, die zum angesprochenen Themenkreis einen konkreten Beratungs- oder Vertretungsbedarf haben, oder wenn die auf bestimmte rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten abzielende Werbeinformation in einen als Aufforderung zur direkten Aufnahme eines Beratungskontakts hinauslaufenden Hinweis mündet (OLG Düsseldorf 22.09.1997 NJW-RR 1999, 136; 24.11.1998 NJW-RR 1999, 1076, 1077 f.).
  • OLG Düsseldorf, 22.02.2000 - 20 U 95/99

    Zulässigkeit der Werbung eines Rechtsanwalts für juristisches

    Die in der Werbung eines Rechtsanwalts aufgestellten Behauptungen, dass für ein "Juristisches Forderungsmanagement" das "übliche Handwerkszeug eines routinierten, zivilrechtlich ausgerichteten" Anwalts nicht ausreiche, und dass er sich durch den Besuch von Seminaren, Vortragsveranstaltungen und Hinzuziehung von Fachliteratur (insoweit) fortgebildet habe, stellen eine gemäß § 1 UWG unzulässige Eigenwerbung dar, da sie sich des Mittels einer Selbstanpreisung bedienen, um auf die Adressaten einzuwirken und die Grenze des zu einer sachlichen Unterrichtung des Verkehrs Erforderlichen überschreiten (im Anschluss an Senat, Urt. v. 24.11.1998 - 20 U 89/98, OLGR Düsseldorf 1999, 233 = NJW-RR 1999, 1076).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 05.05.2009 - 2 Ta 36/09
    Eine anwaltliche Werbung, die diesen Unterschied nicht (mehr) erkennen läßt, ist berufswidrig und zugleich wettbewerbswidrig im Sinne von § 1 UWG (vgl. auch Senat NJW-RR 1999, 1076, 1077 m.w.N.).
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