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   OLG Karlsruhe, 17.12.1999 - 20 UF 170/98   

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https://dejure.org/1999,10102
OLG Karlsruhe, 17.12.1999 - 20 UF 170/98 (https://dejure.org/1999,10102)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.12.1999 - 20 UF 170/98 (https://dejure.org/1999,10102)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Dezember 1999 - 20 UF 170/98 (https://dejure.org/1999,10102)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 1587 f ff.; ; VAHRG § 1 Abs. 2; ; VAHRG § 1 Abs. 3 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1587f ff.; VAHRG § 1 Abs. 2, Abs. 3 b
    Durchführung des Versorgungsausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versorgungsausgleich; Realteilung; Erweitertes Splitting; Abwägung; Unangemessene Benachteiligung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.08.1998 - XII ZB 100/96

    Absehen von Ausgleich durch Realteilung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.1999 - 20 UF 170/98
    Auf die - zugelassene - weitere Beschwerde hat der BGH mit Beschluß vom 19.08.1998 - veröffentlicht in FamRZ 1999, 158 - die Sache an den Senat zurückverwiesen.

    Dazu gehört der Vergleich der durch Realsplitting bewirkten Versorgungslage mit derjenigen, die aufgrund der anderen in Betracht kommenden Ausgleichsformen bestünde (BGH, FamRZ 1999, 158).

    In diese Abwägung sind auch die Interessen des ausgleichspflichtigen Antragstellers einzubeziehen (BGH, FamRZ 1999, 158).

  • BGH, 10.09.1997 - XII ZB 31/96

    Zulässigkeit des Versorgungsausgleichs durch Realteilung durch privatrechtlich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.1999 - 20 UF 170/98
    Es ist daher so zu entscheiden, als ob diese Ausgleichsform nicht bestünde (BGH, FamRZ 1997, 1470).

    Die in der Versorgungsregelung vorgesehene Realteilung steht dem Anspruch nicht entgegen, weil sie wegen Unbilligkeit nicht zum Zug kommt (BGH, FamRZ 1997, 1470).

  • BGH, 12.04.1989 - IVb ZB 84/85

    Ende des Anspruchs auf Ausgleichsrente

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.1999 - 20 UF 170/98
    c) Ohne Bedeutung für die Abwägung ist, daß der Anspruch auf schuldrechtliche Ausgleichsrente beim Tod des Antragstellers erlischt (BGH, FamRZ 1989, 950).
  • OLG Karlsruhe, 08.05.1996 - 20 UF 101/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.1999 - 20 UF 170/98
    Der Senat hat durch Beschluß vom 08.05.1996 (II, 113 ff.) - veröffentlicht in FamRZ 1996, 1555 - die Beschwerde zurückgewiesen.
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