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   OLG Düsseldorf, 19.10.2004 - I-20 U 91/04   

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https://dejure.org/2004,2724
OLG Düsseldorf, 19.10.2004 - I-20 U 91/04 (https://dejure.org/2004,2724)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.10.2004 - I-20 U 91/04 (https://dejure.org/2004,2724)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Oktober 2004 - I-20 U 91/04 (https://dejure.org/2004,2724)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Verbandsklage; Werbung für rezeptfreie Arzneimittel; Begriff "Zuwendungen und sonstige Werbegaben"

  • Judicialis

    HWG § 1; ; HWG § 7; ; HW... G § 7 Abs. 1; ; HWG § 7 Abs. 1 Nr. 2 lit. a); ; HWG § 7 Abs. 1 S. 1 a.F.; ; HWG § 7 Abs. 1 S. 1, letzte Alt.; ; ZugabeVO § 1 Abs. 2 lit. b); ; UWG § 1 a.F.; ; UWG § 4 Nr. 11 n.F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rabattverbot für Arzneimittel nach Neufassung des § 7 HWG

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung Produktwerbung-Imagewerbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht - Rabatt-Coupons für den OTC-Bereich ohne bestimmten Arzneimittelbezug sind zulässig

  • arzneimittelrecht-aktuell.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Neuere Entscheidungen zur Werbung im Bereich des Medizinrechts

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 38/00

    Zugabenbündel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2004 - 20 U 91/04
    aa) Die Voraussetzungen von § 1 HWG sind nach der Rechtsprechung nur dann erfüllt, wenn der Empfänger die Werbung "in einen Zusammenhang mit einem oder mit mehreren bestimmten Arzneimitteln setzt" (so BGH NJW-RR 1990, 1451 - Fortbildungs-Kassetten - unter II.2.b); vgl. auch BGH GRUR 2002, 1088 - Zugabenbündel - unter II.2.a (2) a.E.).

    Auch der Bundesgerichtshof (GRUR 2002, 1088 - Zugabenbündel) geht insoweit ersichtlich von der Weitergeltung der Grundsätze zu § 7 HWG a.F. aus.

    So hat es der Bundesgerichtshof (GRUR 2002, 1088 unter II.2.a) (2) - Zugabenbündel) als eine hinreichende Verknüpfung zwischen Zuwendung und bestimmtem Arzneimittel nicht ausreichen lassen, wenn der Apotheker allgemein anlässlich der Einlösung des Rezepts Zugaben gewährt (anders noch Gröning, a.a.O., unter Hinweis auf OLG Köln PharmaR 1995, 167).

  • OLG Hamburg, 26.02.2004 - 3 U 142/03

    Zum Verstoß gegen §§ 1 , 7 HWG bei Ankündigung eines Barrabatts der nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2004 - 20 U 91/04
    Jedoch geht der Gesetzgeber von einer Anwendung der Vorschrift auf Rabatte aus, wenn er in § 7 Abs. 1 Nr. 2 lit. a) HWG n.F. Rabatte nur in bestimmten - hier nicht vorliegenden - Fällen gestattet (vgl. OLG Hamburg, WRP 2004, 790 - AirView).

    Der Rabatt bezieht sich nicht auf ein bestimmtes Mittel oder bestimmte abgrenzbare Mittel (wie dies in der vom Antragsteller herangezogenen Entscheidung des OLG Hamburg [WRP 2004, 790 - AirView] der Fall war; das Gericht geht zudem auf die Problematik nicht ein), sondern auf alle rezeptfreien Medikamente.

  • BGH, 21.06.1990 - I ZR 240/88

    Fortbildungs-Kassetten - HWG - Werbegabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2004 - 20 U 91/04
    aa) Die Voraussetzungen von § 1 HWG sind nach der Rechtsprechung nur dann erfüllt, wenn der Empfänger die Werbung "in einen Zusammenhang mit einem oder mit mehreren bestimmten Arzneimitteln setzt" (so BGH NJW-RR 1990, 1451 - Fortbildungs-Kassetten - unter II.2.b); vgl. auch BGH GRUR 2002, 1088 - Zugabenbündel - unter II.2.a (2) a.E.).
  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 99/07

    DeguSmiles & more

    Die teilweise auch in der Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf WRP 2005, 135, 136 ; OLG Naumburg GRUR-RR 2006, 336 f. = WRP 2006, 132), vor allem aber im Schrifttum (Fezer/Reinhart, UWG, § 4-S4 Rdn. 429; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl., § 4 Rdn. 11.135; MünchKomm.UWG/Köber, Anh. §§ 1-7 E Rdn. 31; Auerbach, PZ 2004, 552, 554; Kieser, PharmR 2004, 129, 132 f.; Mand, A&R 2006, 54, 56; Purnhagen, MedR 2006, 315, 319; Kappes, WRP 2009, 250, 252) vertretene gegenteilige Auffassung, nach der eine produktbezogene Werbung nur bei Zuwendungen für einzelne oder abgegrenzte Teile des Sortiments vorliegt, Zuwendungen auf alle Produkte des Gesamtsortiments dagegen als unternehmensbezogene Werbung einzustufen sind, vernachlässigt demgegenüber den Zweck der Regelung des § 7 HWG.
  • OLG Naumburg, 26.08.2005 - 10 U 16/05

    Internetapotheke, die für jedes Rezept einen Wertgutschein auslobt, verstößt

    Gegenstand einer Zuwendung oder Werbegabe im Sinne des § 7 Abs. 1 HWG kann jeder zuwendungsfähige wirtschaftliche Vorteil sein (vgl. BGH GRUR 1990, 1041 - 1042 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf WRP 2005, 135 - 136 zitiert nach juris).

    Nach Sinn und Zweck der Vorschrift ist erforderlich, dass der Empfänger der Leistung einen unmittelbaren Bezug zu einem oder mehreren bestimmten Arzneimitteln herstellt und die unentgeltliche Verteilung der Werbegaben deren Herstellern zuordnet, da nur dann die Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung besteht, die das Gesetz verhindern will (vgl. BGH GRUR 1990, 1041 - 1042 "Fortbildungskassetten" zitiert nach juris; BGH GRUR 2002, 1088-1091 "Zugabebündel" zitiert nach juris; OLG Düsseldorf WRP 2005, 135 - 136 zitiert nach juris).

    Dem Gesetzesanwendungsbereich des § 7 Abs. 1 HWG unterfällt damit allein die produkt- und leistungsbezogene Absatzwerbung, die dadurch gekennzeichnet wird, dass der Verkauf eines bestimmten oder mehrerer bestimmter Medikamente im Sinne des § 1 HWG unmittelbar gefördert wird, während eine Unternehmens- bzw. Imagewerbung ohne konkreten Produktbezug nicht den gesetzlichen Beschränkungen des Heilmittelwerbegesetzes unterliegt (vgl. BGH GRUR 2002, 1088 - 1091 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf WRP 2005, 135 - 136; Gröning, Heilmittelwerberecht, Stand 1998, § 7 HWG Rdn. 4, Rdn. 11; Nordemann, Wettbewerbsrecht - Markenrecht, 10. Aufl., Erstes Kapitel, Rdn. 572).

    Bezieht sich die angekündigte Zuwendung jedoch - wie hier - nicht auf ein bestimmtes Arzneimittel oder bestimmte abgrenzbare Mittel, so kann die Gefahr einer unzulässigen Beeinflussung des Verbrauchers durch eine unsachgemäße Anreizwirkung als gering eingeschätzt werden, weil die von dem Gutscheinsystem ausgehende Anreizwirkung diffuser ausgestaltet ist (vgl. OLG Düsseldorf WRP 2005, 135 - 136 zitiert nach juris), sie kann daher insgesamt vernachlässigt werden.

  • OLG Hamburg, 25.03.2010 - 3 U 126/09

    Wettbewerbsverstoß: Bonusangebote der niederländischen Versandapotheke DocMorris

    Im Zusammenhang mit Händlerwerbung ist die Ansicht, § 7 Abs. 1 HWG untersage unterschiedslos lediglich Zuwendungen mit unmittelbarem Bezug zu einem oder mehreren bestimmten Heilmitteln (vgl. OLG Naumburg, GRUR-RR 2006, 336 f. - Einkauf-Gutschein), so dass eine Zuwendung für nur abstrakt, etwa als rezeptfrei beschriebene Medikamente nicht erfasst werde (vgl. OLG Düsseldorf, WRP 2005, 135, 136), verschiedentlich verworfen worden.
  • OLG Köln, 22.11.2013 - 6 U 91/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines kostenlosen Fahrdienstes durch den

    Wann der danach erforderliche Produktbezug vorliegt, wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte teilweise differenziert gesehen: Einerseits wird Produktbezug bereits angenommen, wenn sich die Werbemaßnahme auf das gesamte Sortiment eines Anbieters bezieht (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2005, 393 - Barrabatt für Hörgeräte; so auch für einen Sonderfall OLG Saarbrücken, GRUR-RR 2008, 84, 86 - Ärztebroschüre); andererseits wird der Bezug zu einem bestimmten Produkt verlangt (OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2005, 137, 138).
  • KG, 11.04.2008 - 5 U 189/06

    Wettbewerbsrecht: Werbung eines Apothekers mit einem Kundenbindungssystem in Form

    ( OLG Düsseldorf WRP 2005, 135 ).
  • OLG Frankfurt, 31.05.2007 - 6 U 157/06

    Heilmittelwerbung: Anspruch auf Unterlassung der Ankündigung und Gewährung

    Das gilt nach Auffassung des erkennenden Senats (vgl. bereits GRUR-RR 05, 393; insoweit a.A. OLG Düsseldorf WRP 05, 135) unabhängig davon, dass die Beklagte die Prämien nicht nur für einzelne, sondern für alle bei ihr erhältlichen Medizinprodukte sowie sonstige Erzeugnisse ankündigt und gewährt.
  • OLG Köln, 17.07.2015 - 6 U 189/14
    Wann der danach erforderliche Produktbezug vorliegt, wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte teilweise differenziert gesehen: Einerseits wird Produktbezug bereits angenommen, wenn sich die Werbemaßnahme auf das gesamte Sortiment eines Anbieters bezieht (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2005, 393 - Barrabatt für Hörgeräte; so auch für einen Sonderfall OLG Saarbrücken, GRUR-RR 2008, 84, 86 - Ärztebroschüre); andererseits wird der Bezug zu einem bestimmten Produkt verlangt (OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2005, 137, 138).
  • OLG Hamburg, 19.02.2009 - 3 U 225/06

    Wettbewerbsverstoß einer ausländischen Versandapotheke: Anwendbarkeit deutschen

    Im Zusammenhang mit Händlerwerbung ist die Ansicht, § 7 Abs. 1 HWG untersage unterschiedslos lediglich Zuwendungen mit unmittelbarem Bezug zu einem oder mehreren bestimmten Heilmitteln (vgl. OLG Naumburg, GRUR-RR 2006, 336 f. - Einkauf-Gutschein), so dass eine Zuwendung für nur abstrakt, etwa als rezeptfrei beschriebene Medikamente nicht erfasst werde (vgl. OLG Düsseldorf, WRP 2005, 135, 136), verschiedentlich verworfen worden.
  • OLG München, 02.07.2009 - 29 U 4587/08

    Unlauterer Wettbewerb: Bonusversprechen einer Versandapotheke für zuzahlungsfreie

    Im Zusammenhang mit Händlerwerbung ist die Ansicht, § 7 Abs. 1 HWG untersage unterschiedslos lediglich Zuwendungen mit unmittelbarem Bezug zu einem oder mehreren bestimmten Heilmitteln (vgl. OLG Naumburg GRUR-RR 2006, 336 f. - Einkauf-Gutschein; Gröning, Heilmittelwerberecht, Bd. I, 2. Ergänzungslieferung 2005, § 7 Rz. 11), so dass eine Zuwendung für nur abstrakt, etwa als rezeptfrei beschriebene Arzneimittel nicht erfasst sei (vgl. OLG Düsseldorf WRP 2005, 135 [136]), verschiedentlich verworfen worden.
  • OLG München, 22.03.2007 - 29 U 5300/06

    Geld verdienen auf Rezept

    Im Zusammenhang mit Händlerwerbung ist die Ansicht, § 7 Abs. 1 HWG untersage unterschiedslos lediglich Zuwendungen mit unmittelbarem Bezug zu einem oder mehreren bestimmten Heilmitteln (vgl. OLG Naumburg GRUR-RR 2006, 336 f. - Einkauf-Gutschein; Gröning, Heilmittelwerberecht, Bd. I, 2. Ergänzungslieferung 2005, § 7 Rz. 11), so dass eine Zuwendung für nur abstrakt, etwa als rezeptfrei beschriebene Medikamente nicht erfasst sei (vgl. OLG Düsseldorf WRP 2005, 135 [136]), verschiedentlich verworfen worden.
  • OLG Naumburg, 09.06.2006 - 10 U 13/06

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Rabattsystems einer Apotheke -

  • OLG Frankfurt, 30.06.2005 - 6 U 53/05

    Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Barrabatt beim Kauf eines Hörgeräts

  • OLG Saarbrücken, 13.06.2007 - 1 U 81/07

    Unlauterer Wettbewerb: Werbung eins Arzneimittelversenders gegenüber Ärzten mit

  • OLG Hamburg, 07.04.2005 - 3 U 176/04

    Ankündigung eines Barrabatts gestaffelt nach dem Lebensalter des Patienten beim

  • LG München I, 13.08.2008 - 1 HKO 8390/07

    Wettbewerbsverstoß: Bonusgewährung im grenzüberschreitenden Versandhandel mit

  • LG Ulm, 16.01.2007 - 10 O 157/06

    Die Besonderheiten im Arzneimittelbereich bzw. der Werbung im Gesundheitswesen

  • LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 220/13
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