Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 28.10.2016 - 20 UF 81/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Deutsches Notarinstitut
FamFG §§ 47, 62, 118; BGB § 1902; ZPO §§ 51, 579 Abs. 1 Nr. 4
Verfahrensrechtliche Vertretung eines Beteiligten durch einen wirksam bestellten Betreuer - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der Vertretung eines Ehegatten im Ehescheidungsverfahren durch den gerichtlich eingesetzten Betreuer
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 47 FamFG, § 62 FamFG, § 118 FamFG, § 1902 BGB, § 51 ZPO
Wiederaufnahme eines güterrechtlichen Verfahrens: Nichtigkeitsklage bei Vertretung eines Ehegatten durch einen vom rechtswidrig bestellten Betreuer bevollmächtigten Rechtsanwalt - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vertretung im Gerichtsverfahren durch einen rechtswidrig bestellten Betreuer; kein Wiederaufnahmegrund
- rechtsportal.de
Wirksamkeit der Vertretung eines Ehegatten im Ehescheidungsverfahren durch den gerichtlich eingesetzten Betreuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Vertretung im Gerichtsverfahren durch einen rechtswidrig bestellten Betreuer
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Vertretung eines Beteiligten durch einen wirksam bestellten Betreuer
Verfahrensgang
- AG Pforzheim - 6 F 139/13
- AG Pforzheim, 25.03.2015 - 5 F 139/13
- OLG Karlsruhe, 28.10.2016 - 20 UF 81/15
Papierfundstellen
- NJW 2017, 415
- MDR 2017, 53
- FamRZ 2017, 653
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 10.10.2008 - 1 BvR 1415/08
Verletzung von Art 19 Abs 4 durch die Versagung von Rechtsschutz gegen die …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2016 - 20 UF 81/15
Allerdings stellt die gerichtliche Bestellung eines Betreuers für die unter Betreuung gestellte Person einen gewichtigen Eingriff in das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit gem. Art. 2 Abs. 1 GG - und im Fall fehlender Rechtmäßigkeit eine gewichtige Grundrechtsverletzung - dar (BVerfG FamRZ 2008, 2260; BVerfG NJW 2010, 3360).Anderes ergibt sich nicht aus § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG und der Entscheidung des BVerfG vom 10.10.2008 (FamRZ 2008, 2260).
Art. 19 Abs. 4 GG gebietet es, ein Rechtsschutzinteresse für die Prüfung des Grundrechtseingriffs auf seine Rechtmäßigkeit auch dann anzunehmen, wenn sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt erledigt hat (BVerfG FamRZ 2008, 2260).
- OLG Karlsruhe, 13.08.2013 - 11 Wx 63/13
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2016 - 20 UF 81/15
Auf die weitere Beschwerde stellte das Oberlandesgericht Karlsruhe durch Beschluss vom 13.08.2013 - 11 Wx 63/13 - fest, dass die Betreuerbestellung vom 16.04.2009 rechtswidrig war, da die der Betreuerbestellung zu Grunde liegenden Gutachten unzureichend gewesen seien; bei der Erstellung der Gutachten sei nicht die Möglichkeit eines wahren Kerns der Anschuldigungen des Antragstellers gegen seine Ehefrau, die selbst die Betreuerbestellung zur Vertretung des Antragstellers im Zugewinnausgleichsverfahren wegen seiner Prozessunfähigkeit beantragt hatte (1 XVII 60/09 - 49), in Erwägung gezogen worden.Die Akten des Amtsgerichts Pforzheim 5 F 301/06 mit OLG 20 UF 131/10 und AG Pforzheim 1 XII 60/09 mit LG Karlsruhe 11 T 228/09 und OLG Karlsruhe 11 Wx 63/13 waren beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
b) Die Vertretung durch den vom Betreuer bevollmächtigten Rechtsanwalt S. war auch nicht deshalb "nicht nach Vorschrift der Gesetze", weil diese wirksame Vertretung nach der im betreuungs- bzw. vormundschaftsgerichtlichen Rechtsmittelverfahren mit Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe 13.8.2013 (11 Wx 63/13) ausdrücklich getroffenen Feststellung ihre Grundlage in einer rechtswidrigen Betreuungsanordnung hatte.
- BVerfG, 26.11.2009 - 1 BvR 339/09
Beschränkung von Rechtsmitteln gegen Stimmrechtsentscheidung des Rechtspflegers …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2016 - 20 UF 81/15
Dem steht jedoch das ebenfalls als Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips mit Verfassungsrang ausgestattete Gebot der Rechtssicherheit und namentlich das Interesse der Rechtssuchenden, dass strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit abschließend geklärt werden (BVerfG NJW 1993, 1635; BVerfG NJW-RR 2010, 1063), gegenüber. - BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 2579/08
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Materiell und formell fehlerhafte …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2016 - 20 UF 81/15
Allerdings stellt die gerichtliche Bestellung eines Betreuers für die unter Betreuung gestellte Person einen gewichtigen Eingriff in das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit gem. Art. 2 Abs. 1 GG - und im Fall fehlender Rechtmäßigkeit eine gewichtige Grundrechtsverletzung - dar (BVerfG FamRZ 2008, 2260; BVerfG NJW 2010, 3360). - BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92
Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2016 - 20 UF 81/15
Dem steht jedoch das ebenfalls als Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips mit Verfassungsrang ausgestattete Gebot der Rechtssicherheit und namentlich das Interesse der Rechtssuchenden, dass strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit abschließend geklärt werden (BVerfG NJW 1993, 1635; BVerfG NJW-RR 2010, 1063), gegenüber.
- BGH, 10.12.2020 - V ZB 128/19
Teilungsversteigerungsverfahren: Zustellung des Zuschlagsbeschlusses an den trotz …
c) Dagegen bewirkt die gerichtliche Bestellung des Prozesspflegers auch dann eine gesetzmäßige Vertretung im Sinne des § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO, wenn der Verfahrensbeteiligte von vornherein prozessfähig war oder er während des Verfahrens prozessfähig wird (…vgl. Stein/Jonas/Jacoby, ZPO, 23. Aufl., § 57 Rn. 15;… Käck, Der Prozeßpfleger, 1990, S. 101; vgl. zur Betreuung OLG Karlsruhe, FamRZ 2017, 653, 654;… BeckOK ZPO/Fleck [1.12.2020], § 579 Rn. 6;… Musielak/Voit/Musielak, ZPO, 17. Aufl., § 579 Rn. 5;… PG/Meller-Hannich, ZPO, 12. Aufl., § 579 Rn. 9; kritisch Dunz, NJW 1961, 441, 443). - BGH, 22.10.2019 - VI ZB 51/18
Formgültige Unterschrift unter Schriftsatz bei hinreichend individuellen und …
Eine Klärung der Identität und Postulationsfähigkeit zu einem späteren Zeitpunkt ist nur zulässig, wenn bis zum Fristablauf klar ist, dass eine Unterschrift vorliegt, die von einem Rechtsanwalt stammt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2016 - KVZ 53/15, MDR 2017, 53 Rn. 6;… vom 26. Oktober 2011 - IV ZB 9/11, juris Rn. 6;… vom 26. April 2012 - VII ZB 83/10, NJW-RR 2012, 1139 Rn. 9 und 11;… vom 25. September 2012 - VIII ZB 22/12, NJW 2013, 237 Rn. 14; vgl. auch BGH…, Urteil vom 11. November 2005 - XI ZR 398/04, MDR 2006, 283, juris Rn. 17 und 19). - OLG Frankfurt, 26.11.2021 - 26 U 65/21
Herausgabe einer notariellen Vollmachtsurkunde
Anders als etwa im Falle des § 1698a Abs. 1 Satz 2 BGB kommt es dabei auf einen guten Glauben des anderen Teils nicht an; dieser wird selbst dann geschützt, wenn er die etwaigen Mängel des Beschlusses kennt (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.10.2016 - 20 UF 81/15 -, NJW 2017, 415, 417;… Feskorn in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 47 FamFG, Rdnr. 1).