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OLG Hamm, 03.12.1999 - 20 U 93/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Hausratversicherung; Versicherungsnehmer; Wasserschaden; Wasserleitung; Neuwert; Wiederbeschaffungswert; Schadensersatz; Verjährung; Verjährungsfrist; Versicherungsfall
- Judicialis
VHB 95 § 26; ; VHB 95 § 28 Nr. 1 Abs. 2 der; ; VVG § 12 Abs. 3; ; ZPO § 523; ; ZPO § 282 Abs. 1; ; ZPO § 296 Abs. 2
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Darlegungslast und Verjährungshemmung bei Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Hausratversicherer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 16.04.1999 - 1 O 45/99
- OLG Hamm, 03.12.1999 - 20 U 93/99
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 18.04.1980 - 20 U 263/79
Auszug aus OLG Hamm, 03.12.1999 - 20 U 93/99
Zwar wird die Verjährung eines mit Zugang der Leistungsablehnung fällig gewordenen Versicherungsanspruchs gehemmt, wenn der Versicherer später zu erkennen gibt, daß er die Frage seiner Leistungspflicht wieder als offen betrachtet und daher erneut abschließend entscheiden will (Senat, Urteil vom 18.04.1980 20 U 263/79).
- OLG Dresden, 11.03.2010 - 4 U 846/09
Leitungswasserversicherung; Kausalität; Reserveursache; Verjährung
Zwar wird die Verjährung eines mit Zugang der Leistungsablehnung fällig gewordenen Versicherungsanspruchs gehemmt, wenn der Versicherer später zu erkennen gibt, dass er die Frage seiner Leistungspflicht wieder als offen betrachtet und daher erneut abschließend entscheiden will (OLG Hamm RuS 2000, 118).